Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendungen gegen Sachen werden ausgeschlossen (siehe "Sachbeschädigung" in der Rubrik "Straftaten" oder "Vermögen").
Straftaten können je nach Art und Schwere in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Eine grobe Unterscheidung wird so zwischen schweren und minderschweren Gewaltstraftaten gemacht.
Dabei gilt:
Schwere Gewalt (angewandt): vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Kindestötung, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Raub mit qualifizierter Einwirkung auf das Opfer (Art. 140 Ziff. 4), Geiselnahme, Vergewaltigung.
Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht): einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beteiligung Raufhandel, Beteiligung Angriff, Raub (Art. 140 Ziff. 1-3), räuberische Erpressung (Art. 156 Ziff. 3), Nötigung, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung und Entführung, Freiheitsberaubung und Entführung: erschwerende Umstände, sexuelle Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285)
3 557
95,6%
2 319
3 131
Erpressung (Art. 156 Ziff. 3)
34
58,8%
32
39
Minderschwere Gewalt (angedroht)
12 340
80,9%
9 268
12 361
Drohung (Art. 180)
10 860
89,7%
9 018
10 853
Erpressung (Art. 156 Ziff. 1, 2, 4)
1 480
16,0%
269
1 525
Stand der Datenbank: 17.02.2022 Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2021
Tötungsdelikte
Entwicklung der Anzahl Tötungsdelikte von 2009 bis 2021
Die folgende Tabelle zeigt im Detail die Anzahl der Tötungsdelikte nach Tatmittel, deren Aufklärungsquoten sowie die Anzahl der beschuldigten Personen und Opfer für die Jahre 2009-2021.
Tötungsdelikte innerhalb und ausserhalb des häuslichen Bereichs
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte 2018 eine Publikation, die einen Überblick über die in den Jahren 2009 bis 2016 in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikte (inkl. Versuche), basierend auf den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), gibt. Die Analysen beziehen sich im Wesentlichen auf die Merkmale der betroffenen Personen und sind nach der Art der Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person aufgeschlüsselt. Die Ergebnisse lassen sich in zwei grosse Kategorien unterteilen: Tötungsdelikte, die im häuslichen Bereich begangen wurden, und Tötungsdelikte, die sich ausserhalb des häuslichen Bereichs ereignet haben. Zudem werden Vergleiche mit den Daten aus der Sondererhebung über den Zeitraum 2000 bis 2004 angestellt.
Sondererhebung Tötungsdelikte
Aufgrund einer im Jahr 2005 durchgeführten Sondererhebung stehen detaillierte Daten zu den von der Polizei registrierten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten der Jahre 2000 – 2004 zur Verfügung. Das Bundesamt für Statistik erfasste mit Hilfe der kantonalen Polizeibehörden und auf Initiative der Fachstelle gegen Gewalt Angaben zu den Fällen, Opfern, tatverdächtigen Personen und zur Beziehung zwischen diesen. Anschliessend wurde das gesammelte Datenmaterial vom Bundesamt für Statistik ausgewertet.
Die Ergebnisse zur Sonderanalyse, die unter dem Titel «Tötungsdelikte in der Partnerschaft. Polizeilich registrierte Fälle 2000 – 2004» veröffentlicht worden sind, können im PDF Format heruntergeladen werden
Die Ergebnisse zur Sonderanalyse, die unter dem Titel «Tötungsdelikte in der Partnerschaft. Polizeilich registrierte Fälle 2000 – 2004» veröffentlicht worden sind, können im PDF Format heruntergeladen werden
Im Laufe des Jahres 2006 wurden einige wenige Fälle nacherfasst, die bei der ersten Erhebung nicht berücksichtigt worden waren. Die wichtigsten Ergebnisse wurden aktualisiert und anhand der vervollständigten Daten wurden die Tötungsdelikte in der Partnerschaft eingehender untersucht. Diese Daten sind in der folgenden Zip-Datei verfügbar.