Gewalt

Gewaltkriminalität

Gewaltkriminalität findet sich in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in drei Konzepten wieder:  Gewalt, sexualisierte Gewalt und häusliche Gewalt. Den drei Gewaltkonzepten liegen unterschiedliche Definitionen zugrunde, dennoch überschneiden sie sich inhaltlich.

Unter Gewalt werden sämtliche Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt gegen Personen beinhalten. Straftatbestände, bei denen keine physische Gewaltanwendung verlangt wird, werden nicht berücksichtigt. Unerheblich ist der Kontext, in dem die Tat stattfand.

Für die Erfassung der sexualisierten Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen die Artikel des Strafgesetzbuches (StGB) zur Verfügung. Unter dem Begriff der sexualisierten Gewalt werden Straftatbestände zusammengefasst, welche Gewalt und insbesondere sexuelle Handlungen beinhalten, welche ohne ausdrückliches Einverständnis und gegen den Willen, einer minderjährigen oder erwachsenen Person angedroht, aufgedrängt oder aufgezwungen werden.

Sexualisierte Gewalt kann in unterschiedlichen Ausprägungen, Formen und Kontexten stattfinden. Sie umfasst unter anderem auch den Aspekt der Ausnutzung von Abhängigkeit sowie die Ausübung von Macht und Dominanz.

Detailliertere Informationen sind im Themenbereich Sexualisierte Gewalt zu finden.

Häusliche Gewalt wird über die Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person zur Tatzeit definiert. Dem häuslichen Bereich zugeordnet werden partnerschaftliche und andere intrafamiliäre Beziehungen. Die in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur häuslichen Gewalt zählenden Straftatbestände des StGB beinhalten eine vorsätzliche Verletzung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität einer Person. Die Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt ist dabei nicht zwingend.

Detailliertere Informationen sind im Themenbereich Häusliche Gewalt zu finden.

Straftatenkatalog der drei Gewaltkonzepte

Welche Straftatbestände des StGB für die einzelnen Gewaltkonzepte berücksichtigt werden, ist in der folgenden Tabelle ersichtlich:

Weiterführende Informationen

Tabellen

Grafiken

Karten

Daten

Publikationen

Medienmitteilungen

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.html