MONET 2030: Beschäftigte im Umweltsektor


SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die Entwicklung der Beschäftigten im Umweltsektor im Vergleich zur Gesamtbeschäftigung. Der Umweltsektor umfasst die Aktivitäten zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen für den Schutz der Umwelt oder den Erhalt der natürlichen Ressourcen.   Eine Zunahme der Beschäftigung im Umweltsektor ist somit ein Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung.

Lesehilfe
Die beobachtete Entwicklung ist vor allem auf die Aktivitäten im Zusammenhang mit Energiesparmassnahmen im Gebäudebau zurückzuführen.

Internationaler Vergleich
Bei diesem Indikator sind europäische Vergleiche möglich. Die Methoden zur Schätzung der wirtschaftlichen Bedeutung des Umweltsektors wurden vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) auf Basis des System of Environmental Economic Accounting (SEEA) der UNO entwickelt.


Tabellen

Methodologie

Dieser Indikator zeigt die Entwicklung der Beschäftigten im Umweltsektor im Vergleich zur Gesamtbeschäftigung. Die Methodik zur Ermittlung der wirtschaftlichen Bedeutung des Umweltsektors wurde vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) auf Grundlage des System of Environmental and Economic Accounting (SEEA) der UNO entwickelt. Die entsprechenden Daten stammen von den monetären Konten der Umweltgesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird. Die Daten zur Gesamtbeschäftigung beruhen auf der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des BFS.

Der Umweltsektor umfasst die Aktivitäten zur Herstellung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen, die

  • den Umweltschutz fördern, indem sie zur Vermeidung, Verminderung oder Beseitigung von Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Umwelt beitragen (z.B. Abfallwirtschaft sowie Bereitstellung der damit verbundenen Güter, Ausrüstungen, Infrastruktur und Dienstleistungen);
  • eine schonende Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen begünstigen, um deren Vorräte zu erhalten oder aufzustocken (z.B. Erzeugung erneuerbarer Energie sowie Bereitstellung der damit verbundenen Güter, Ausrüstungen, Infrastruktur und Dienstleistungen).

Diese statistische Abgrenzung, die auf internationaler Ebene für die Ermittlung der wirtschaftlichen Bedeutung des Umweltsektors vorgenommen wird, umfasst zudem die Herstellung von Gütern, die speziell dafür konzipiert wurden, sauberer bzw. ressourcensparender zu sein als Güter mit gleichem Verwendungszweck. Hierzu zählen etwa der Bau von zertifizierten Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch, Geräte mit hoher Energieeffizienz sowie Produkte, die aus der Biolandwirtschaft bzw. der nachhaltigen Forstwirtschaft stammen. Die wirtschaftliche Bedeutung des Umweltsektors wird im Rahmen der Umweltgesamtrechnung ermittelt, die die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung um eine ökologische Dimension ergänzt. Grundlage sind ausschliesslich bestehende Daten.

Folgende Aktivitäten gehören nicht zum Umweltsektor:

  • Öffentlicher Verkehr – er wird nicht per se als Umweltaktivität betrachtet, auch wenn er durchaus zum Umweltschutz sowie zur Schonung der natürlichen Ressourcen beiträgt, wenn er den motorisierten Individualverkehr ersetzt;
  • Vertrieb und Vermarktung von Umweltgütern und -dienstleistungen – diese Aktivitäten sind nicht primär auf den Umweltschutz und die Schonung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet;
  • Herstellung von Produkten auf Grundlage von Sekundärrohstoffen (z.B. Recyclingpapier) – sie reicht nicht aus, um den Einsatz der natürlichen Ressourcen noch weiter zu reduzieren, als dies mittels Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfallströmen bereits geschieht;
  • umweltverträgliche Herstellung von Nicht-Umweltgütern und -dienstleistungen (z.B. Herstellung von Brot mit grünem Strom, Biomehl oder biologisch abbaubarer Verpackung);
  • Nicht-Umweltaktivitäten, die einen Umweltbezug aufweisen bzw. deren Produktionsprozess mit der Umwelt in Verbindung steht (z.B. Trinkwasserversorgung, Sand- und Kiesgewinnung);
  • Aktivitäten, die sich positiv auf die Umwelt auswirken, aber in erster Linie anderen Zwecken als dem Umweltschutz dienen (z.B. Gewährleistung bzw. Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, Schutz der Infrastruktur vor Natur- und Technologierisiken, Wasser- oder Luftreinigung aus technischen Gründen in der Industrie).

Definitionen

Quellen

Prinzipien

10a Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft muss über die Zeit zumindest erhalten werden. Ein effizienter Einsatz der natürlichen Ressourcen, sowie eine zukunftsgerichtete Wirtschaftsstruktur sollen gefördert werden.

10b Innovations- und wettbewerbsfreundliche Wirtschaftsordnung
Die Rahmenbedingungen des marktwirtschaftlichen Systems sollen so gestaltet werden, dass Innovationen und Wissenstransfer angeregt und funktionsfähige Märkte aufrechterhalten beziehungsweise verbessert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortqualität sollen erhalten und gefördert werden.

16a Verbrauchsbegrenzung für erneuerbare Ressourcen
Der Verbrauch erneuerbarer Ressourcen ist unter dem Regenerationsniveau zu halten.

16b Verbrauchsbegrenzung für nicht erneuerbare Ressourcen
Nicht erneuerbare Ressourcen sollen höchstens in dem Ausmass verbraucht werden, wie ein Ersatz durch erneuerbare Ressourcen möglich ist.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/beschaeftigte-umweltsektor.html