MONET 2030: Feinstaubkonzentrationen


SDG 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern  

Schweizer Unterziel 3.9: Chemikalien haben während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Als grösster Umweltrisikofaktor für die Gesundheit werden Feinstaub-Emissionen (PM10) sowie ihre Vorläufer-Emissionen gegenüber 2005 jeweils um rund 50% reduziert.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die Jahresmittelwerte der Feinstaubkonzentration (PM10) an verschiedenen Messstationstypen. Die ständige Exposition gegenüber Feinstaub birgt ein hohes Gesundheitsrisiko. Eine Verringerung dieser Belastungen wirkt sich im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung positiv aus.

Lesehilfe
Feinstaubpartikel in der Luft entstehen insbesondere bei mechanischen Prozessen und Verbrennungsvorgängen.

Internationaler Vergleich
PM10 ist international als Standard-Indikator für Luftqualität gebräuchlich.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator gibt Aufschluss über die Feinstaubkonzentration an fünf Standorttypen (Stadt, Strasse / Stadt, Park / Vorstädtisch / Land / Voralpen-Jura) in Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m3).
Die Daten werden mit dem Nationalen Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erhoben. Mit NABEL wird an 16 repräsentativen Standorten in der Schweiz seit 1997 regelmässig die Luftbelastung gemessen. Zuvor wurde die PM10-Konzentration aus Messwerten zum Gesamtgehalt an Schwebestaub (Total Suspended Particulate, TSP) errechnet. TSP besteht zu 70-80% aus lungengängigem Feinstaub, der Rest sind gröbere Staubpartikel.
Der Grenzwert für lungengängigen Feinstaub (PM10) wurde am 1. März 1998 mit der revidierten Luftreinhalteverordnung in Kraft gesetzt. Der PM10-Jahresmittelwert darf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m3) nicht überschreiten, während der PM10-Tagesmittelwert höchstens einmal pro Jahr über der Limite von 50 μg/m3 liegen darf.
 

Definitionen

PM10:
Staubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern. Diese entstehen bei industriellen und gewerblichen Produktions- oder Verbrennungsprozessen (Abrieb, Aufwirbelung) oder bilden sich aus Vorläuferstoffen (Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen). Ihre Zusammensetzung ist sehr unterschiedlich: Schwermetalle, Sulfat, Nitrat, Ammonium, organischer Kohlenstoff, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane. Quellen für PM10 sind der motorisierte Verkehr, die Heizungen, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie, Gewerbe und Bau (Englisch: Particulate Matter <10 µm).
 

Unterziele

Schweizer Unterziel 3.9: Chemikalien haben während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Als grösster Umweltrisikofaktor für die Gesundheit werden Feinstaub-Emissionen (PM10) sowie ihre Vorläufer-Emissionen gegenüber 2005 jeweils um rund 50% reduziert.

Internationales Unterziel 3.9: Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern.

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