NaDB Nationale Datenbewirtschaftung

Auftrag

Der Bundesrat will die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter machen: Personen und Unternehmen sollen den Behörden bestimmte Angaben nur noch einmal melden müssen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 27. September 2019 beim Bundesamt für Statistik vier Pilotprojekte in die Wege geleitet. Damit werden die Grundlagen für die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips geschaffen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Programms NaDB liegt beim Bundesamt für Statistik (BFS).

Ziel

Um die Mehrfachnutzung von Daten langfristig zu fördern, steht seit Juni 2021 die I14Y Interoperabilitätsplattform (IOP) zur Verfügung. Alle Datensammlungen der Bundesverwaltung werden hier in einer Form beschrieben, die Auskunft über das Vorhandensein und die Qualität der gehaltenen Daten zulässt. Zudem wird ein Verzeichnis der elektronischen Schnittstellen (API) den Zugang zu den eigentlichen Daten erleichtern. Kantone, Gemeinden und Private können die I14Y IOP ebenfalls nutzen.

Vorgehen

Die Koordination der Standardisierungs- und Harmonisierungsaufgaben obliegt der Rolle des Schweizerischen Datenverwalters (Swiss Data Steward). Die gemeinsame Metadatenhaltung mit dezentraler Datenhaltung (Local Data Custodian) gilt als zukunftsweisende Vorgehensweise, um die Mehrfachnutzung von Daten der Verwaltung zu etablieren.

Beteiligte

Beteiligt am Programm NaDB sind alle Departemente des Bundes, die Bundeskanzlei, alle Bereiche des Statistiksystems Schweiz, Vertreter von Kantonen, die Sozialpartner und weitere private Organisationen und Verbände.

Zeitplan

Das Programm wurde im Oktober 2019 gestartet und dauert bis zum März 2023 mit regelmässiger Berichterstattung an den Bundesrat.

Umsetzung

Das weitere Vorgehen sieht die Umsetzung mehrerer Projekte vor, die innerhalb eines spezifizierten Themenbereiches (Lohn, Berufsbilder, Steuern, Gesundheitsversorgung) realisiert werden. Anhand der gemachten Erfahrungen wird dieses Vorgehen auf seine Zweckmässigkeit hinsichtlich der umfassenden und langfristigen Umsetzung des Once-Only-Prinzips überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Bei der Mehrfachnutzung von Daten werden auch Aspekte des Datenschutzes und notwendige Anpassungen rechtlicher Grundlagen zu beachten sein.

Gemeinsam zu einer sicheren und einfachen Datenbewirtschaftung der Zukunft.

Weiterführende Informationen

Publikationen

Medienmitteilungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/nadb/nadb.html