MONET 2030: Steuerbegünstigungen auf Mineralölsteuer


SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Schweizer Unterziel 12.c: Negative Umweltauswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen für die Verwendung fossiler Energieträger, werden aufgezeigt und es wird auf deren Vermeidung hingewirkt.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil der Nettoerträge der Mineralölsteuer, der bestimmten Unternehmen aufgrund ihrer Aktivitäten rückerstattet wird. Die Verbrauchssteuern auf Mineralöl verteuern das Produkt und wirken sich so auf dessen Verbrauch aus, was aus Umweltgründen positiv gewertet werden kann. Steuervergünstigungen können aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung nicht immer eindeutig bewertet werden. Jene für Pistenfahrzeuge in Skigebieten können als Unterstützung für touristische Aktivitäten in Randgebieten betrachtet werden, obschon der Einsatz solcher Fahrzeuge erwiesenermassen die Umwelt belastet.

Lesehilfe
Die Nettoeinnahmen aus der Mineralölsteuer gehen zurück. Gründe dafür sind insbesondere: Der Einsatz von effizienteren Fahrzeugen, die fehlende Kompensation im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Treibstoffe und der Rückgang des Tanktourismus. Im Gegensatz dazu sind die Rückerstattungen für Steuerbegünstigungen stabil bzw. eher zunehmend (z.B. aufgrund neuer Steuerbegünstigung für Pistenfahrzeuge). Entsprechend zeigt das Verhältnis der Rückerstattungen am Mineralölsteuernettobetrag eine zunehmende Tendenz.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist aufgrund der Vielfalt der einzelstaatlichen Praktiken nicht direkt vergleichbar. Die OECD erstellt jedoch ein Inventar der Unterstützungsmassnahmen für fossile Brennstoffe der einzelnen Mitgliedsstaaten.


Tabellen

Methodologie

Die Daten werden von dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) produziert und veröffentlicht. Die Produktkategorien, die der Mineralölsteuer unterliegen, und die Verbraucherinnen- und Verbraucherkategorien, die in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen, werden im Mineralölsteuergesetz (MinöStG) aufgeführt.

Es sind dies Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschafts- und Forstbetrieben, professionelle Berufsfischerinnen und -fischer, Unternehmen mit Naturwerkstein-Abbau, Inhaberinnen und Inhaber von Pistenfahrzeugen sowie konzessionierte öffentliche Transportunternehmen. Keiner Steuer unterliegt hingegen der in der Schweiz für den internationalen Flugverkehr verkaufte Treibstoff.

Unterziele

Schweizer Unterziel 12.c: Negative Umweltauswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen für die Verwendung fossiler Energieträger, werden aufgezeigt und es wird auf deren Vermeidung hingewirkt.

Internationales Unterziel 12.c: Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
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Tel.
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