Gewaltkriminalität findet sich in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in drei Konzepten wieder: Gewalt, sexualisierte Gewalt und häusliche Gewalt. Den drei Gewaltkonzepten liegen unterschiedliche Definitionen zugrunde, dennoch überschneiden sie sich inhaltlich.
Gewaltkriminalität
Unter Gewalt werden sämtliche Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt gegen Personen beinhalten. Straftatbestände, bei denen keine physische Gewaltanwendung verlangt wird, werden nicht berücksichtigt. Unerheblich ist der Kontext, in dem die Tat stattfand.
Für die Erfassung der sexualisierten Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen die Artikel des Strafgesetzbuches (StGB) zur Verfügung. Unter dem Begriff der sexualisierten Gewalt werden Straftatbestände zusammengefasst, welche Gewalt und insbesondere sexuelle Handlungen beinhalten, welche ohne ausdrückliches Einverständnis und gegen den Willen, einer minderjährigen oder erwachsenen Person angedroht, aufgedrängt oder aufgezwungen werden.
Sexualisierte Gewalt kann in unterschiedlichen Ausprägungen, Formen und Kontexten stattfinden. Sie umfasst unter anderem auch den Aspekt der Ausnutzung von Abhängigkeit sowie die Ausübung von Macht und Dominanz.
Detailliertere Informationen sind im Themenbereich Sexualisierte Gewalt zu finden.
Häusliche Gewalt wird über die Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person zur Tatzeit definiert. Dem häuslichen Bereich zugeordnet werden partnerschaftliche und andere intrafamiliäre Beziehungen. Die in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur häuslichen Gewalt zählenden Straftatbestände des StGB beinhalten eine vorsätzliche Verletzung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität einer Person. Die Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt ist dabei nicht zwingend.
Detailliertere Informationen sind im Themenbereich Häusliche Gewalt zu finden.
Straftatenkatalog der drei Gewaltkonzepte
Welche Straftatbestände des StGB für die einzelnen Gewaltkonzepte berücksichtigt werden, ist in der folgenden Tabelle ersichtlich:
Im Konzept Gewalt werden alle Straftatbestände des StGB zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt gegen Personen beinhalten. Die Straftatbestände werden je nach Art und Schwere in verschiedene, grobe Kategorien unterteilt.
Schwere angewandte Gewalt
Angewandte Gewalt bezieht sich auf Straftatbestände, bei denen es sich eindeutig um eine Gewaltanwendung handelt. Zur Kategorie der schweren Gewalt gehören:
- vorsätzliche Tötung (Art. 111), Mord (Art. 112), Totschlag (Art. 113), Kindestötung (Art. 116)
- schwere Körperverletzung (Art. 122)
- Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 123)
- Raub mit qualifizierter Einwirkung auf das Opfer (Art. 140 Ziff. 4)
- Geiselnahme (Art. 185)
- Vergewaltigung (Art. 190)
Minderschwere angewandte, eventuell angedrohte Gewalt
Hierzu zählen einerseits Straftatbestände, bei denen es sich eindeutig um eine Gewaltanwendung handelt wie zum Bsp. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), andererseits werden aber auch Straftaten berücksichtigt, bei denen sowohl angewandte als auch angedrohte Gewalt als Begehungsform möglich sind, wie zum Bsp. Nötigung (Art. 181 StGB):
- einfache Körperverletzung (Art. 123)
- Tätlichkeiten (Art. 126)
- Raufhandel (Art. 133)
- Angriff (Art. 134)
- Raub (Art. 140 Ziff. 1-3)
- räuberische Erpressung (Art. 156 Ziff. 3)
- Nötigung (Art. 181)
- Zwangsheirat (Art. 181a)
- Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183)
- Freiheitsberaubung und Entführung: erschwerende Umstände (Art. 184)
- sexuelle Nötigung (Art. 189)
- Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285)
Minderschwere angedrohte Gewalt
Bei der angedrohten Gewalt handelt es sich um Straftatbestände, die sich auf eine Androhung von Gewalt beschränken:
- Erpressung (Art. 156 Ziff. 1, 2, 4)
- Drohung (Art. 180)
Im Jahr 2022 registrierte die Polizei schweizweit 46 687 Gewaltstraftaten, das sind 2% mehr (+ 1070 Straftaten) gegenüber dem Vorjahr. Bei den schweren Gewaltstraftaten beträgt die Zunahme 17% (+ 277 Straftaten), bei der Kategorie der minderschweren angewandten, evtl. angedrohten Gewalt 4% (+ 1235 Straftaten). Rückläufig hingegen ist die minderschwere angedrohte Gewalt (- 4%; - 442 Straftaten).
Schwere Gewalt machte im Jahr 2022 4% des Gewalttotals aus. Die drei Straftatbestände, die am häufigsten registrierten wurden, gehören zur minderschweren Gewalt. Das sind Tätlichkeiten mit einem Anteil von 30%, Drohung mit 22% und einfache Körperverletzung mit 16%.
Detaillierte Daten zur Anzahl Straftaten nach Jahr, Straftatbestand, Gewaltkategorie, Ausführungs- und Aufklärungsgrad finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Örtlichkeit
Die Örtlichkeit wird in privaten und öffentlichen Raum unterteilt. Unter privatem Raum werden ausschliesslich die eigenen vier Wände, das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Privat bedeutet nicht, dass es sich dabei um häusliche Gewalt handelt, da häusliche Gewalt durch die Geschädigten-Beschuldigten-Beziehung definiert wird und nicht durch die Örtlichkeit der Straftatbegehung.
Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der polizeilich registrierten Gewaltstraftaten nach Örtlichkeitskategorie.
Detaillierte Daten zur Anzahl Straftaten und geschädigten Personen nach Jahr (ab 2020), Gewaltkategorie und Örtlichkeit finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
In der PKS fallen unter den Begriff «Tötungsdelikte» polizeilich registrierte versuchte oder vollendete Tötungen gemäss Art. 111 vorsätzliche Tötung, Art. 112 Mord, Art. 113 Totschlag oder Art. 116 Kindestötung des StGB.
Die folgende Tabelle zeigt im Detail die Anzahl der Tötungsdelikte nach Tatmittel, die Aufklärungsquote sowie die Anzahl der beschuldigten Personen und Opfer für die Jahre 2009-2022.
Detaillierte Angaben speziell zu den Tötungsdelikten im häuslichen Bereich sind im Themenbereich Häusliche Gewalt zu finden.
Tötungsdelikte innerhalb und ausserhalb des häuslichen Bereichs
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte 2018 eine Publikation, die einen Überblick über die in den Jahren 2009 bis 2016 in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikte (inkl. Versuche), basierend auf den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), gibt. Die Analysen beziehen sich im Wesentlichen auf die Merkmale der betroffenen Personen und sind nach der Art der Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person aufgeschlüsselt. Die Ergebnisse werden in zwei Kategorien unterteilt: Tötungsdelikte im häuslichen Bereich und Tötungsdelikte im ausserhäuslichen Bereich. Zudem werden Vergleiche mit den Daten aus der Sondererhebung über den Zeitraum 2000 bis 2004 dargestellt.
Sondererhebung Tötungsdelikte
Im Jahr 2005 wurde eine Sondererhebung zu den von der Polizei registrierten versuchten und vollendeten Tötungsdelikte der Jahre 2000 – 2004 durchgeführt. Das Bundesamt für Statistik erfasste mit Hilfe der kantonalen Polizeibehörden und auf Initiative der Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Angaben zu den Fällen, Opfern, tatverdächtigen Personen und zur Beziehung zwischen diesen. Anschliessend wurde das gesammelte Datenmaterial vom Bundesamt für Statistik ausgewertet.
Die Ergebnisse zur Sonderanalyse, die unter dem Titel «Tötungsdelikte - Fokus häusliche Gewalt - Polizeilich registrierte Fälle 2000-2004» veröffentlicht worden sind, können im PDF Format heruntergeladen werden.
Die Ergebnisse zur Sonderanalyse, die unter dem Titel «Tötungsdelikte in der Partnerschaft. Polizeilich registrierte Fälle 2000 – 2004» veröffentlicht worden sind, können im PDF Format heruntergeladen werden.
Im Laufe des Jahres 2006 wurden einige wenige Fälle nacherfasst, die bei der ersten Erhebung nicht berücksichtigt worden waren. Die wichtigsten Ergebnisse wurden aktualisiert und anhand der vervollständigten Daten wurden die Tötungsdelikte in der Partnerschaft eingehender untersucht. Diese Daten sind in der folgenden Zip-Datei verfügbar.
Geschädigte Personen nach Geschlecht
Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der geschädigten Personen nach Geschlecht und Gewaltkategorie.
Detaillierte Daten zu den geschädigten Personen nach Jahr, Straftatbestand, Gewaltkategorie, Geschlecht, Alter und Aufenthaltskategorie finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Geschädigte Personen nach Geschlecht und Örtlichkeit
Die Örtlichkeit wird in privaten und öffentlichen Raum unterteilt. Unter privatem Raum werden ausschliesslich die eigenen vier Wände, das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Privat bedeutet nicht, dass es sich dabei um häusliche Gewalt handelt, da häusliche Gewalt durch die Geschädigten-Beschuldigten-Beziehung definiert wird und nicht durch die Örtlichkeit der Straftatbegehung.
Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der polizeilich registrierten geschädigten Personen nach Geschlecht, Gewalt- und Örtlichkeitskategorie.
Detaillierte Daten zur Anzahl Straftaten und geschädigten Personen nach Jahr (ab 2020), Gewaltkategorie und Tatörtlichkeit finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Geschädigte Personen nach Alter
In den folgenden Grafiken ist die jährliche Entwicklung der geschädigten Personen nach Gewaltkategorie pro Altersklasse ersichtlich.
Detaillierte Daten zu den geschädigten Personen nach Jahr, Straftatbestand, Gewaltkategorie, Geschlecht, Alter und Aufenthaltskategorie finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Belastungsraten nach Geschlecht und Alter
Über 90% der im Jahr 2022 polizeilich registrierten geschädigten Personen von Gewalt gehören zur ständigen Wohnbevölkerung. Für die folgenden Grafiken wurde ausschliesslich diese Bevölkerungsgruppe berücksichtigt. Die Anzahl geschädigten Personen nach Geschlecht und Altersklassen wurden jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Vergleicht man für das Total aller Gewaltstraftaten die Belastungsraten der Männer und Frauen, zeigt sich, dass die Männer stärker belastet sind, dies in allen Altersklassen.
Werden nur die schweren Gewaltstraftaten berücksichtigt, sind die Frauen stärker belastet, dies in den meisten Altersklassen.
Eine Tabelle mit Belastungsraten nach Gewaltkategorie, Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit und Jahr (ab 2010) finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Beschuldigte Personen nach Geschlecht
Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der beschuldigten Personen nach Geschlecht und Gewaltkategorie.
Detaillierte Daten zu den beschuldigten Personen nach Geschlecht, Alter, Aufenthaltskategorie und Jahr finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Beschuldigte Personen nach Alter
In den folgenden Grafiken ist die jährliche Entwicklung der beschuldigten Personen nach Gewaltkategorie pro Altersgruppe ersichtlich.
Detaillierte Daten zu den beschuldigten Personen nach Geschlecht, Alter, Aufenthaltskategorie und Jahr finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Belastungsraten nach Geschlecht und Alter
Über 85% der im Jahr 2022 polizeilich registrierten beschuldigten Personen von Gewalt gehören zur ständigen Wohnbevölkerung. Für die folgenden Grafiken wurde ausschliesslich diese Bevölkerungsgruppe berücksichtigt. Die Anzahl polizeilich registrierten beschuldigten Personen nach Geschlecht und Altersklassen wurden jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Vergleicht man für das Total aller Gewaltstraftaten die Belastungsraten der Männer und Frauen, zeigt sich, dass die Männer stärker belastet sind, dies in allen Altersklassen.
Werden nur die schweren Gewaltstraftaten berücksichtigt, sind ebenfalls die Männer stärker belastet, dies in allen Altersklassen.
Eine Tabelle mit Belastungsraten nach Gewaltkategorie, Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit und Jahr (ab 2010) finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
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