MONET 2030: Häusliche Gewalt


SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Schweizer Unterziel 5.2: Sämtliche Formen von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt sind eingedämmt.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die polizeilich registrierten Opfer schwerster physischer Gewalt (vollendete Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte mit schwerer Verletzung, vollendete schwere Körperverletzung) im häuslichen Bereich. Die physische Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden sind zentrale gesellschaftliche Grundbedürfnisse. Häusliche Gewalt, insbesondere Gewalt in der Partnerschaft als deren häufigste Form, verursacht grosses menschliches Leid, da familiär oder emotional miteinander verbundene Personen davon betroffen sind. Ein tieferer Indikatorwert trägt daher zur nachhaltigen Entwicklung bei.

Lesehilfe
In den Fällen schwerster physischer Gewalt spielt das Anzeigeverhalten eine geringere Rolle, da durch den Tod oder die notwendige stationäre Behandlung die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass die Polizei von der Straftat erfährt.
Ein grosser Teil der häuslichen Gewalt betrifft minderschwere Gewaltstraftaten (beispielsweise Tätlichkeiten, Drohungen, einfache Körperverletzungen), die aber trotzdem zu schwerem Leid führen. Das Anzeigeverhalten bei solchen Straftaten ist sehr unterschiedlich, die Dunkelziffer ist hoch.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist nicht international vergleichbar.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die Anzahl der polizeilich registrierten Opfer schwerster physischer Gewalt im häuslichen Bereich. Berücksichtigt werden gemäss Strafgesetzbuch die vollendeten und versuchten Tötungsdelikte (Art. 111-113/116) mit Todesfolge oder schwerer Verletzung, vollendete und versuchte Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) mit Todesfolge oder schwerer Verletzung sowie vollendete schwere Körperverletzung (Art. 122). Jede geschädigte Person erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die es erlaubt, Geschädigte mehrerer Straftaten als ein und dieselbe Person zu identifizieren. So kann nach sogenannter Echtzählung ausgewertet werden, d.h. jede Person wird pro Jahr nur einmal gezählt. Bei Fällen schwerster physischer Gewalt ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Polizei von der Straftat erfährt. Dadurch spielt das Anzeigeverhalten in diesen Fällen eine geringere Rolle. Die Fallzahlen sind jedoch relativ klein und somit anfällig für Schwankungen. Das Anzeigeverhalten spielt hingegen eine grössere Rolle bei Formen minderschwerer physischer Gewalt sowie bei psychischer Gewalt (wie Drohungen, Erpressungen).

Die Daten werden jährlich im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik erhoben und vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren publiziert.

Definitionen

Straftaten
Straftaten sind strafbare Handlungen. Das Strafrecht führt drei Kategorien von Straftaten auf, die sich in Bezug auf die Schwere der Straftat (und damit auch der Strafe) unterscheiden: Verbrechen, Vergehen und Übertretungen (wobei die Verbrechen die am stärksten und die Übertretungen die am wenigsten ins Gewicht fallenden Taten bezeichnen).
 

Quellen

Unterziele

Schweizer Unterziel 5.2: Sämtliche Formen von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt sind eingedämmt.

Internationales Unterziel 5.2: Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschliesslich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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