MONET 2030: Umweltbezogene Steuern


SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit und den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern. 

Durch eine Verteuerung der umweltschädlichen Güter und Dienstleistungen kann gemäss dem «Verursacherprinzip» eine Ökologisierung des Steuersystems herbeigeführt werden. Gleichzeitig sollen das Wachstum und die Beschäftigung durch die steuerliche Entlastung der Arbeit gefördert werden. Eine Abnahme des Verhältnisses zwischen den Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit und den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern entspricht einer relativen Zunahme der umweltbezogenen Steuern im Vergleich zur Besteuerung der Arbeit und stellt somit einen Schritt in Richtung Nachhaltige Entwicklung dar.

Internationaler Vergleich
Eurostat verwendet in seinem Indikatorensystem der nachhaltigen Entwicklung einen Indikator, der den Anteil der Umweltsteuern an den gesamten Steuereinnahmen misst. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerpraktiken ist es jedoch heikel, die Steuersysteme verschiedener Länder miteinander zu vergleichen.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator entspricht dem Verhältnis zwischen den Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit und den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern. Er zeigt, wie sich die beiden relativ zueinander entwickelt haben. Die Daten stammen von den monetären Umweltkonten und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik erstellt werden.

Definitionen

Quellen

Prinzipien

9a Markt als Wirtschaftsordnung
Die Güterallokation soll grundsätzlich auf freien Märkten erfolgen. Bei Marktversagen oder bei Gütern mit überwiegend öffentlichem Interesse (meritorischen Gütern) sind Eingriffe in den freien Markt gerechtfertigt.

9b Kostenwahrheit und Verursacherprinzip
Die Preise sollen die Knappheit der natürlichen Ressourcen und Senken widerspiegeln sowie die externen Kosten enthalten. Das Verursacherprinzip soll konsequent angewendet werden.

9c Systemkonforme Markteingriffe
Bei Eingriffen ins Marktgeschehen sollen in erster Linie marktwirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/umweltbezogene-steuern.html