MONET 2030: Brutvogelbestände


SDG 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Schweizer Unterziel 15.5: Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die Bestandsveränderung der auf der Roten Liste aufgeführten Brutvögel. Auf dieser Liste sind alle in der Schweiz gefährdeten und seltenen Arten verzeichnet. Die Anzahl und das Vorkommen der Arten sind in hohem Masse von der Vielfalt und der Qualität der Lebensräume abhängig. Die Brutvogelbestände sind ein Gradmesser für die Biodiversität eines Gebiets. Eine Erhöhung des Indikatorwerts ist ein Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung.

Lesehilfe
Der Bestand im Jahr 1990 wurde auf den Indexwert von 100 festgesetzt. Liegt der Wert unter 100, ist der Bestand der auf der Roten Liste verzeichneten Brutvögel gegenüber 1990 zurückgegangen. Ein Wert über 100 bedeutet, dass die entsprechenden Brutvögelbestände gewachsen sind.
Der Indikator basiert auf Beobachtungen. Kurzfristig ist die Bestandsentwicklung abhängig von der Witterung und anderen zufälligen Schwankungen. Die Beobachtung langfristiger Trends erlaubt Rückschlüsse auf den Erfolg von Massnahmen zur Erhaltung von Arten, auf Veränderungen in ihren Lebensräumen und auf die Einwirkung schädlicher Einflussfaktoren.
Ausgestorbene Arten und solche, die in der Schweiz nie häufig waren, werden hier nicht berücksichtigt.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist dem «Common Bird Index» des Pan-European Common Bird Monitoring (PECBM) ähnlich, die beiden Indices unterscheiden sich aber in der Zahl und Auswahl der berücksichtigten Vogelarten.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die Bestandsveränderungen der Brutvogelarten, die auf der Roten Liste aufgeführt sind. Als Brutvögel bezeichnet werden die Arten, die zwischen 1981 und 1990 mindestens in neun Jahren in der Schweiz als Brutvögel auftraten (eingeführte und aus Gefangenschaft entwichene Arten ausgeschlossen). Die Rote Liste umfasst die gefährdeten und seltenen Arten. Ein wichtiges Kriterium zur Aufnahme einer Art in die Rote Liste ist die Rückläufigkeit der Bestände. Nach der Aufnahme einer Art in die Rote Liste werden Artenförderungsmassnahmen eingeleitet, um die Zielvorgaben des Bundes zu erfüllen.

Die Daten stammen aus dem Swiss Bird Index ®, der von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach berechnet wird.

Definitionen

Rote Liste
Liste von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Auf Grund der Gefährdungssituation werden die Arten in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Unterziele

Schweizer Unterziel 15.5: Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.

Internationales Unterziel 15.5: Umgehende und bedeutende Massnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/rote-liste.html