Im Rahmen der Vereinheitlichung der Straftatbestandcodes zwischen VOSTRA (BJ) und RIPOL (fedpol), stehen der Polizei für die Erfassung der BetmG-Straftatbestände neue Codes zur Verfügung, deren harmonisierte Anwendung am 01. Januar 2021 begonnen hat. Aus diesem Grund mussten einige Tabellen überarbeitet werden. Sie knüpfen an die internationale Klassifikation der Straftaten (ICCS) für statistische Zwecke an, die vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) herausgegeben wird. Dabei wird insbesondere getrennt, welche strafbaren Handlungen den persönlichen Konsum betreffen (Übertretungen) und welche nicht den Eigenkonsum zum Ziel haben (Vergehen und Verbrechen je nach Menge oder Art des Vorgehens, wie bandenmässig oder gewerbsmässig).
Neuer Aufbau der Tabellen
Substanzen bei Konsum und Sicherstellung von illegalen Betäubungsmitteln
Eine Konsumstraftat kann sich auf den Konsum einer oder mehrerer Substanzen beziehen. In den untenstehenden Tabellen (siehe "Weitere Informationen") werden die illegal konsumierten Substanzen nach Substanzgruppen zusammengefasst (Hanfprodukte, Stimulantien, Opiate usw.). Wird bei einer Straftat beispielsweise Crack oder Kokain konsumiert – beides Substanzen aus der Gruppe der Stimulantien – erscheint dieser Konsum nur in der Kategorie der Stimulantien. Wird hingegen zusätzlich Cannabis konsumiert, das aus der Gruppe der Hanfprodukte stammt, sind zwei Substanzgruppen betroffen und dieser Konsum fällt somit in die Kategorie «Mehrere Substanzgruppen».
Ordnungsbussen wegen Konsums eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene
Am 1. Oktober 2013 ist folgende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten: Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die beschuldigte Person nicht mehr als 10 Gramm des Mittels bei sich trägt. Die Anzahl Ordnungsbussen pro Kanton ist in der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Es gilt zu beachten, dass das Ordnungsbussenverfahren nicht in allen Kantonen gleich angewendet wird.
Weiterführende Informationen
Historische Daten (vor 2009)
Verzeigungen nach Betäubungsmittelgesetz 1990-2008
Seit 1974 werden die Verzeigungen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zentral statistisch erfasst.
Das folgende Dokument bietet eine Analyse zu den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, den beschuldigten Personen und den konsumierten oder gehandelten Substanzen für die Jahre 1990-2008.
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und StrafrechtEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz