MONET 2030: Mittlere Distanz zur nächstgelegenen ÖV-Haltestelle


SDG 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen  

Schweizer Unterziel 9.1: Die Schweiz verfügt über bedürfnisgerechte, resiliente und solid finanzierte Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen.

SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Schweizer Unterziel 11.2: Bis 2023 ist ein grundsätzlich barrierefreier Zugang zum Verkehrssystem (VS) gewährleistet.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die durchschnittliche Distanz gemäss Strassennetz vom Wohnort bis zur nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrs. Die Distanz zwischen dem Wohnort und der nächsten ÖV-Haltestelle zeigt die Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel. Damit wird dargelegt, inwieweit die Voraussetzungen für eine umweltschonende und für alle Personen gut erreichbare Mobilität gegeben sind. Kürzere Entfernungen zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrs tragen zur nachhaltigen Entwicklung bei.

Lesehilfe
Der Indikator gibt keine Auskunft über andere wichtige Kriterien der Mobilität, wie Bedienungshäufigkeit der Haltestellen, Verbindungen, Fahrtdauer oder Preis.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist nicht international vergleichbar.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die durchschnittliche effektive Distanz (in Metern) bis zur nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrs (Schiff, Bus, Postauto, Stand- und Luftseilbahn, Zug und Tram).

Die Berechnung der Distanzen erfolgt gemäss dem Strassennetz (swissTLM3D) des Bundesamts für Landestopografie (Swisstopo). Massgebend ist die Distanz zwischen dem Zentrum jeder bewohnten Hektare gemäss der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) des Bundesamts für Statistik (BFS) und der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrs gemäss der Didok-Liste des Bundesamts für Verkehr (BAV). Anschliessend wurden die Distanzen durch die Wohnbevölkerung gewichtet.

Definitionen

Öffentlicher Verkehr
Konzessions- oder bewilligungspflichtige Personenbeförderungs-Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind und einem Fahrplan folgen. Dazu gehören der Schienenverkehr im weiteren Sinn (d.h. alle Bahnen), der öffentliche Strassenverkehr, die öffentliche Schifffahrt auf Seen und Flüssen sowie der öffentliche Luftverkehr (Linien- und Charterverkehr).

Quellen

Unterziele

Schweizer Unterziel 9.1: Die Schweiz verfügt über bedürfnisgerechte, resiliente und solid finanzierte Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen.

Internationales Unterziel 9.1: Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschliesslich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen.

Schweizer Unterziel 11.2: Bis 2023, ist ein grundsätzlich barrierefrei Zugang zum Verkehrssystem (VS) gewährleistet.

Internationales Unterziel 11.2: Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Strassenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/indikatoren/distanz-naechstgelegene-oev-haltestelle.html