Lärm ist störender Schall, der nebst Auswirkungen auf die Gesundheit auch eine wirtschaftliche und soziale Dimension hat (z.B. Wertverlust von Immobilien, soziale Segregation). Hauptverursacher von Lärm ist der Strassenverkehr. 2015 war tagsüber rund jede siebte Person (13% der Bevölkerung der Schweiz) am Wohnort Strassenverkehrslärm ausgesetzt, der über den Grenzwerten der Lärmschutzverordnung liegt. Nachts waren 12% der Bevölkerung betroffen, also rund jede achte Person. Bahn- und Fluglärm beeinträchtigt deutlich weniger Menschen: 2015 waren 0,2% tagsüber und 1% nachts Bahnlärm über dem Grenzwert ausgesetzt. Beim Fluglärm lagen die Werte tagsüber bei 0,3% und nachts bei 0,9% der Bevölkerung.
Die Lärmgrenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes festgehalten. Sie sind abhängig von der Art des Lärms, der Tageszeit und der Nutzung der betroffenen Zone. So gelten unterschiedliche Werte für Erholungszonen, Wohn- Gewerbe- oder Industriezonen. In der LSV nicht geregelt sind beispielsweise Nachbarschaftslärm, Kirchenglocken, Hundegebell, Brunnen, Gaststätten oder Sport- und Freizeitanlagen. Diese Lärmarten werden aufgrund ihrer Störwirkungen im Einzelfall beurteilt.