Beim biologischen Landbau handelt es sich um eine umweltschonende und tiergerechte Produktionsform mit definierten Anforderungen und Richtlinien. Biolandbau wird vom Bund mit spezifischen Direktzahlungen unterstützt. 2022 war 17,9% der landwirtschaftlichen Nutzfläche biologisch bewirtschaftet. Regional bestehen grosse Unterschiede: Im Berggebiet ist der Anteil der biologischen Flächen wesentlich grösser als im Talgebiet, da im Berggebiet die Umstellung auf biologische Bewirtschaftung und das Schaffen von Biodiversitätsförderflächen BFF mit Qualitätsstufe I (ehemals ökologische Ausgleichsflächen ÖA) weniger grosse Veränderungen erfordert als im Talgebiet. Die BFF sind extensiv genutzte Flächen (spätes Mähen, wenig bis keinen Dünger und Pflanzenschutzmittel).
Seit 1999 werden Direktzahlungen ausbezahlt, wenn mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche BFF (ehemals ökologische Ausgleichsflächen ÖA) sind (für Spezialkulturen gelten 3,5%). Diese Auflage ist Teil des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), welcher den Landwirten gewisse ökologische Mindestanforderungen auferlegt.