MONET 2030: Erwerbslosenquote nach Migrationsstatus

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Schweizer Unterziel 10.7: Die Zuwanderung erfolgt sicher, regulär und berücksichtigt den wirtschaftlichen Wohlstand sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz. Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen wird Schutz gewährt. Dabei werden die geschlechter- und altersspezifischen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten berücksichtigt. Die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration nach Europa werden angegangen und die Integration von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten wird gefördert und eingefordert.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die die Erwerbslosenquote gemäss dem internationalen Arbeitsamt (ILO) der 15- bis 74-Jährigen in der ständigen Wohnbevölkerung nach Migrationsstatus auf. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die selbstständige Existenzsicherung. Ausserdem ist sie ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und somit für die Integration. Ein Rückgang der Erwerbslosenquote bei den Personen mit Migrationshintergrund begünstigt somit die nachhaltige Entwicklung.

Lesehilfe
Unabhängig vom Migrationsstatus hat sich die Erwerbslosenquote gemäss ILO seit 2012 insgesamt nicht signifikant verändert. Bei Personen mit Migrationshintergrund ist sie jedoch im Schnitt dreimal höher als bei Personen ohne Migrationshintergrund.
Personen mit Migrationshintergrund der ersten Generation sind tendenziell stärker von Erwerbslosigkeit betroffen als die nachfolgenden Generationen.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist teilweise vergleichbar mit dem Indikator «Unemployment rates for the population aged 20-64, by citizenship», der zu den Zaragoza-Indikatoren von Eurostat zur Messung der Integration von Migrantinnen und Migranten gehört.

Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die Erwerbslosenquote der 15- bis 74-Jährigen in der Erwerbsbevölkerung (Anzahl Erwerbslose gemäss ILO, in Prozenten der Erwerbspersonen) nach Migrationsstatus.

Für den Indikator wird die „ständige Wohnbevölkerung nach dem für die Integrationsmessung angepassten Migrationsstatus“ verwendet:

  • Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund umfasst die in der Schweiz oder im Ausland geborenen gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit mindestens einem in der Schweiz geborenen Elternteil sowie die in der Schweiz geborenen eingebürgerten Schweizer Staatsangehörigen, deren Eltern beide in der Schweiz geboren wurden.
  • Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund umfasst alle Ausländerinnen und Ausländer (unabhängig von ihrem Generationenstatus), die eingebürgerten Schweizerinnen und Schweizer der ersten und zweiten Generation (d.h. die im Ausland Geborenen bzw. die in der Schweiz Geborenen mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil) sowie die gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit zwei im Ausland geborenen Eltern.

Die Erwerbslosenquote wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) berechnet und publiziert. Die Daten sind ab dem Referenzjahr 2012 differenziert nach Migrationsstatus verfügbar.

Definitionen

Links

Quellen

Unterziele

Schweizer Unterziel 10.7: Die Zuwanderung erfolgt sicher, regulär und berücksichtigt den wirtschaftlichen Wohlstand sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz. Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen wird Schutz gewährt. Dabei werden die geschlechter- und altersspezifischen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten berücksichtigt. Die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration nach Europa werden angegangen und die Integration von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten wird gefördert und eingefordert.

Internationales Unterziel 10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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