Die digitale Kriminalität (auch Cyberkriminalität genannt) umfasst alle sogenannten "digitalen" Straftaten, die im Wesentlichen den Straftaten entsprechen, die in den Telekommunikationsnetzen und insbesondere im Internet, begangen werden. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden Straftaten der digitalen Kriminalität anhand der Tatvorgehen (Modus Operandi) identifiziert. Es handelt sich folglich nicht um neue Straftatbestände, die in der PKS erfasst wurden, sondern um die Identifizierung von Straftaten mit einer digitalen Komponente.
Einleitung
Methodik
Die digitale Kriminalität wird anhand der Kombination «Straftat – Tatvorgehen» ermittelt. Das untenstehende Schema ermöglicht der Polizei die Auswahl der richtigen Straftat(en) in Bezug auf das angetroffene Phänomen. Einige Phänomene sind sehr ähnlich, und es ist wichtig, nicht nur das korrekte «Straftat – Tatvorgehen»-Paar zu erfassen, sondern vor allem den Hauptmodus zu wählen, der der im Fall angetroffenen Situation tatsächlich entspricht.
Die digitale Kriminalität umfasst derzeit 33 verschiedene Tatvorgehen, die in fünf grosse Bereiche gegliedert werden:
- Cyber-Wirtschaftskriminalität (24 Tatvorgehen)
- Cyber-Sexualdelikte (vier Tatvorgehen)
- Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten (drei Tatvorgehen)
- Darknet (ein Tatvorgehen)
- Anderes (ein Tatvorgehen)
Sobald ein Tatvorgehen bestimmt wurde, reduziert sich folglich die Auswahl der möglichen Straftaten. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind lediglich 28 Straftaten relevant. Weitere Gesetze, die in den nachfolgend aufgeführten Ergebnissen noch nicht berücksichtigt wurden, können ebenfalls betroffen sein, so z.B. das BetmG oder Bundesnebengesetze wie das Waffengesetz (WG), das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Markenschutzgesetz (MSchG).
Kennzahlen 2022
|
Total
|
davon mit einem Modus Operandi der digitalen Kriminalität |
Anteil
|
---|---|---|---|
Total |
88 478 |
33 345 |
37,7% |
Betrug (Art. 146) |
24 195 |
18 338 |
75,8% |
Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147) |
10 641 |
3 858 |
36,3% |
Geldwäscherei (Art. 305bis) |
3 751 |
3 025 |
80,6% |
Pornografie (Art. 197) |
3 220 |
2 748 |
85,3% |
Erpressung (Art. 156) |
1 770 |
1 303 |
73,6% |
Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) |
1 395 |
1 080 |
77,4% |
Datenbeschädigung (Art. 144bis) |
731 |
659 |
90,2% |
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis) |
843 |
601 |
71,3% |
Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater) |
951 |
378 |
39,7% |
Urkundenfälschung (Art. 251) |
4 523 |
365 |
8,1% |
Üble Nachrede (Art. 173) |
1 700 |
253 |
14,9% |
Verleumdung (Art. 174) |
1 320 |
174 |
13,2% |
Beschimpfung (Art. 177) |
12 030 |
121 |
1,0% |
Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) |
1 218 |
82 |
6,7% |
Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) |
1 419 |
80 |
5,6% |
Drohung (Art. 180) |
10 164 |
78 |
0,8% |
Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies) |
132 |
71 |
53,8% |
Nötigung (Art. 181) |
2 765 |
62 |
2,2% |
Übrige Straftaten gegen das StGB |
5 710 |
69 |
1,2% |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022
|
Straftaten |
Aufklärungsrate |
---|---|---|
Total digitale Kriminalität |
33 345 |
34,3% |
Cyber Wirtschaftskriminalität |
29 677 |
27,9% |
davon Cyberbetrug |
22 207 |
30,1% |
Cyber Sexualdelikte |
2 820 |
92,9% |
Cyber Rufschädigung und unlauteres Verhalten |
847 |
62,9% |
Darknet |
0 |
- |
Andere (Data Leaking) |
1 |
0,0% |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022
Weiterführende Informationen
Grenzen der Interpretation
Die ersten Zahlen zur digitalen Kriminalität sind unabhängig von der angewendeten Methode mit Vorsicht zu interpretieren. Nicht alle digitalen Straftaten werden angezeigt, auch wenn sie von der geschädigten Person oder Firma korrekt als solche erkannt wurden. Man spricht hier von der sogenannten «Dunkelziffer». Weiter ist die Liste der Tatvorgehen nicht abschliessend und wird fortlaufend ergänzt, weil neue Phänomene auftauchen können oder Phänomene, die derzeit noch fehlen, hinzugefügt werden (z.B. Gewaltdarstellungen im Zusammenhang mit Art. 135 StGB).
Die Einordnung der Straftaten mit nicht offensichtlichen Tatvorgehen und die Häufigkeit, mit der sie der Polizei gemeldet werden, deuten darauf hin, dass die Statistik nicht alle Fälle umfasst.
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und StrafrechtEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz