MONET 2030: Modalsplit im Personenverkehr


SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil des öffentlichen Verkehrs am motorisierten Personenverkehr auf Strasse und Schiene.

Mobilität entspricht einem Bedürfnis des Menschen und ist für eine funktionierende Wirtschaft eine wichtige Voraussetzung. Sie ist jedoch oft mit Lärm, dem Ausstoss gesundheitsschädigender Luftschadstoffe und mit Emissionen von Treibhausgasen verbunden. Entscheidend für eine Nachhaltige Entwicklung ist unter anderem die Wahl des Verkehrsmittels: Wenn für die Fortbewegung anstelle des Autos öffentliche Verkehrsmittel gewählt oder Distanzen im Langsamverkehr zurückgelegt werden, ist dies umweltschonender, besser für die Gesundheit und im Allgemeinen wirtschaftlich effizienter.

Lesehilfe
Der Indikator berücksichtigt den Langsamverkehr nicht. Der Rückgang des Wertes in den Jahren 2020 und 2021 ist insbesondere auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist international gebräuchlich und wird von Eurostat für 28 EU-Länder ermittelt. Die Datenerfassungsmethode auf EU-Ebene ist jedoch nicht harmonisiert, weshalb die internationale Vergleichbarkeit eingeschränkt ist.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt den Anteil der Verkehrsleistungen des öffentlichen Personenverkehrs (Strassen- und Schienenverkehr) an den Verkehrsleistungen im gesamten motorisierten Personenverkehr auf Strasse und Schiene (öffentlicher Strassenverkehr, öffentlicher Schienenverkehr, privater motorisierter Strassenverkehr).

Zum privaten motorisierten Strassenverkehr zählen Personenwagen, motorisierte Zweiräder sowie Privatcars. Der öffentliche Strassenverkehr umfasst Trams, Trolleybusse und Autobusse.

Die Daten stammen aus den jährlich publizierten Erhebungen „Leistungen des Personenverkehrs (PV-L)“ und „Statistik des öffentlichen Verkehrs (OeV)“ des Bundesamts für Statistik.

Definitionen

Quellen

Prinzipien

16b Verbrauchsbegrenzung für nicht erneuerbare Ressourcen
Nicht erneuerbare Ressourcen sollen höchstens in dem Ausmass verbraucht werden, wie ein Ersatz durch erneuerbare Ressourcen möglich ist.

17a Begrenzung abbaubarer Abfälle und Schadstoffe
Die Belastung der Umwelt durch abbaubare Abfälle und Schadstoffe ist zu minimieren. Die Verschmutzung soll die Absorptionsfähigkeit der Ökosysteme nicht übersteigen.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/modalsplit-personenverkehr.html