Digitale Kriminalität

Einleitung

Die digitale Kriminalität (auch Cyberkriminalität genannt) umfasst alle sogenannten "digitalen" Straftaten, die im Wesentlichen den Straftaten entsprechen, die in den Telekommunikationsnetzen und insbesondere im Internet, begangen werden. In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Straftaten der digitalen Kriminalität anhand der Tatvorgehen (Modus Operandi) identifiziert. Es handelt sich folglich nicht um neue Straftatbestände, die in der PKS erfasst wurden, sondern um die Identifizierung von Straftaten mit einer digitalen Komponente.

Methodik

Die digitale Kriminalität wird anhand der Kombination «Straftat – Tatvorgehen» ermittelt. Das untenstehende Schema ermöglicht der Polizei die Auswahl der richtigen Straftat(en) in Bezug auf das angetroffene Phänomen. Einige Phänomene sind sehr ähnlich, und es ist wichtig, nicht nur das korrekte «Straftat – Tatvorgehen»-Paar zu erfassen, sondern vor allem den Hauptmodus zu wählen, der der im Fall angetroffenen Situation tatsächlich entspricht.

Die digitale Kriminalität umfasst derzeit 33 verschiedene Tatvorgehen, die in fünf grosse Bereiche gegliedert werden:

  • Cyber-Wirtschaftskriminalität (24 Tatvorgehen)
  • Cyber-Sexualdelikte (vier Tatvorgehen)
  • Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten (drei Tatvorgehen)
  • Darknet (ein Tatvorgehen)
  • Anderes (ein Tatvorgehen)

Sobald ein Tatvorgehen bestimmt wurde, reduziert sich folglich die Auswahl der möglichen Straftaten. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind lediglich 29 Straftaten relevant. Weitere Gesetze, die in den nachfolgend aufgeführten Ergebnissen noch nicht berücksichtigt wurden, können ebenfalls betroffen sein, so z.B. das BetmG oder Bundesnebengesetze wie das Waffengesetz (WG), das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Markenschutzgesetz (MSchG).

Kennzahlen 2023

 

 

Total

 

 

davon mit einem Modus Operandi der digitalen Kriminalität

Anteil

 

 

Total

102 515

43 839

42,8%

Betrug (Art. 146)

29 314

23 399

79,8%

Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147)

15 481

7 236

46,7%

Geldwäscherei (Art. 305bis)

4 699

4 096

87,2%

Pornografie (Art. 197)

2 967

2 535

85,4%

Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143)

2 125

1 682

79,2%

Erpressung (Art. 156)

1 765

1 319

74,7%

Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis)

938

676

72,1%

Datenbeschädigung (Art. 144bis)

750

648

86,4%

Urkundenfälschung (Art. 251)

5 400

577

10,7%

Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater)

1 014

401

39,5%

Identitätsmissbrauch (Art. 179decies)

478

290

60,7%

Üble Nachrede (Art. 173)

1 669

221

13,2%

Verleumdung (Art. 174)

1 343

207

15,4%

Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies)

199

118

59,3%

Beschimpfung (Art. 177)

12 329

100

0,8%

Nötigung (Art. 181)

2 739

95

3,5%

Drohung (Art. 180)

10 620

76

0,7%

Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187)

1 150

66

5,7%

Übrige Straftaten gegen das StGB

7 535

97

1,3%

Anmerkung: Art. 179decies StGB (Identitätsmissbrauch) trat am 1. September 2023 in Kraft. Stand der Datenbank: 15.02.2024
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023

 

Straftaten

Aufklärungsrate

Total digitale Kriminalität

43 839

23,3%

Cyber Wirtschaftskriminalität

40 496

18,3%

davon Cyberbetrug

30 331

18,7%

Cyber Sexualdelikte

2 611

91,5%

Cyber Rufschädigung und unlauteres Verhalten

725

59,3%

Darknet

4

50,0%

Andere (Data Leaking)

3

66,7%

Stand der Datenbank: 15.02.2024
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023

Weiterführende Informationen

Tabellen

Publikationen

Medienmitteilungen

Grenzen der Interpretation

Die ersten Zahlen zur digitalen Kriminalität sind unabhängig von der angewendeten Methode mit Vorsicht zu interpretieren. Nicht alle digitalen Straftaten werden angezeigt, auch wenn sie von der geschädigten Person oder Firma korrekt als solche erkannt wurden. Man spricht hier von der sogenannten «Dunkelziffer». Weiter ist die Liste der Tatvorgehen nicht abschliessend und wird fortlaufend ergänzt, weil neue Phänomene auftauchen können oder Phänomene, die derzeit noch fehlen, hinzugefügt werden (z.B. Gewaltdarstellungen im Zusammenhang mit Art. 135 StGB).

Die Einordnung der Straftaten mit nicht offensichtlichen Tatvorgehen und die Häufigkeit, mit der sie der Polizei gemeldet werden, deuten darauf hin, dass die Statistik nicht alle Fälle umfasst.

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/digitale-kriminalitaet.html