Digitale Kriminalität

Einleitung

Die digitale Kriminalität (auch Cyberkriminalität genannt) umfasst alle sogenannten "digitalen" Straftaten, die im Wesentlichen den Straftaten entsprechen, die in den Telekommunikationsnetzen und insbesondere im Internet, begangen werden. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden Straftaten der digitalen Kriminalität anhand der Tatvorgehen (Modus Operandi) identifiziert. Es handelt sich folglich nicht um neue Straftatbestände, die in der PKS erfasst wurden, sondern um die Identifizierung von Straftaten mit einer digitalen Komponente.

Methodik

Die digitale Kriminalität wird anhand der Kombination «Straftat – Tatvorgehen» ermittelt. Das untenstehende Schema ermöglicht der Polizei die Auswahl der richtigen Straftat(en) in Bezug auf das angetroffene Phänomen. Einige Phänomene sind sehr ähnlich, und es ist wichtig, nicht nur das korrekte «Straftat – Tatvorgehen»-Paar zu erfassen, sondern vor allem den Hauptmodus zu wählen, der der im Fall angetroffenen Situation tatsächlich entspricht.

Die digitale Kriminalität umfasst derzeit 33 verschiedene Tatvorgehen, die in fünf grosse Bereiche gegliedert werden:

  • Cyber-Wirtschaftskriminalität (24 Tatvorgehen)
  • Cyber-Sexualdelikte (vier Tatvorgehen)
  • Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten (drei Tatvorgehen)
  • Darknet (ein Tatvorgehen)
  • Anderes (ein Tatvorgehen)

Sobald ein Tatvorgehen bestimmt wurde, reduziert sich folglich die Auswahl der möglichen Straftaten. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind lediglich 28 Straftaten relevant. Weitere Gesetze, die in den nachfolgend aufgeführten Ergebnissen noch nicht berücksichtigt wurden, können ebenfalls betroffen sein, so z.B. das BetmG oder Bundesnebengesetze wie das Waffengesetz (WG), das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Markenschutzgesetz (MSchG).

Kennzahlen 2022

 

 

Total

 

 

davon mit einem Modus Operandi der digitalen Kriminalität

Anteil

 

 

Total

88 478

33 345

37,7%

Betrug (Art. 146)

24 195

18 338

75,8%

Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147)

10 641

3 858

36,3%

Geldwäscherei (Art. 305bis)

3 751

3 025

80,6%

Pornografie (Art. 197)

3 220

2 748

85,3%

Erpressung (Art. 156)

1 770

1 303

73,6%

Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143)

1 395

1 080

77,4%

Datenbeschädigung (Art. 144bis)

731

659

90,2%

Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis)

843

601

71,3%

Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater)

951

378

39,7%

Urkundenfälschung (Art. 251)

4 523

365

8,1%

Üble Nachrede (Art. 173)

1 700

253

14,9%

Verleumdung (Art. 174)

1 320

174

13,2%

Beschimpfung (Art. 177)

12 030

121

1,0%

Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187)

1 218

82

6,7%

Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies)

1 419

80

5,6%

Drohung (Art. 180)

10 164

78

0,8%

Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies)

132

71

53,8%

Nötigung (Art. 181)

2 765

62

2,2%

Übrige Straftaten gegen das StGB

5 710

69

1,2%

Stand der Datenbank: 16.02.2023
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022

 

Straftaten

Aufklärungsrate

Total digitale Kriminalität

33 345

34,3%

Cyber Wirtschaftskriminalität

29 677

27,9%

davon Cyberbetrug

22 207

30,1%

Cyber Sexualdelikte

2 820

92,9%

Cyber Rufschädigung und unlauteres Verhalten

847

62,9%

Darknet

0

-

Andere (Data Leaking)

1

0,0%

Stand der Datenbank: 16.02.2023
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022

Weiterführende Informationen

Tabellen

Publikationen

Medienmitteilungen

Grenzen der Interpretation

Die ersten Zahlen zur digitalen Kriminalität sind unabhängig von der angewendeten Methode mit Vorsicht zu interpretieren. Nicht alle digitalen Straftaten werden angezeigt, auch wenn sie von der geschädigten Person oder Firma korrekt als solche erkannt wurden. Man spricht hier von der sogenannten «Dunkelziffer». Weiter ist die Liste der Tatvorgehen nicht abschliessend und wird fortlaufend ergänzt, weil neue Phänomene auftauchen können oder Phänomene, die derzeit noch fehlen, hinzugefügt werden (z.B. Gewaltdarstellungen im Zusammenhang mit Art. 135 StGB).

Die Einordnung der Straftaten mit nicht offensichtlichen Tatvorgehen und die Häufigkeit, mit der sie der Polizei gemeldet werden, deuten darauf hin, dass die Statistik nicht alle Fälle umfasst.

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/digitale-kriminalitaet.html