Ein zentrales Element der sozialen Sicherheit bilden die sogenannten Sozialleistungen, das heisst die Ausgaben von öffentlichen und privaten Stellen, die darauf abzielen die Lasten von Haushalten und Einzelpersonen zu erleichtern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung und der privaten Initiative gilt und das System der sozialen Sicherheit ergänzend wirkt (Art. 41 BV).
Die Sozialleistungen werden in die folgenden acht Risiken und Bedürfnisse (Funktionen) eingeteilt: Alter, Krankheit / Gesundheitsversorgung, Invalidität, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und soziale Ausgrenzung. Die funktionale Aufteilung erlaubt einerseits Aussagen über die Bedeutung dieser Funktionen und ermöglicht andererseits einen internationalen Vergleich, welcher auf Institutionsebene (AHV, IV, Berufliche Vorsorge, usw.) nicht möglich ist.
Stand 14. Dezember 2022
Die wichtigsten Ergebnisse
Die Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2021 auf 206 Mrd. Franken oder 27,8% des BIP. Dies entspricht Ausgaben von 23'810 Franken pro Einwohner. Im Zeitraum von 1996 bis 2021 sind die Ausgaben für die soziale Sicherheit quasi kontinuierlich gestiegen. Zum Vergleich: 1996 betrugen die Ausgaben für Sozialleistungen 95,6 Milliarden Franken (zu Preisen von 2015). Zwischen 2020 und 2021 blieben die Ausgaben für Sozialleistungen relativ stabil (+0,4%), während zwischen 2019 und 2020 im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ein Anstieg von 11% zu verzeichnen war.
Mehr als 80,3% der Sozialleistungen decken die Risiken Alter (40,9%), Krankheit/Gesundheitsversorgung (31,4%) und Invalidität (8,0%) ab. Die Ausgaben für die übrigen fünf Funktionen (Hinterbliebene, Familie/Kinder, Wohnen, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung) sind deutlich geringer (insgesamt 19,7% der Sozialleistungen). Trotz des Anstiegs seit 1990 sind diese Anteile relativ stabil geblieben.
Kontext
Die Ausgaben für Sozialleistungen werden durch demografische, soziale, wirtschaftliche und politische Veränderungen beeinflusst. Zwischen 1996 und 2021 sind sie in allen Bereichen ziemlich vergleichbar gestiegen. Eine wichtige Ausnahme bildet die Funktion Arbeitslosigkeit, deren Ausgaben sich im Gleichschritt mit der konjunkturellen Entwicklung verändern.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und der vorübergehenden Einschränkung der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2020 hatte der Bund 10,8 Milliarden Franken zur Finanzierung von Kurzarbeitsentschädigungen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde eine neue Leistung geschaffen: die Covid-19-Erwerbsausfallentschädigung, mit der Selbstständige im Jahr 2020 mit 2,2 Milliarden Franken unterstützt wurden.
Das Jahr 2021 ist geprägt von der Impfkampagne, der schrittweisen Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und einer wirtschaftlichen Erholung. Zwischen 2020 und 2021 wurde der Anstieg der Sozialausgaben in den Bereichen Gesundheit (+4 Mrd. Franken) und Alter (+3 Mrd. Franken) zu einem grossen Teil durch den Rückgang der Ausgaben im Bereich Arbeitslosigkeit (-6 Mrd. Franken) kompensiert.
Vergleich mit subjektiven Daten
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Internationaler Vergleich
CHF KKP pro Einwohner |
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Schweiz | 20'795 |
Italien | 14'910 |
Frankreich | 18'977 |
Deutschland | 20'431 |
Österreich | 20'160 |
USA | -- |
EU (28 Länder) | 15'144 |
OECD - Total | -- |
Tabellen
Methodologie
Die Sozialleistungen werden im Rahmen der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) berechnet. Sie stützen sich auf die Methode des „Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistiken“ (ESSOSS) von Eurostat und lassen sich international vergleichen. Die hier angegebenen Beträge sind Bruttowerte: Weder obligatorische Abgaben (Steuern, Sozialleistungen und Krankenkassenprämien) noch Steuerabzüge mit einer wesentlichen sozialpolitischen Komponente sind hier berücksichtigt.
Definitionen
Definition des Indikators
Sozialleistungen sind Sach- oder Geldleistungen von öffentlichen oder privaten Stellen, mit dem Ziel die Lasten privater Haushalte und Einzelpersonen zu decken. Dabei müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Die Lasten lassen sich erstens auf eines von acht festgelegten Risiken bzw. Bedürfnissen (Alter, Gesundheit, Invalidität, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und Soziale Ausgrenzung) zurückführen. Zweitens müssen Sozialleistungen dem Kriterium der sozialen Solidarität genügen und/oder kraft eines Gesetzes oder einer kollektiven Vereinbarung obligatorisch sein.