MONET 2030: Ausfuhrbeiträge


SDG 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

Schweizer Unterziel 2.b: Die Schweiz setzt sich für eine fristgerechte Umsetzung der Nairobi-Beschlüsse der WTO ein und verzichtet auf die Anwendung oder Wiedereinführung von anderen Massnahmen des Exportwettbewerbs, wie in den Nairobi-Beschlüssen beschrieben.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator gibt Aufschluss über das vorgesehene Budget für die Ausfuhrbeiträge (in Millionen Franken) für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten. Mit den Ausfuhrbeiträgen können die Produzenten von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten inländische Grundstoffe verwenden – die im Vergleich zu den ausländischen Grundstoffen teurer sind – und dennoch zu wettbewerbsfähigen Preisen exportieren. Solche Ausfuhrbeiträge führen aber auch den Wettbewerb beim Import von Grundstoffen wie Milch, Butter oder Mehl ein und verstossen damit gegen die marktwirtschaftlichen Grundsätze. Eine Reduktion dieser Beiträge ist daher ein Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung.

Lesehilfe
Die Schweiz ist verpflichtet, die Ausfuhrbeiträge der Welthandelsorganisation (WTO) zu melden. Der Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi zum Thema Ausfuhrwettbewerb, verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, ihre Ausfuhrsubventionen in der Landwirtschaft bis Ende 2020 vollständig einzustellen.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist international nicht vergleichbar.


Tabellen

Methodologie

Ausfuhrbeiträge werden für bestimmte Grundstoffe ausschliesslich dem Produzenten von Verarbeitungsprodukten gewährt. Diese dienen dazu, bestimmte Grundstoffe, die zur Herstellung von exportbestimmten Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten benötigt werden, zu vergünstigen. Die Ausfuhrbeitragsansätze werden grundsätzlich aufgrund der Differenz zwischen den massgebenden inländischen und ausländischen Grundstoffpreisen berechnet. Das Eidgenössische Finanzdepartement verordnet diese Ansätze. Die Ausfuhrbeiträge bemessen sich nach der Grundstoffmenge, die zur Herstellung des ausgeführten Verarbeitungsproduktes verwendet wurde.
Die Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) entrichtet. Dafür ist ein ordentliches Budget vorgesehen, das per Verfügung der Eidgenössischen Räte aufgestockt werden kann.
 

Unterziele

Schweizer Unterziel 2.b: Die Schweiz setzt sich für eine fristgerechte Umsetzung der Nairobi-Beschlüsse der WTO ein und verzichtet auf die Anwendung oder Wiedereinführung von anderen Massnahmen des Exportwettbewerbs, wie in den Nairobi-Beschlüssen beschrieben.

Internationales Unterziel 2.b: Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmassnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.

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