Strafbare Handlungen gegen das Vermögen machen einen wesentlichen Teil der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch aus. Sachbeschädigung ist eine der häufigsten Straftaten in diesem Bereich, in der Mehrzahl der Fälle in Verbindung mit einem Diebstahl.
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Straftaten |
Aufklärung |
---|---|---|
Total |
301 888 |
25,4% |
Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) |
3 154 |
21,1% |
Veruntreuung (Art. 138) |
1 781 |
88,3% |
Diebstahl (ohne Fahrzeug) (Art. 139) |
128 317 |
28,2% |
Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) |
46 385 |
4,9% |
Raub (Art. 140) |
1 941 |
52,2% |
Sachentziehung (Art. 141) |
511 |
85,3% |
Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) |
1 395 |
11,3% |
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis) |
843 |
15,2% |
Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) |
39 859 |
21,0% |
Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art. 144) |
33 959 |
19,7% |
Betrug (Art. 146) |
24 195 | 40,5% |
Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147) |
10 641 |
27,8% |
Zechprellerei (Art. 149) |
350 |
85,1% |
Erschleichen einer Leistung (Art. 150) |
1 111 |
92,7% |
Erpressung (Art. 156) |
1 770 |
15,3% |
Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) |
286 | 91,6% |
Missbrauch von Lohnabzügen (Art. 159) |
73 | 97,3% |
Hehlerei (Art. 160) |
1 233 |
94,8% |
Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug (Art. 163) |
339 |
97,3% |
Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) |
587 |
98,3% |
Übrige Vermögensstraftaten |
3 158 |
72,5% |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022
Diebstahl
Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nach Vorgehen oder Örtlichkeit jedoch verschiedene Formen des Diebstahls.
2022 |
Straftaten |
Aufklärung |
---|---|---|
Total Diebstahl (ohne Fahrzeugdiebstahl) |
128 317 |
28,2% |
Diebstahl (unspezifiziert) |
45 695 |
17,8% |
Einbruchdiebstahl |
25 452 |
17,9% |
Einschleichdiebstahl |
10 280 |
20,9% |
Ladendiebstahl |
19 781 |
85,4% |
Entreissdiebstahl |
850 |
19,6% |
Taschendiebstahl |
8 771 |
8,4% |
Trickdiebstahl |
2 342 |
20,7% |
Fahrzeugeinbruchdiebstahl |
4 535 |
21,9% |
Diebstahl ab/aus Fahrzeug |
10 611 |
19,4% |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022
Bemerkung: Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass verschiedene Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen Einkaufsgeschäfte festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.B. Regierungsstatthalter) abwickeln können. Die effektive Zahl der verfolgten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann.
Einbruchdiebstahl
Detailliertere Informationen zum Einbruchdiebstahl befinden sich in der untenstehenden aufklappbaren Box und in den Jahresberichten der polizeilichen Kriminalstatistik unter „Weiterführende Informationen".
Wenn jeweils Ende Oktober von der Sommer- auf die Winterzeit umgestellt wird, ist immer wieder von einer erhöhten Einbruchsgefahr die Rede. Einbrecher versuchen, jeden Kontakt mit den Opfern zu vermeiden. Tatsächlich bietet sich ihnen in den Wintermonaten ein einfaches Mittel um festzustellen, ob ein Haus oder eine Wohnung bewohnt ist oder nicht: Brennt in der Dunkelheit kein Licht, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass niemand zuhause ist. Eine Analyse von Daten der polizeilichen Kriminalstatistik 2015 zeigt diesen Effekt in den nachfolgenden Grafiken.
Es zeigt sich eine Häufung der Einbrüche in den Herbst- und Wintermonaten, allerdings nur bei privaten Einbruchszielen. Einbrüche in private und öffentliche Örtlichkeiten unterscheiden sich auch deutlich hinsichtlich der Tageszeit, zu der in den einzelnen Monaten eingebrochen wird.
Die Gesamtzahl der 2015 begangenen Einbruchdiebstähle pendelt zwischen 3000 und 4000 pro Monat. Während der Sommermonate bleibt die Zahl auf vergleichsweise niedrigem Niveau, ab September steigt sie an und sinkt dann erst ab März wieder ab. Während der Sommerferienzeit ist keine ausgeprägte Häufung der Einbrüche festzustellen. Dieses Muster wird aber fast ausschliesslich von den Einbrüchen in private Örtlichkeiten verursacht. Die Zahl der Einbrüche in öffentliche Örtlichkeiten ist das ganze Jahr über vergleichsweise konstant.
Wird der Tat- oder Entdeckungszeitpunkt berücksichtigt (vgl. methodische Anmerkungen unten), ergeben sich für die einzelnen Monate des Jahres stark unterschiedliche Muster. In der Nacht sowie während des Tages bis am frühen Abend variieren die Monate zwar kaum, bei Einbrüchen ab 18 Uhr wird aber ein markanter Anstieg während der Monate November, Dezember, Januar und Februar sichtbar. Auch in den Monaten Oktober und März liegt die Zahl der Einbrüche am Abend noch höher als zwischen April und September, wenn auch weniger deutlich.
Dieses Bild dürfte mit den Tageslichtverhältnissen zusammenhängen – mit der Umstellung auf die Winterzeit per Ende Oktober bieten sich dank der früh einsetzenden Dämmerung viel öfter ideale Voraussetzungen für einen Einbruch: Dunkelheit und Abwesenheit der Bewohner.
Ein ganz anderes Bild zeigt sich bei den Einbrüchen in öffentliche Örtlichkeiten wie Läden, Büros, Werkstätten etc. Die Einbruchszeiten variieren mit den Monaten nur gering. Die ausgeprägte Häufung der Einbrüche um 7 Uhr früh erklärt sich damit, dass bei öffentlichen Örtlichkeiten der Einbruch oftmals unbemerkt vonstattengeht und erst am nächsten Morgen festgestellt wird. Die Polizei gibt dann als Tatzeitpunkt den Entdeckungszeitpunkt an (vgl. methodische Anmerkungen unten).
Methodische Anmerkungen
Als private Örtlichkeit gelten ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). Bei Einbrüchen kann die genaue Tatzeit im Nachhinein oft nicht bestimmt werden. In diesen Fällen wird von der Polizei entweder ein Zeitintervall (in diesen Fällen wurde für die Auswertung der Endzeitpunkt verwendet), eine geschätzter Tatzeitpunkt oder aber der Entdeckungszeitpunkt erfasst. Dies erklärt, dass die meisten Einbrüche mit Tatzeit 18 und 19 Uhr registriert wurden, während ein typischer Dämmerungseinbruch auch bereits vorher stattfinden wird.
Für die Auswertung wurden alle im Jahr 2015 begangenen Straftaten berücksichtigt. Der Jahresbericht der PKS hingegen stützt sich auf das Ausgangsdatum (Datum der Endbearbeitung eines Falles durch die Polizei).
Fahrzeugdiebstahl
Detailliertere Informationen zum Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugart befinden sich nachstehend in den Jahresberichten der polizeilichen Kriminalstatistik unter „Weiterführende Informationen".
Raub
Informationen zu Raub und den bei der Begehung der Straftat verwendeten Tatmittel sind in den Jahresberichten der polizeilichen Kriminalstatistik zu finden (siehe untenstehende "Weiterführende Informationen").
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und StrafrechtEspace de l'Europe 10
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Schweiz