MONET 2030: Biologische Landwirtschaft

SDG 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

Schweizer Unterziel 2.4: Der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, die unter Verwendung spezifischer öffentlich-rechtlicher und privater Nachhaltigkeitsprogramme besonders umwelt- und tierfreundlich produzieren, wächst im Vergleich zu 2020 um einen Drittel.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche, der gemäss der Schweizer Bio-Verordnung biologisch bewirtschaftet wird. Bei der biologischen Landwirtschaft gemäss Bio-Verordnung handelt es sich um eine möglichst umwelt- und naturschonende sowie tierfreundliche Produktionsform. Die biologische Landwirtschaft produziert so weit als möglich in geschlossenen Kreisläufen mit umweltverträglichen Methoden, insbesondere ohne chemisch-synthetische Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie ohne gentechnisch veränderte Organismen. Die Tierhaltung erfolgt artgerecht und unterliegt z.B. bezüglich Anzahl Tiere und Auslauf höheren Anforderungen, als es im Schweizer Tierschutzgesetz vorgesehen ist. Eine Zunahme des Anteils der Fläche, die gemäss Bio-Verordnung biologisch bewirtschaftet wird, trägt daher zur nachhaltigen Entwicklung bei.

Lesehilfe
Die biologische Landwirtschaft gemäss der Bio-Verordnung ist nicht die einzige umwelt- und tierfreundliche landwirtschaftliche Produktionsweise. Sie dient hier aufgrund der Qualität und Verfügbarkeit der Daten jedoch als Vertreterin für mehrere öffentlich-rechtliche und private Nachhaltigkeitsprogramme.

Der vorliegende Indikator sollte gemeinsam mit den Indikatoren «Stickstoffbilanz der Landwirtschaft» und «Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft», die ebenfalls dem Schweizer Unterziel 2.4 zugeordnet sind, betrachtet werden.

Internationale Vergleichbarkeit
Die Bio-Verordnungen der Schweiz stimmen mit den entsprechenden EU-Verordnungen überein. Die Zahlen sind folglich in Bezug auf die Mindestanforderungen vergleichbar. Die Definition der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ist dagegen je nach Land unterschiedlich, was sich auf die berechneten Anteile auswirkt.

Tabellen

Methodologie

Die biologisch bewirtschafteten Flächen gemäss Bio-Verordnung werden im Rahmen der jährlichen landwirtschaftlichen Strukturerhebung erhoben. Diese Erhebung basiert auf administrativen Daten, die im Rahmen der Direktzahlungsverordnung erfasst werden. Es ist das Ergebnis der Zusammenarbeit des Bundesamts für Statistik (BFS) mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den kantonalen Landwirtschaftsämtern.

Definitionen

Als Ackerfläche gilt die Fläche, welche in eine Fruchtfolge einbezogen ist. Sie setzt sich aus der offenen Ackerfläche und den Kunstwiesen zusammen. Als offene Ackerfläche gilt die Fläche, auf der einjährige Acker-, Gemüse- und Beerenkulturen sowie einjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen angebaut werden. Buntbrachen und Rotationsbrachen gehören ebenfalls zur offenen Ackerfläche. 

Als Grünfläche gelten die Kunstwiese und die Dauergrünfläche. Kunstwiesen sind angesäte Wiesen, die innerhalb einer Fruchtfolge während mindestens einer Vegetationsperiode bewirtschaftet werden. Als Dauergrünfläche gilt die mit Gräsern und Kräutern bewachsene Fläche ausserhalb der Sömmerungsflächen. Sie besteht seit mehr als sechs Jahren als Dauerwiese oder als Dauerweide. Als Dauerwiese gilt die Fläche, die jährlich mindestens ein Mal zur Futtergewinnung gemäht wird. Als Dauerweide gilt die Fläche mit ausschliesslicher Weidenutzung.

Dauerkulturen sind Kulturen, die mehrere Vegetationsperioden überdauern. Dazu gehören Reben, Obstanlagen, mehrjährige Beeren- und Gemüsekulturen, Hopfen, mehrjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen, gärtnerische Freilandkulturen wie Baumschulen und Forstgärten, gepflegte Selven von Edelkastanien und Nussbäume, sowie mehrjährige Kulturen wie Christbäume und Chinaschilf.

Quellen

Unterziele

Schweizer Unterziel 2.4: Der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, die unter Verwendung spezifischer öffentlich-rechtlicher und privater Nachhaltigkeitsprogramme besonders umwelt- und tierfreundlich produzieren, wächst im Vergleich zu 2020 um einen Drittel.

Internationales Unterziel 2.4: Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/biologische-landwirtschaft.html