Eine umfassende Wohlfahrtsmessung muss auch Informationen über benachteiligte Gruppen und deren Situation enthalten. Gemäss Präambel der Bundesverfassung misst sich die Stärke eines Volkes am Wohl der Schwachen. Der Indikator «Armutsquote» gibt an, wie hoch der Anteil der Bevölkerung ist, deren Einkommen unter einer finanziell definierten Armutsgrenze liegt. Zudem enthält der Indikator Informationen über die sozio-ökonomische Struktur der armen Personen bzw. Haushalte.
Wie in der Armutsforschung üblich, werden verschiedene Konzepte zur Bestimmung von Armut verwendet. Das absolute Armutskonzept («Armut») basiert auf einer Armutsgrenze in Höhe des sozialen Existenzminimums. Es wird ergänzt durch das international gängige relative Armutskonzept («Armutsgefährdung»). Um auch nicht monetäre Aspekte der Armut erfassen zu können, wird weiter ein ebenfalls europäisch definierter Indikator zur Messung der materiellen Entbehrung verwendet. Eine besondere Beachtung kommt zudem der Armut von erwerbstätigen Personen zu, da die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Mittel zur Reduktion des Armutsrisikos gilt.
Stand 14. Dezember 2022
Die wichtigsten Ergebnisse
In der Schweiz waren 2020 rund 722‘000 Personen von Einkommensarmut betroffen, davon rund 158‘000 Erwerbstätige. Die Armutsquote betrug damit 8,5% (±0,7). Weiter waren 1,308 Millionen Personen armutsgefährdet und rund 363‘000 Personen von materieller Entbehrung betroffen. Die durchschnittliche Armutsgrenze betrug für eine Einzelperson 2279 Franken pro Monat und für zwei Erwachsene mit zwei Kindern 3963 Franken. Die entsprechenden Armutsgefährdungsgrenzen betrugen 2506 Franken resp. 5263 Franken.
Im Vergleich zum Vorjahr (8,7%) hat sich die Armutsquote statistisch nicht signifikant verändert. Zwischen den Jahren 2007 und 2013 ging die Armutsquote der Gesamtbevölkerung von 9,3% auf 5,9% zurück. Seit 2014 (6,7%) steigt sie jedoch wieder an. Bei der Armutsquote der Erwerbstätigen ist im zeitlichen Verlauf kein klarer Trend erkennbar. Da methodische Änderungen vorgenommen wurden, sind die Werte ab 2014 nicht mehr direkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Kontext
Von 2007 bis 2013 sind die verfügbaren Einkommen in allen Einkommensgruppen gestiegen. Der Arbeitsmarkt und die Wirtschaftslage waren bis auf einen kurzen Einbruch 2009 stabil und entwickelten sich positiv. Seit 2014 ist das verfügbare Einkommen der untersten Einkommensgruppe (unterste 10% der Einkommensverteilung) zurückgegangen.
Zu den besonders von Armut betroffenen sozialen Gruppen zählen Personen in Einelternhaushalten, Personen mit geringer Bildung, alleinlebende Erwachsene, Personen ausländischer Nationalität sowie Personen in Haushalten ohne Erwerbstätige. Personen ab 65 Jahren sind zwar ebenfalls öfter einkommensarm, da sie jedoch für ihre laufenden Ausgaben häufiger auf Vermögen zurückgreifen können, darf dies nur mit Vorsicht interpretiert werden. Personen in Haushalten mit mehreren Erwerbstätigen weisen generell die tiefsten Armutsquoten auf. Armut bei Erwerbstätigen lässt sich vor allem im Hinblick auf die (längerfristige) Unsicherheit der Erwerbssituation beschreiben: Die Armutsbetroffenheit ist grösser, sofern Arbeitsbedingungen und -formen eindeutig oder tendenziell unsicher sind (z.B. Erwerbsunterbrüche, befristeter Arbeitsvertrag, kleines Unternehmen, Solo-Selbstständigkeit).
Nach dem relativen Armutsgefährdungskonzept sind zusätzlich auch Kinder und Personen in kinderreichen Haushalten überdurchschnittlich gefährdet, nicht jedoch alleinlebende Erwachsene unter 65 Jahren. Bei der materiellen Entbehrung sind wiederum Alleinerziehende, Einzelpersonen unter 65 Jahren, Personen mit geringer Bildung, Ausländer/innen sowie Personen in Haushalten ohne Arbeitsmarktaktivität besonders betroffen. Personen ab 65 Jahren weisen dagegen eine deutlich geringere materielle Entbehrung auf als die übrigen Altersgruppen.
Vergleich mit subjektiven Daten
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Internationaler Vergleich
Armutsgefährdungsquote |
Quote der materiellen Entbehrung in % |
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Schweiz | 15,5 | 4,3 |
Italien | 20,0 | 12,7 |
Frankreich | 13,8 | 10,8 |
Deutschland | 16,1 | 13,5 |
Österreich | 13,9 | 6,3 |
USA | -- | -- |
EU | 16,6 | 13,3 |
OECD - Total | -- | -- |
Tabellen
Methodologie
Die in SILC 2020 erhobenen Einkommensdaten beziehen sich auf das Jahr 2019, also vor der Covid-19-Pandemie. Alle anderen Ergebnisse repräsentieren die Situation zu Beginn der Covid-19-Pandemie (Datenerhebung von Januar bis Juni 2020). Um den finanziellen Vorteilen bei selbst genutztem Wohneigentum oder Mietobjekten, deren Mietzinsen unter dem marktüblichen Preis liegen, Rechnung zu tragen, wird bei der Armutsgefährdungsquote zum Bruttoeinkommen der betreffenden Haushalte ein Betrag addiert, der dem Nutzungswert des Objekts abzüglich der effektiven Wohnkosten entspricht («fiktive Miete»). Da die fiktive Miete noch nicht von allen Ländern berechnet wird, basiert der internationale Vergleich auf einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen ohne fiktive Miete. Beim absoluten Armutskonzept wird generell das Haushaltseinkommen ohne fiktive Miete verwendet, da die Wohnkosten bereits in der Armutsgrenze berücksichtigt sind.
Definitionen
Definition des Indikators
Armut kann allgemein beschrieben werden als Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen (materiell, kulturell und sozial), die zur Folge hat, dass die betroffenen Personen nicht den minimalen Lebensstandard erreichen, der im Land, in dem sie leben, als annehmbar empfunden wird. In der Regel wird Armut finanziell definiert, wobei üblicherweise zwei Ansätze angewendet werden: der absolute und der relative Ansatz.
Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Grenze: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Die verwendete Armutsgrenze leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab, welche in der Schweiz als Bemessungsgrundlage für den Sozialhilfebezug breite Verwendung finden. Eine so definierte Armutsquote eignet sich als sozialpolitische Zielgrösse, da sich die finanzielle Unterstützung armer Personen oder Haushalte direkt in einer messbaren Reduktion der Armut niederschlägt.
Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Grenze: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit einem Einkommen, das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau des betreffenden Landes liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Ob eine Person als armutsgefährdet gilt, hängt also nicht allein von ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab (resp. derjenigen ihres Haushalts), sondern auch vom landesspezifischen Wohlstandsniveau. Da dieser Indikator unabhängig von länderspezifischen Faktoren wie z.B. der Sozialgesetzgebung überall gleich berechnet werden kann, eignet er sich für internationale Vergleiche.
In beiden Konzepten werden die verschiedenen Einkommensquellen der Haushalte berücksichtigt, nicht jedoch ihre allfälligen Vermögensbestände (Einkommensarmut).
Materielle Entbehrung ist definiert als der Nichtbesitz von Gebrauchsgütern bzw. das Fehlen elementarer Lebensgrundlagen aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen. Von materieller Entbehrung wird gesprochen, wenn mindestens drei von neun Elementen aus den nachfolgend geschilderten Kategorien aus finanziellen Gründen fehlen. Wenn vier Elemente fehlen, spricht man von erheblicher materieller Entbehrung. Diese europaweit koordinierten neun Kategorien von Entbehrungen betreffen folgende Bereiche:
Finanzielle Schwierigkeiten:
• nicht in der Lage sein, unerwartete Ausgaben in der Höhe jenes Betrages zu tätigen, der 1/12 der Armutsgefährdungsschwelle (bei 60%) für Einpersonenhaushalte entspricht (in der Schweiz: 2500 Franken innerhalb eines Monats),
• nicht in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zuhause zu finanzieren,
• Zahlungsrückstände,
• nicht in der Lage sein, sich jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu leisten,
• nicht in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen.
Nichtbesitz von langlebigen Gebrauchsgütern:
• keinen Zugang zu einer Waschmaschine,
• Nicht-Besitz eines Farbfernsehers, eines Telefons oder eines Autos.
Diese Fragen werden nur einem Haushaltsmitglied gestellt; die Antworten werden für sämtliche Haushaltsmitglieder übernommen.
Erwerbstätige sind hier definiert als Personen ab 18 Jahren, die im Vorjahr der Erhebung während mehr als der Hälfte der Monate einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgingen (häufigster Erwerbsstatus).
Publikationen