Investitionsquote

Durch Investitionen wird das ökonomische Kapital erneuert bzw. erweitert. Der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am gesamten BIP ist deshalb ein wichtiger Bestimmungsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit, das künftige Wirtschaftswachstum und damit langfristig für die Schaffung von materieller Wohlfahrt. Jedoch tragen nicht alle Arten von Investitionen auf dieselbe Weise zum künftigen Wachstum bei, und das künftige BIP-Wachstum kann auch von Ausgaben abhängen, die in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Konsum betrachtet werden (z.B. Bildung, Gesundheit).
Bruttoanlageinvestitionen entsprechen der Differenz aus dem Erwerb und der Veräußerung von Anlagegütern, d.h. von Gütern, die voraussichtlich mehrere Jahre lang in der Produktion eingesetzt werden. Zu den Anlagegütern gehören Ausrüstungen, Hoch- und Tiefbau, Computerprogramme und Datenbanken, Forschung & Entwicklung, etc. All diesen Dingen gemeinsam ist ihr Beitrag zur künftigen Produktion.

Tabellen

Definitionen

Definition des Indikators
Die Investitionsquote entspricht dem Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP.
Bruttoanlageinvestitionen werden in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) definiert als Nettozugang an produzierten Anlagegütern. Diese Güter beziehen sich auf Produkte, die zur Verwendung bei der Produktion anderer Güter und Dienstleistungen für Zeiträume von über einem Jahr vorgesehen sind.
Der Erwerb umfasst sowohl den Kauf von (neuen oder gebrauchten) Anlagegütern als auch die Herstellung solcher Güter durch die Produzenten für deren Eigengebrauch. Unter Veräusserungen fallen der Verkauf von Anlagegütern zu Verschrottungszwecken wie auch der Verkauf von Gütern an andere Produzenten.
„Produzierte Anlagegüter“ bedeutet, dass nur jene Güter, die infolge eines in der VGR ausgewiesenen Produktionsprozesses entstehen, berücksichtigt werden. Die VGR erfasst auch Transaktionen von nichtproduzierten Vermögensgütern, wie z.B. Grund und Boden, Erdöl und Bodenschätze, die als nichtproduzierte Vermögensgüter (Nettozugang) im Vermögensbildungskonto und in der Vermögensbilanz ausgewiesen werden.
Die Anschaffungskosten von Investitionsgütern schliessen auch Transport- und Installationskosten sowie alle speziellen mit dem Erwerb verbundenen Steuern ein.

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Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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