Der Umweltschutz hat gemäss Umweltschutzgesetz zum Ziel, Lebewesen, ihre Lebensgemeinschaft und ihre Lebensräume gegen negative Einwirkungen zu schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft zu erhalten (siehe Art. 1 USG).
Die Umweltschutzausgaben entsprechen den finanziellen Aufwendungen der Haushalte, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen für die Vermeidung, Reduktion oder Beseitigung von Verschmutzungen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt.
Stand 16. November 2020
Die wichtigsten Ergebnisse
2018 beliefen sich die Umweltschutzausgaben auf 12,4 Milliarden Franken, was einem Anstieg von 45% seit 2000 entspricht (zu laufenden Preisen). Ihr Anteil am BIP betrug 1,9% im Jahr 2000 und 1,8% im Jahr 2018. Der Grossteil der Ausgaben wurde für die Abwasser- und Abfallwirtschaft aufgewendet.
Kontext
Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben für die Abfallwirtschaft auf 5,2 Milliarden Franken (+51% gegenüber 2000) und jene für die Abwasserwirtschaft auf 3,0 Milliarden Franken (–5%). Zusammengenommen machten diese beiden Bereiche im Jahr 2018 67% der nationalen Umweltschutzausgaben aus, verglichen mit 78% im Jahr 2000. 2018 wurden für den Boden- und Gewässerschutz 1,4 Milliarden Franken (+190% gegenüber 2000), für den Arten- und Landschaftsschutz 0,7 Milliarden Franken (+154%) und für den Bereich Luftreinhaltung und Klimaschutz 0,6 Millionen Franken (+90%) ausgegeben.
Zwischen 2000 und 2018 wuchsen die Umweltschutzausgaben der Haushalte um 65% auf 2,7 Milliarden Franken, was 0,8% ihrer Konsumausgaben entspricht. Dieser Betrag beinhaltet insbesondere die kommunalen Gebühren für die Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie die Mehrkosten für den Kauf von Bio-Lebensmitteln.
Vergleich mit subjektiven Daten
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Internationaler Vergleich
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Tabellen
Methodologie
Die Daten stammen von den monetären Konten der Umweltgesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird.
Definitionen
Definition des Indikators
Unter die Umweltschutzausgaben fallen alle Beträge, die im Laufe eines bestimmten Jahres entweder für Investitionen (Kapitalausgaben) oder in Form von laufenden Ausgaben aufgewendet wurden und die in erster Linie darauf abzielen, die Umweltverschmutzung oder andere Umweltbelastungen zu vermeiden, zu verringern oder zu beseitigen. Ausgaben, die sich begünstigend auf die Umwelt auswirken, aber in erster Linie anderen Zwecken als dem Umweltschutz dienen, sind ausgeschlossen.