MONET 2030: Bodenversiegelung


SDG 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Schweizer Unterziel 15.3: Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Böden werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Bis 2030 wird der Bodenverbrauch im Vergleich zu 2020 um einen Drittel reduziert. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator gibt Aufschluss über den Anteil der versiegelten Fläche in der Schweiz. Durch die Versiegelung verliert der Boden seine natürliche ökologische Funktion als Lebensraum, Speicher und Filter sowie die Fähigkeit, Stoffe umzuwandeln und abzubauen. Ein Rückgang dieser Fläche trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei.

Lesehilfe
Die versiegelten Flächen umfassen Gebäude, Gewächshäuser sowie befestigte Flächen (Asphalt, Beton, künstlich angelegte Kies- oder Steinflächen usw.).

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist international nicht vergleichbar.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt den Anteil versiegelter Flächen in der Schweiz. Versiegelte Flächen umfassen Gebäude (inkl. Treibhäuser) sowie befestigte Flächen (Asphalt, Beton, künstlich angelegte Kies- oder Steinflächen usw.). Die Daten stammen von der Arealstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS). Die Arealstatistik erhebt die Bodenbedeckung und Bodennutzung in der Schweiz anhand von Luftbildern des Bundesamts für Landestopographie (swisstopo), denen ein Stichprobennetz mit einer Maschenweite von 100 auf 100 Meter überlagert wird.

Quellen

Unterziele

Schweizer Unterziel 15.3: Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Böden werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Bis 2030 wird der Bodenverbrauch im Vergleich zu 2020 um einen Drittel reduziert. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren.

Internationales Unterziel 15.3: Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschliesslich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine Welt anstreben, in der die Landverödung neutralisiert wird.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/bodenversiegelung.html