Betäubungsmittelsubstanzen

Neuer Aufbau der Tabellen

Im Rahmen der Vereinheitlichung der Straftatbestandcodes zwischen VOSTRA (BJ) und RIPOL (fedpol), stehen der Polizei für die Erfassung der BetmG-Straftatbestände neue Codes zur Verfügung, deren harmonisierte Anwendung am 01. Januar 2021 begonnen hat. Aus diesem Grund mussten einige Tabellen überarbeitet werden. Sie knüpfen an die internationale Klassifikation der Straftaten (ICCS) für statistische Zwecke an, die vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) herausgegeben wird. Dabei wird insbesondere getrennt, welche strafbaren Handlungen den persönlichen Konsum betreffen (Übertretungen) und welche nicht den Eigenkonsum zum Ziel haben (Vergehen und Verbrechen je nach Menge oder Art des Vorgehens, wie bandenmässig oder gewerbsmässig). 

Substanzen bei Konsum und Sicherstellung von illegalen Betäubungsmitteln

Eine Konsumstraftat kann sich auf den Konsum einer oder mehrerer Substanzen beziehen. In den untenstehenden Tabellen (siehe "Weitere Informationen") werden die illegal konsumierten Substanzen nach Substanzgruppen zusammengefasst (Hanfprodukte, Stimulantien, Opiate usw.). Wird bei einer Straftat beispielsweise Crack oder Kokain konsumiert – beides Substanzen aus der Gruppe der Stimulantien – erscheint dieser Konsum nur in der Kategorie der Stimulantien. Wird hingegen zusätzlich Cannabis konsumiert, das aus der Gruppe der Hanfprodukte stammt, sind zwei Substanzgruppen betroffen und dieser Konsum fällt somit in die Kategorie «Mehrere Substanzgruppen».

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Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
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