Die detaillierte Statistik der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt wurde mit den Zahlen von 2018 und 2019 aktualisiert. Informationen zu früheren Jahren (seit 2009) stehen unter «Weiterführende Informationen» zur Verfügung.
Im Jahr 2019 wurden von der Polizei 19 669 Straftaten im häuslichen Bereich registriert (2018: 18 522), dies entspricht einer Zunahme von 6,2% gegenüber dem Vorjahr (1147 Straftaten). Tätlichkeiten (32%), Drohung (22%), Beschimpfung (19%) sowie einfache Körperverletzung (10%) machen insgesamt 84% aller polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich aus (2018: 82%). Seit 2009 sind diese Werte relativ stabil.
Für das Jahr 2019 wurden 11 058 geschädigte Personen polizeilich registriert. Die Zahl der geschädigten Personen ist im Vergleich zum Vorjahr (2018: 10 653 geschädigte Personen) etwas höher (+3,7%). Der Anteil geschädigter Frauen und Männer hat sich im Vergleich zu den vorherigen Jahren kaum verändert (72% Frauen, 28% Männer).
Die Hälfte der 2019 polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich ereigneten sich innerhalb einer bestehenden und 28% in einer ehemaligen Partnerschaft. Der prozentuale Anteil der geschädigten Frauen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft liegt bei 76% respektive 79%. Diese Werte sind seit 2009 relativ gleichbleibend.
Im Jahr 2019 wurden im häuslichen Bereich 29 vollendete Tötungsdelikte registriert (2018: 27), dies entspricht knapp zwei Drittel aller polizeilich registrierten vollendeten Tötungsdelikte in der Schweiz (Total: 46). Von diesen 29 Tötungsdelikten ereigneten sich 15 in einer Partnerschaft, bei welchen 14 Frauen und ein Mann getötet wurden. Dies bedeutet, dass rund alle 4 Wochen eine Frau innerhalb einer Partnerschaft getötet wird.
Die Zahlen zur Entwicklung der häuslichen Gewalt 2020 werden im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik im März 2021 veröffentlicht.
Informationen zu Opferhilfe und Opferschutz im Zusammenhang mit Corona sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.sodk.ch/de/corona/.
Die Revision der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2009 bedeutet für die statistische Beobachtung der häuslichen Gewalt einen grossen Fortschritt. Seither stehen detaillierte statistische Informationen zu den polizeilich registrierten Straftaten sowie den geschädigten und beschuldigten Personen im häuslichen Bereich zur Verfügung.
Im Jahr 2012 wurde eine erste Publikation zu dieser Thematik mit der fachlichen und finanziellen Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) realisiert:
Viele der Grafiken und Tabellen, welche sich auf dieser Internetseite und den folgenden Unterseiten befinden, wurden aus der Übersichtpublikation Polizeilich registrierte häusliche Gewalt (2012) ausgewählt und aktualisiert. In dieser Publikation finden Sie weitere Informationen und methodische Erläuterungen.
Eine Zusammenfassung der Jahre 2009 bis 2013 ist im folgenden BFS Aktuell verfügbar:
Statistisch gesehen ist die Definition von Gewalt in einem engen sozialen Milieu nicht das Ergebnis gesetzlicher Bestimmungen, sondern leitet sich aus der Beziehung zwischen beschuldigter und geschädigter Personen ab. In diesem Sinne kann häusliche Gewalt nur über konkrete Straftatbestände definiert werden. Für diese Straftatbestände müssen die kantonalen Polizeibehörden erfassen, welche Beziehung zur Tatzeit zwischen beschuldigter und geschädigter Person bestand. Handelt es sich bei der beschuldigten Person um eine(n) aktuelle(n) oder ehemalige(n) Partner(in) oder ein anderes Familienmitglied der geschädigten Person, werden die polizeilich registrierten Straftaten dem häuslichen Bereich zugerechnet.
Folgende Straftaten des Schweizerischen Strafgesetzbuchs werden für die Definition der häuslichen Gewalt berücksichtigt:
Art. 111 Vorsätzliche Tötung
Art. 112 Mord
Art. 113 Totschlag
Art. 115 Verleitung und Beihilfe zum Suizid
Art. 116 Kindestötung
Art. 118 Ziff. 2 Strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einverständnis der schwangeren Frau
Art. 122 Schwere Körperverletzung
Art. 123 Einfache Körperverletzung
Art. 124 Verstümmelung weiblicher Genitalien (in Kraft seit 01. Juli 2012)
Art. 126 Tätlichkeiten
Art. 127 Aussetzung
Art. 129 Gefährdung des Lebens
Art. 136 Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
Art. 173 Üble Nachrede
Art. 174 Verleumdung
Art. 177 Beschimpfung
Art. 179septies Missbrauch einer Fernmeldeanlage
Art. 180 Drohung
Art. 181 Nötigung
Art. 181a Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (in Kraft seit 01.Juli 2013)
Art. 183 Freiheitsberaubung/Entführung
Art. 184 Freiheitsberaubung/Entführung: erschwerende Umstände
Art. 185 Geiselnahme
Art. 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern
Art. 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
Art. 189 Sexuelle Nötigung
Art. 190 Vergewaltigung
Art. 191 Schändung
Art. 193 Ausnützung einer Notlage
Art. 198 Sexuelle Belästigungen
Art. 260bis Strafbare Vorbereitungshandlungen
Für die Registrierung der Beziehung stehen folgende Kategorien zur Verfügung:
- Partnerschaft
- Ehemalige Partnerschaft
- Eltern-Kind-Beziehung (Angriffe der Eltern auf die Kinder oder der Kinder auf die Eltern)
- Restliche Familienbeziehung
Im Jahr 2019 wurden von der Polizei 19 669 Straftaten im häuslichen Bereich registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 6% (+ 1 147 Straftaten).
2018 |
2019 |
|
---|---|---|
Total |
18 522 |
19 669 |
Tötungsdelikt vollendet (Art. 111-113/116) |
27 |
29 |
Tötungsdelikt versucht (Art. 111-113/116) |
52 |
50 |
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) |
1 |
1 |
Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art. 118 Abs. 2) |
1 |
2 |
Schwere Körperverletzung (Art. 122) |
84 |
116 |
Einfache Körperverletzung (Art. 123) |
2 122 |
2 035 |
Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124)1) |
0 |
0 |
Tätlichkeiten (Art. 126) |
5 724 |
6 379 |
Aussetzung (Art. 127) |
5 |
5 |
Gefährdung Leben (Art. 129) |
113 |
126 |
Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136) |
11 |
18 |
Üble Nachrede (Art. 173) |
284 |
264 |
Verleumdung (Art. 174) |
247 |
244 |
Beschimpfung (Art. 177) |
3 265 |
3 737 |
Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) |
604 |
521 |
Drohung (Art. 180) |
4 122 |
4 314 |
Nötigung (Art. 181) |
778 |
732 |
Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a)2) |
3 |
8 |
Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183) | 122 |
113 |
Freiheitsberaubung und Entführung: erschwerende Umstände (Art. 184) |
6 |
2 |
Geiselnahme (Art. 185) |
0 |
1 |
Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) |
393 |
383 |
Sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188) |
4 |
3 |
Sexuelle Nötigung (Art. 189) |
193 |
205 |
Vergewaltigung (Art. 190) |
246 |
287 |
Schändung (Art. 191) |
35 |
24 |
Ausnützung der Notlage (Art. 193) |
1 |
1 |
Sexuelle Belästigungen (Art. 198) |
70 |
61 |
Strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis) |
9 |
8 |
2) Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB) in Kraft seit 01. Juli 2013.
Stand der Datenbank: 13.02.2020
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019
Anteil häuslicher Gewalt an der polizeilich registrierten Gewalt
Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung der beschuldigten und geschädigten Person erfasst (siehe Definition häusliche Gewalt). Die Berechnungen berücksichtigen nur die Straftaten, in welchen eine beschuldigte Person registriert und zudem die Beziehung zur geschädigten Person erfasst wurde. Im Jahr 2019 lag der Anteil bei 40%.
Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person
Die folgende Grafik zeigt, dass sich im Jahr 2019, 52% der insgesamt 19 669 polizeilich registrierten Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich in einer bestehenden und 28% in einer ehemaligen Partnerschaft ereignet haben. Die Tabelle "Häusliche Gewalt: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten nach Beziehung" zeigt die prozentualen Anteile der einzelnen Straftatbestände nach Beziehung auf.
Verteilung der geschädigten und beschuldigten Personen
Die folgenden vier Grafiken zeigen die Verteilung der geschädigten und beschuldigten Personen nach Geschlecht und pro Beziehungsart. Die Kombination "beschuldigter Mann-geschädigte Frau" kommt am häufigsten vor. In der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft macht diese Kombination 76% bzw. 78% aus, in der Eltern-Kind-Beziehung und der Beziehung innerhalb der restlichen Familie sind es 42% bzw. 40%.
Tatzeitpunkt
Die Verteilung der Straftaten nach Wochentagen zeigt, dass häusliche Gewaltstraftaten am häufigsten am Wochenende begangen werden.
Tatörtlichkeit
Die Tatörtlichkeit wird in privaten und öffentlichen Raum unterteilt. Unter privatem Raum werden ausschliesslich die eigenen vier Wände, das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. In der Partnerschaft und in der Eltern-Kind-Beziehung ereignen sich Gewaltstraftaten meistens in den eigenen vier Wänden, während dieser Anteil in der ehemaligen Partnerschaft und in der restlichen Familie deutlich geringer ist.
Definition von schwerer Gewalt
Die Straftaten können nach Art und Schwere in verschiedene Kategorien unterteilt werden. In der Übersichtspublikation "Polizeilich registrierte häusliche Gewalt" von 2012 sind die Straftaten in schwere und minderschwere Gewalt eingestuft. Zur schweren Gewalt gehören folgende Straftaten: vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Kindestötung, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Freiheitsberaubung/Entführung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord.
Geschädigte und beschuldigte Personen vollendeter Tötungsdelikte
In der PKS werden unter Tötungsdelikten folgende StGB-Artikel zusammengefasst: Art. 111 Vorsätzliche Tötung, Art. 112 Mord, Art. 113 Totschlag und Art. 116 Kindestötung.
Im Jahr 2019 starben 29 Menschen infolge häuslicher Gewalt, davon 19 weibliche Personen. Von den 29 vollendeten Tötungsdelikten ereigneten sich etwas mehr als die Hälfte (52%) in einer bestehenden Partnerschaft. Die 29 vollendeten Tötungsdelikte wurden von 26 Beschuldigten verübt, davon 88% Männer.
Geschlecht | Alter | Total | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
M | W |
<7 | 7-14 | 15-17 | 18+ | ||
Total Tötungsdelikte (Art. 111–113/116) | 10 | 19 | 5 | 4 |
0 | 20 | 29 |
innerhalb einer Partnerschaft | 1 | 14 | 0 | 0 | 0 | 15 | 15 |
innerhalb einer ehemalige Partnerschaft | 0 | 0 | 0 | 0 |
0 |
0 | 0 |
innerhalb einer Eltern-Kind-Beziehung | 8 | 4 | 5 |
4 |
0 | 3 | 12 |
innerhalb einer anderen Verwandtschaftsbeziehung | X | X | X | X | X | X | 2 |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019
Geschlecht | Alter | Total | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
M |
W |
<7 | 7-14 | 15-17 | 18+ | ||
Total Tötungsdelikte (Art. 111–113/116) | 23 | 3 | 0 | 0 | 0 | 26 | 26 |
innerhalb einer Partnerschaft | 15 | 0 |
0 | 0 | 0 | 15 | 15 |
innerhalb einer ehemalige Partnerschaft | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
innerhalb einer Eltern-Kind-Beziehung | 9 | 3 | 0 | 0 | 0 | 12 | 12 |
innerhalb einer anderen Verwandtschaftsbeziehung | X | X | X | X | X | X | 2 |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019
Tatmittel
Folgende Grafik zeigt die durchschnittliche Verteilung der Straftaten nach Tatmittel für vollendete und versuchte Tötungsdelikte sowie schwere Körperverletzung von 2017 bis 2019. In 32% der vollendeten Tötungsdelikte ist eine Schusswaffe das Tatmittel. Bei den versuchten Tötungsdelikten wird in den meisten Fällen mit einer Schneid-/Stichwaffe (50%) oder mit Körpergewalt (33%) gegen die geschädigte Person vorgegangen. Bei den schweren Körperverletzungen wird hauptsächlich Körpergewalt eingesetzt (62%).
Schwere Gewalt nach Beziehung und Art der Gewalt
Die folgende Grafik zeigt den Anteil der schweren physischen und schweren sexuellen Gewalt nach Art der Beziehung auf.
Definition Belastungsraten
Zu den geschädigten und beschuldigten Personen liegen auch Angaben zur Staatszugehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus vor, so können Belastungsraten differenziert nach Geschlecht und Altersgruppe berechnet werden, um zu bestimmen, in welchen Bevölkerungsgruppen häusliche Gewalt am häufigsten auftritt. Mit der Belastungszahl wird die Zahl der ermittelten Geschädigten pro 10 000 Einwohner und Einwohnerinnen des entsprechenden Bevölkerungsanteils angegeben:
Anzahl geschädigte Personen x 10 000
Belastungsrate = ---------------------------------------------------------------
Anzahl Einwohner/innen der entsprechenden
Bevölkerungsgruppe
Die Belastungsrate kann nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Da Geschädigte häuslicher Gewalt hauptsächlich (93%) der ständigen Wohnbevölkerung (Schweizer/innen, Ausländer/innen mit Aufenthaltsbewilligung B, C, oder Ci, Diplomaten/innen und internationale Funktionäre/innen) angehören, wird in den Darstellungen nach Altersklassen ausschliesslich diese Personengruppe berücksichtigt und jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Weibliche Geschädigte von schwerer Gewalt in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft
In den Jahren 2017 bis 2019 wurden durchschnittlich 466 Frauen als Geschädigte schwerer häuslicher Gewalt innerhalb einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft von der Polizei registriert. In der bestehenden Partnerschaft ist die Belastungsrate der ausländischen Frauen 3,6-mal, in der ehemaligen 2,2-mal höher als die der Schweizerinnen.
Bei der Interpretation dieser beiden Auswertungen muss berücksichtigt werden, dass es sich um kleine Fallzahlen handelt.
Geschädigte von häuslicher Gewalt nach Geschlecht und Beziehung
Im Bereich der häuslichen Gewalt sind geschädigte Frauen viel stärker vertreten als geschädigte Männer. Im Jahr 2019 machten Frauen 72% aller polizeilich registrierten geschädigten Personen (11 058) häuslicher Gewalt aus. Die ungleiche Verteilung der geschädigten Frauen und Männer ist besonders in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft ausgeprägt.
Registrierungshäufigkeit pro geschädigte Person
Eine geschädigte oder beschuldigte Person wird in der PKS pro Fall einmal registriert. Ein Fall stellt dabei die Gesamtheit der Straftaten innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens dar. Ein und dieselbe Person kann innerhalb eines Kalenderjahres oder über mehrere Jahre hinweg mehrmals polizeilich registriert werden. In der untenstehenden Grafik ist die prozentuale Verteilung der geschädigten Personen nach Registrierungshäufigkeit dargestellt.
Im Jahr 2019 wurden 91% der in diesem Jahr der Polizei bekannt gewordenen geschädigten Personen häuslicher Gewalt einmal wegen häuslicher Gewalt registriert. Innerhalb der letzten drei Jahre (2017-2019) verringert sich dieser Anteil auf 87% und wird noch kleiner (85%) wenn die letzten fünf Jahre (2015-2019) berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass zwischen 2015 und 2019, 15% der geschädigten Personen mehrmals wegen häuslicher Gewalt von der Polizei registriert wurden.
Geschädigte Personen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Straftat und Geschlecht
Die durchschnittliche Verteilung der geschädigten Personen häuslicher Gewalt nach Geschlecht für die Jahre 2017 bis 2019 ist, wie die nachfolgenden Grafiken für die bestehende und ehemalige Partnerschaft zeigen, je nach strafbarer Handlung unterschiedlich.
Definition Belastungsraten
Zu den geschädigten und beschuldigten Personen liegen auch Angaben zur Staatszugehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus vor, so können Belastungsraten differenziert nach Geschlecht und Altersgruppe berechnet werden, um zu bestimmen, in welchen Bevölkerungsgruppen häusliche Gewalt am häufigsten auftritt.
Mit der Belastungszahl wird die Zahl der ermittelten Geschädigten pro 10 000 Einwohner und Einwohnerinnen des entsprechenden Bevölkerungsanteils angegeben:
Anzahl geschädigte Personen x 10 000
Belastungsrate = ----------------------------------------------------------------
Anzahl Einwohner/innen der entsprechenden
Bevölkerungsgruppe
Die Belastungsrate kann nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Da Geschädigte häuslicher Gewalt hauptsächlich (94%) der ständigen Wohnbevölkerung (Schweizer/innen, Ausländer/innen mit Aufenthaltsbewilligung B, C, oder Ci, Diplomaten/innen und internationale Funktionäre/innen) angehören, wird in den Darstellungen nach Altersklassen ausschliesslich diese Personengruppe berücksichtigt und jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Geschädigte Personen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Alter und Geschlecht
Werden die durchschnittlichen Belastungsraten von 2017 bis 2019 der polizeilich registrierten geschädigten Frauen häuslicher Gewalt mit denen der geschädigten Männer verglichen, zeigt sich, dass Frauen sowohl in der aktuellen als auch in der ehemaligen Partnerschaft in nahezu allen Altersgruppen stärker belastet sind.
Die Belastung der Frauen in der bestehenden und der ehemaligen Partnerschaft ist 3,1-mal bzw. 3,6-mal höher als die der Männer.
Geschädigte Personen von häuslicher Gewalt nach Beziehung und Alter
Die beiden folgenden Grafiken zeigen die durchschnittlichen Belastungsraten der von der Polizei registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt nach Alter und Beziehungsart von 2017 bis 2019. Zwischen dem 25. und 39. Lebensjahr ist die kumulierte Belastungsrate bei den Frauen am höchsten. Die Angriffe in diesem Zeitraum erfolgen mehrheitlich in der bestehenden und der ehemaligen Partnerschaft. Die Belastung durch den/die aktuelle/n Partner/in ist grösser als jene durch den/die ehemalige/n Partner/in.
Bei den männlichen Geschädigten zeigt sich ein ähnliches Muster, jedoch mit tieferen durchschnittlichen Belastungsraten, und weniger starken Schwankungen über die Altersgruppen hinweg. Die Belastungsraten sind bei den männlichen Geschädigten zwischen dem 30. und 39. Lebensjahr am höchsten.
Lesebeispiel: In der Alterskategorie der 25-29-Jährigen wurden zwischen 2017 und 2019 durchschnittlich 35 weibliche Geschädigte pro Jahr auf 10 000 Einwohnerinnen derselben Altersklasse polizeilich registriert.
Geschädigte häuslicher Gewalt nach Staatszugehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Die von der Polizei registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt gehören hauptsächlich (94%) der ständigen Wohnbevölkerung an.
Weibliche Geschädigte in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Staatszugehörigkeit und Alter
Betrachtet man den Unterschied zwischen den von der Polizei wegen häuslicher Gewalt registrierten geschädigten Schweizerinnen und Ausländerinnen der ständigen Wohnbevölkerung, sieht man, dass Letztere in den Jahren 2017-2019 durchschnittlich stärker belastet sind, dies sowohl in der bestehenden (3,8-mal) als auch in der ehemaligen Partnerschaft (2,4-mal) und über fast alle Altersgruppen hinweg.
Von den Eltern und der restlichen Familie geschädigte Personen
Die beiden folgenden Grafiken zeigen die durchschnittlichen Belastungsraten von 2017-2019 der polizeilich registrierten geschädigten Personen, die häusliche Gewalt durch die Eltern oder anderen Personen aus der Familie erlitten haben. Die Belastungsraten der weiblichen Personen sind in fast allen Altersklassen höher als die der männlichen Personen.
Für die beiden folgenden Grafiken wurden die in den Jahren 2017-2019 von der Polizei registrierten minderjährigen Personen berücksichtigt (Total: 3 931). In der ersten Grafik ist die Verteilung der durch die Eltern und/oder durch die restliche Familie geschädigten Personen nach Straftatbestand und Geschlecht dargestellt. Insgesamt sind 57% der geschädigten Personen in dieser Statistik Mädchen. Ihr Anteil ist bei der Mehrheit der hier aufgeführten Straftatbestände über 50%.
Die zweite Grafik zeigt die Verteilung der minderjährigen geschädigten Personen nach Straftatbestand und Beziehungsart. 81% der Mädchen und Jungen wurden durch die Eltern geschädigt, die restlichen 19% durch andere Personen aus der Familie. Der Anteil der durch die Eltern geschädigten Personen überwiegt bei fast allen Straftatbeständen.
Beschuldigte häuslicher Gewalt nach Geschlecht und Beziehung
Im Bereich der häuslichen Gewalt sind beschuldigte Männer viel stärker vertreten als beschuldigte Frauen. Im Jahr 2019 machten Männer 75% aller polizeilich registrierten beschuldigten Personen (10 495) häuslicher Gewalt aus.
Registrierungshäufigkeit pro beschuldigte Person
Eine geschädigte oder beschuldigte Person wird in der PKS pro Fall einmal registriert. Ein Fall stellt dabei die Gesamtheit der Straftaten innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens dar. Ein und dieselbe Person kann innerhalb eines Kalenderjahres oder über mehrere Jahre hinweg mehrmals polizeilich registriert werden. In der untenstehenden Grafik ist die prozentuale Verteilung der beschuldigten Personen nach Registrierungshäufigkeit dargestellt.
Im Jahr 2019 wurden 90% der beschuldigten Personen häuslicher Gewalt einmal wegen häuslicher Gewalt von der Polizei registriert. Innerhalb der letzten drei Jahre (2017-2019) verringert sich dieser Anteil auf 85% und wird noch kleiner (83%) wenn die letzten fünf Jahre (2015-2019) berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass zwischen 2015 und 2019 18% der beschuldigten Personen mehrmals wegen häuslicher Gewalt polizeilich registriert wurden.
Definition Belastungsraten
Zu den geschädigten und beschuldigten Personen liegen auch Angaben zur Staatszugehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus vor, so können Belastungsraten differenziert nach Geschlecht und Altersgruppe berechnet werden, um zu bestimmen, in welchen Bevölkerungsgruppen häusliche Gewalt am häufigsten auftritt.
Mit der Belastungszahl wird die Zahl der ermittelten Beschuldigten pro 10 000 Einwohner und Einwohnerinnen des entsprechenden Bevölkerungsanteils angegeben:
Anzahl beschuldigte Personen ab 10 Jahren x 10 000
Belastungsrate = --------------------------------------------------------------------------
Anzahl Einwohner/innen der entsprechenden
Bevölkerungsgruppe ab 10 Jahren
Die Belastungsrate kann nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Da Beschuldigte häuslicher Gewalt hauptsächlich (92%) der ständigen Wohnbevölkerung angehören, wird in den Darstellungen nach Altersklassen ausschliesslich diese Personengruppe berücksichtigt und jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Beschuldigte Personen in der bestehenden und der ehemaligen Partnerschaft
Männer werden häufiger bei der Polizei als Beschuldigte von häuslicher Gewalt registriert als Frauen. Die durchschnittlichen Belastungsraten von 2017-2019 sind in der bestehenden (3,5-mal) sowie in der ehemaligen Partnerschaft (3,8-mal) höher als die der beschuldigten Frauen.
Beschuldigte Personen häuslicher Gewalt nach Beziehung und Alter
Die beiden folgenden Grafiken zeigen die durchschnittlichen Belastungsraten von 2017-2019 der von der Polizei wegen häuslicher Gewalt registrierten beschuldigten Personen nach Alter und Beziehungsart. Bei den Frauen und Männern ist die kumulierte Belastungsrate zwischen dem 30. und 39. Lebensjahr am höchsten.
Lesebeispiel: In der Alterskategorie der 35-39-Jährigen wurden zwischen 2017 und 2019 durchschnittlich 35 männliche Beschuldigte pro Jahr auf 10 000 Einwohner derselben Altersklasse polizeilich registriert.
Beschuldigte Personen häuslicher Gewalt nach Staatszugehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Der Grossteil (92%) der wegen häuslicher Gewalt polizeilich registrierten beschuldigten Personen gehört zur ständigen Wohnbevölkerung an.
Weibliche Beschuldigte in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Staatszugehörigkeit und Alter
Im Vergleich zwischen den polizeilich registrierten beschuldigten Schweizerinnen und den beschuldigten Frauen der ausländischen Wohnbevölkerung, zeigt sich in der bestehenden sowie in der ehemaligen Partnerschaft in fast allen Altersklassen eine durchschnittlich höhere Belastung (4,1-mal bzw. 2,7-mal) der ausländischen Frauen für die Jahre 2017 bis 2019.
Männliche Beschuldigte in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft
Die polizeilich registrierten beschuldigten Schweizer sind weniger stark belastet als die beschuldigten Männer der ausländischen Wohnbevölkerung. Die höhere durchschnittliche Belastung der ausländischen Beschuldigten ist in allen Altersklassen für die Jahre 2017 bis 2019 festzustellen.
Eltern und Kinder als Beschuldigte
In den Jahren 2017-2019 wurden im Durchschnitt 1 129 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung wegen Anwendung von Gewalt gegenüber ihren Kindern polizeilich registriert. Von diesen beschuldigten Personen waren durchschnittlich 69% Männer und 31% Frauen. Die höchste Belastungsrate ist bei den Männern in der Altersklasse 40-49 Jahre zu beobachten, bei den Frauen in der Altersklasse 35-39 Jahre. Die Männer sind in fast allen Altersklassen stärker belastet als die Frauen.
Die Polizei registrierte in den Jahren 2017-2019 im Durchschnitt 410 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung, die gegen ihre Eltern Gewalt angewendet haben, davon 78% männliche und 22% weibliche Personen. Die 15- bis 19-Jährigen weisen bei beiden Geschlechtern die höchste Belastung aus. In nahezu allen Altersklassen sind männliche Personen stärker belastet als weibliche.
Bei der Interpretation dieser Auswertung muss berücksichtigt werden, dass es sich um kleine Fallzahlen handelt.
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