Sexualisierte Gewalt

Definition

Für die Erfassung der sexualisierten Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen die Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) zur Verfügung. Unter dem Begriff der sexualisierten Gewalt werden Straftatbestände zusammengefasst, welche Gewalt und insbesondere sexuelle Handlungen beinhalten, welche ohne ausdrückliches Einverständnis und gegen den Willen, einer minderjährigen oder erwachsenen Person angedroht, aufgedrängt oder aufgezwungen werden.

Sexualisierte Gewalt kann in unterschiedlichen Ausprägungen, Formen und Kontexten stattfinden. Sie umfasst unter anderem auch den Aspekt der Ausnutzung von Abhängigkeit sowie die Ausübung von Macht und Dominanz.

Die folgenden Straftatbestände des StGB werden in den Auswertungen zur sexualisierten Gewalt berücksichtigt:

  • Art. 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern
  • Art. 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
  • Art. 189 Sexuelle Nötigung
  • Art. 190 Vergewaltigung
  • Art. 191 Schändung
  • Art. 192 Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten
  • Art. 193 Ausnützung einer Notlage
  • Art. 194 Exhibitionismus
  • Art. 195 Förderung der Prostitution
  • Art. 196 Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt
  • Art. 198 Sexuelle Belästigung


Der Straftatbestand der Pornografie, Art. 197 StGB, ist in den Auswertungen zur digitalen Kriminalität abgebildet.

Weiterführende Informationen

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Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/sexualisierte-gewalt.html