Lärm ist unerwünschter Schall, der subjektiv als störend empfunden wird und die Gesundheit und die Lebensqualität beeinträchtigen kann. Zusätzlich weist Lärm auch eine wirtschaftliche und soziale Dimension auf, indem er beispielsweise zum Wertverlust von Immobilien oder zu sozialer Segregation führen kann.
Der Indikator «Lärmbelastung» zeigt die Anzahl Personen, die laut Modellberechnungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Lärmemissionen über dem Grenzwert ausgesetzt sind. Ergänzt werden diese objektiven Daten mit subjektiven Informationen über den Anteil verschiedener Bevölkerungsgruppen, der den Lärm als störend empfindet. Lärmimmissionen repräsentieren einen Teil der Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Gesellschaft und veranschaulichen einen wesentlichen Aspekt der Umweltqualität.
Stand 16. November 2020
Die wichtigsten Ergebnisse
Hauptverursacher von Lärm ist der Verkehr. 2015 waren rund 13% der Bevölkerung der Schweiz also rund jede siebte Person tagsüber einem Strassenverkehrslärm ausgesetzt, der über den Grenzwerten der Lärmschutzverordnung liegt. Nachts waren 12% der Bevölkerung betroffen, also rund jede achte Person.
Bahn- und Fluglärm beeinträchtigt deutlich weniger Menschen: 2015 waren 0,2% tagsüber und 1% nachts Bahnlärm über dem Grenzwert ausgesetzt. Beim Fluglärm lagen die Werte tagsüber bei 0,3% und nachts bei 0,9% der Bevölkerung.
Kontext
Lärm kann Auswirkungen unterschiedlicher Art haben. Er kann zu Stress, Nervosität und Schlafstörungen führen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Daneben können Lärmimmissionen wirtschaftliche Kosten verursachen (z.B. Wertverlust von Immobilien und Kosten durch lärmbedingte Gesundheitsschäden) und negative soziale und räumliche Auswirkungen haben (finanziell schlechter gestellte Personen leben vermehrt in lärmigen Gebieten, weil dort die Wohnkosten tendenziell tiefer sind).
Mit dem Umweltschutzgesetz und der Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes soll die Bevölkerung vor Lärmeinwirkung geschützt werden. In der LSV sind Lärmgrenzwerte festgehalten. Sie sind abhängig von der Art des Lärms, der Tageszeit und der Nutzung der betroffenen Zone. So gelten unterschiedliche Werte für Erholungszonen, Wohn- Gewerbe- oder Industriezonen. In der LSV nicht geregelt sind beispielsweise Nachbarschaftslärm, Kirchenglocken, Hundegebell, Brunnen, Gaststätten oder Sport- und Freizeitanlagen. Diese Lärmarten werden aufgrund ihrer Störwirkungen im Einzelfall beurteilt.
Vergleich mit subjektiven Daten
2019 fühlten sich 31% der Bevölkerung zuhause durch Verkehrslärm sehr gestört oder eher gestört, gegenüber 24% im Jahr 2015 und 23% im Jahr 2011 (vgl. Indikator «Wahrnehmung der Umweltbedingungen»).
Internationaler Vergleich
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Methodologie
Die Daten stammen aus der Lärmdatenbank sonBASE des BAFU, der ein Geographisches Informationssystem (GIS) zugrunde liegt, welches neben Lärmmessungen auch geokodierte Daten der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA), Verkehr (BAV), Zivilluftfahrt (BAZL), Statistik (BFS) sowie Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beinhaltet. Die Daten zur subjektiven Wahrnehmung der Bevölkerung stammen von den Omnibus-Erhebungen des BFS 2011, 2015 und 2019.
Definitionen
Definition des Indikators
Der Indikator zeigt die Anzahl Personen, die laut Modellberechnungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Lärmemissionen über dem Grenzwert ausgesetzt sind, wobei zwischen Strassenverkehrslärm, Bahn und Fluglärm unterschieden wird.