Eine Konsumstraftat kann sich auf den Konsum einer oder mehrerer Substanzen beziehen. In den untenstehenden Tabellen (siehe "Weitere Informationen") werden die illegal konsumierten Substanzen nach Substanzgruppen zusammengefasst (Hanfprodukte, Stimulantien, Opiate usw.). Wird bei einer Straftat beispielsweise Crack oder Kokain konsumiert – beides Substanzen aus der Gruppe der Stimulantien – erscheint dieser Konsum nur in der Kategorie der Stimulantien. Wird hingegen zusätzlich Cannabis konsumiert wird, das aus der Gruppe der Hanfprodukte stammt, sind zwei Substanzgruppen betroffen und dieser Konsum fällt somit in die Kategorie «Mehrere Substanzgruppen».
Substanzen bei Konsum und Handel von illegalen Betäubungsmitteln
Ordnungsbussen wegen Konsums eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene
Am 1. Oktober 2013 ist folgende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten: Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die beschuldigte Person nicht mehr als 10 Gramm des Mittels bei sich trägt. Die Anzahl Ordnungsbussen pro Kanton ist in der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Es gilt zu beachten, dass das Ordnungsbussenverfahren nicht in allen Kantonen gleich angewendet wird.
Weiterführende Informationen
Historische Daten (vor 2009)
Verzeigungen nach Betäubungsmittelgesetz 1990-2008
Seit 1974 werden die Verzeigungen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zentral statistisch erfasst.
Das folgende Dokument bietet eine Analyse zu den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, den beschuldigten Personen und den konsumierten oder gehandelten Substanzen für die Jahre 1990-2008.
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und StrafrechtEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz