SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
[…] Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion zielen darauf ab, «aus weniger mehr zu machen». Es geht darum, durch die Verringerung von Ressourceneinsatz, Umweltbelastung und Verschmutzung während des gesamten Lebenszyklus die sozioökonomischen Nettogewinne der Wirtschaftsaktivitäten zu steigern und die Lebensqualität zu erhöhen. Dazu braucht es das Mitwirken zahlreicher Beteiligter, unter anderem von Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten,
Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Personen aus Forschung, Wissenschaft, Detailhandel, Medien sowie Stellen für die Entwicklungszusammenarbeit. […]
Schweizer Unterziel 12.4: Bei Chemikalien wird konsequent darauf geachtet, dass diese während ihres gesamten Lebenszyklus keine inakzeptablen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit von Menschen haben.
Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt auf, wie viele Stoffe aufgrund von vorhandenen Daten von den Regulierungsbehörden als gefährlich für Mensch und/oder Umwelt bzw. als besonders besorgniserregend offiziell eingestuft werden. In der Folge sind diese Stoffe und Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, als gefährliche Chemikalien zu kennzeichnen und mit bestimmten Sicherheitshinweisen auszustatten. Damit sollen Expositionen mit inakzeptablen Auswirkungen auf die Umwelt und/oder die Gesundheit von Menschen verhindert werden. Im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung ist eine Zunahme der gelisteten gefährlichen und besonders besorgniserregenden Stoffe positiv zu bewerten. Denn die Kenntnis über solche Stoffe ist Voraussetzung, um Massnahmen zur Risikominderung ergreifen zu können. Längerfristig ist jedoch eine Stabilisierung anzustreben, indem Chemikalien entwickelt werden die keine solche gefährlichen Eigenschaften haben.
Lesehilfe
Die Einträge sind über die Jahre kumuliert, das heisst, sie werden Jahr für Jahr addiert. Der Indikator sagt nichts über die Verwendung oder das Vorkommen der gelisteten Stoffe in Luft, Wasser und Boden aus.
Internationale Vergleichbarkeit
Vergleichbare Listen existieren vor allem in der EU, wo das Prinzip «no data – no market» gilt. Der Indikator als solcher ist jedoch mit dem Indikator von Eurostat nicht direkt vergleichbar.
Bemerkungen: Synthese der beobachteten Entwicklungen der gefährlichen Stoffe (GS) und besonders besorgniserrengenden Stoffe (BBS). Die Veränderung in Prozent von jeder Variable wird in einen Einzelwert zusammengefasst (-1 für eine negative Entwicklung, 0 für keine wesentliche Veränderung, +1 für eine positive Entwicklung). Die Einzelwerte werden anschliessend addiert und das Resultat ergibt die gesamte Entwicklungsrichtung des Indikators.
Tabellen
Methodologie
Der Indikator erfasst die jährliche Anzahl an Stoffen und Stoffgruppen, die offiziell als gefährlich für Mensch und/oder Umwelt bzw. als besonders besorgniserregend in den Anhängen 2.1 und 3 der Chemikalienverordnung gelistet werden.
Definitionen
Stoffe
Natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte chemische Elemente und deren Verbindungen. (Art. 4 Abs. 1 Bst. a Chemikaliengesetz (ChemG)
Zubereitungen
Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen. (Art. 4 Abs. 1 Bst. c ChemG).
Chemikalien
Unter diesem Begriff werden Stoffe und Zubereitungen subsummiert.
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen
Stoffe und Zubereitungen sind gefährlich, wenn sie die in den technischen Vorschriften nach Anhang 2 Ziffer 1 Chemikalienverordnung (ChemV) genannten Kriterien zur Einstufung hinsichtlich physikalischer Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren oder weiterer Gefahren erfüllen.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Besonders besorgniserregenden Stoffe entsprechen bestimmten Kriterien und werden im Anhang 3 ChemV aufgeführt. Es handelt sich dabei um folgende Stoffe:
• krebserzeugende (carcinogenic),
• erbgutverändernde (mutagenic),
• fortpflanzungsgefährdende (toxic for reproduction),
• PBT (persistent, bioaccumulative and toxic),
• vPvB (very persistent and very bioaccumulative) oder
• ähnlich besorgniserregende Eigenschaften z.B. hormonaktiv (“equivalent level of concern”).
Links
Unterziele
Schweizer Unterziel 12.4: Bei Chemikalien wird konsequent darauf geachtet, dass diese während ihres gesamten Lebenszyklus keine inakzeptablen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen haben.
Internationales Unterziel 12.4: Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmass zu beschränken.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 480 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr