MONET 2030: Invasive gebietsfremde Arten


SDG 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Schweizer Unterziel 15.8: Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die Zahl der bekannten invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz. Sie können Ökosysteme schädigen und zum Rückgang der biologischen Vielfalt beitragen. Eine Reduktion dieser Arten ist daher ein Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung.

Lesehilfe
Wie viele invasive gebietsfremden Arten bekannt sind, hängt namentlich vom betriebenen Beobachtungsaufwand ab.

Internationaler Vergleich
Auch andere Länder (z. B. Deutschland und Norwegen) führen Listen invasiver Arten unterschiedlicher taxonomischer Gruppen. Es gibt bislang keine standardisierten Einstufungskriterien, weshalb die Listen nur bedingt untereinander vergleichbar sind.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die kumulierte Anzahl invasiver gebietsfremder Pflanzen-, Tier- und Pilzarten (nach dem Datum der ersten Meldung in der Schweiz). Bei den gebietsfremden Arten handelt es sich um absichtlich oder unabsichtlich eingeführte nichteinheimische Arten, die sich in der Natur verbreiten und so die einheimischen Arten bedrohen und das Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen. Die Daten stammen vom schweizerischen Informationszentrum für Arten (InfoSpecies). Sie basieren auf Fundmeldungen und werden nicht systematisch erfasst.

Unterziele

Schweizer Unterziel 15.8: Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.

Internationales Unterziel 15.8: Bis 2020 Massnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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