Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen wird ausgehend vom Haushaltseinkommen berechnet. Um den Unterschieden in Bezug auf Haushaltsgrösse und -zusammensetzung Rechnung zu tragen, wird das Haushaltseinkommen auf einen Einpersonenhaushalt umgerechnet, das heisst durch die dem Haushalt entsprechende «Äquivalenzgrösse» dividiert. Diese wird ermittelt, indem die einzelnen Personen des Haushalts gewichtet werden: Die erste erwachsene Person z.B. mit 1,0, die zweite und jede weitere im Alter von 14 Jahren und mehr mit 0,5 sowie jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (entspricht der neueren oder «modifizierten» OECD-Äquivalenzskala). Die «Äquivalenzgrösse» ergibt sich aus der Summe dieser Gewichte.
Verfügbares Einkommen
Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abzieht. Dabei handelt es sich um Auslagen wie die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV-Beiträge, berufliche Vorsorge usw.), die Steuern, die Krankenkassenprämien (Grundversicherung) und die regelmässigen Transferzahlungen an andere Haushalte (z.B. Alimente).
Median
Der Median (Zentralwert) teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte der Werte liegt über, die andere unter dem Median.
Kaufkraftstandard (KKS)
Der KKS ist eine Währungseinheit, die die von Land zu Land unterschiedlichen Preisniveaus beseitigt, so dass in allen Ländern gleich viele Güter und Dienstleistungen gekauft werden können. Dies ermöglicht, die wirtschaftlichen Indikatoren verschiedener Länder miteinander zu vergleichen.