Im Jahr 2023 registrierte die Polizei 19 918 Straftaten im häuslichen Bereich (2022: 19 978). Diese Zahl ist auf einem ähnlichen Niveau wie in den vergangenen vier Jahren (–0,3% im Vergleich zu 2022).
Tätlichkeiten (32%), Drohung (21%), Beschimpfung (19%) sowie einfache Körperverletzung (10%) machen insgesamt 82% aller polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich aus (2022: 83%). Seit 2009 sind diese Werte relativ stabil. Schwere Körperverletzung (Total: 147 Straftaten) und Vergewaltigung (Total: 368 Straftaten) haben im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (+19,5% bzw. +19,9%).
Für das Jahr 2023 wurden 11 479 geschädigte Personen polizeilich registriert, davon 70,1% weibliche Personen. Diese Werte sind ähnlich zum Vorjahr (2022: 11 388 geschädigte Personen, davon 70,2% Frauen).
Im häuslichen Bereich wurden 25 vollendete Tötungsdelikte verzeichnet (2022: 25), das sind 47,2% aller polizeilich registrierten vollendeten Tötungsdelikte in der Schweiz (Total: 53). Von den 25 Opfern wurden 16 innerhalb einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft getötet (14 Frauen und 2 Männer). Innerhalb einer Familien- oder anderen Verwandtschaftsbeziehung wurden 4 Mädchen sowie 5 erwachsene Personen (2 Frauen, 3 Männer) getötet.
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Die Revision der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2009 bedeutet für die statistische Beobachtung der häuslichen Gewalt einen grossen Fortschritt. Seither stehen detaillierte statistische Informationen zu den polizeilich registrierten Straftaten sowie den geschädigten und beschuldigten Personen im häuslichen Bereich zur Verfügung.
Eine Übersichtspublikation zur Thematik sowie diverse weitere Publikationen sind unter «Weiterführende Informationen» verfügbar.
Definition der häuslichen Gewalt
Statistisch gesehen ist die Definition von Gewalt in einem engen sozialen Milieu nicht das Ergebnis gesetzlicher Bestimmungen, sondern leitet sich aus der Beziehung zwischen beschuldigter und -geschädigter Personen ab. In diesem Sinne kann häusliche Gewalt nur über konkrete Straftatbestände definiert werden. Für diese Straftatbestände müssen die kantonalen Polizeibehörden erfassen, welche Beziehung zur Tatzeit zwischen beschuldigter und geschädigter Person bestand. Handelt es sich bei der beschuldigten Person um eine(n) aktuelle(n) oder ehemalige(n) Partner(in) oder ein anderes Familienmitglied der geschädigten Person, werden die polizeilich registrierten Straftaten dem häuslichen Bereich zugerechnet.
Folgende Straftaten des Schweizerischen Strafgesetzbuchs werden für die Definition der häuslichen Gewalt berücksichtigt:
Art. 111 Vorsätzliche Tötung
Art. 112 Mord
Art. 113 Totschlag
Art. 115 Verleitung und Beihilfe zum Suizid
Art. 116 Kindestötung
Art. 118 Ziff. 2 Strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einverständnis der schwangeren Frau
Art. 122 Schwere Körperverletzung
Art. 123 Einfache Körperverletzung
Art. 124 Verstümmelung weiblicher Genitalien (in Kraft seit 01. Juli 2012)
Art. 126 Tätlichkeiten
Art. 127 Aussetzung
Art. 129 Gefährdung des Lebens
Art. 136 Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
Art. 173 Üble Nachrede
Art. 174 Verleumdung
Art. 177 Beschimpfung
Art. 179septies Missbrauch einer Fernmeldeanlage
Art. 180 Drohung
Art. 181 Nötigung
Art. 181a Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (in Kraft seit 01.Juli 2013)
Art. 183 Freiheitsberaubung/Entführung
Art. 184 Freiheitsberaubung/Entführung: erschwerende Umstände
Art. 185 Geiselnahme
Art. 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern
Art. 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
Art. 189 Sexuelle Nötigung
Art. 190 Vergewaltigung
Art. 191 Schändung
Art. 193 Ausnützung einer Notlage
Art. 198 Sexuelle Belästigungen
Art. 260bis Strafbare Vorbereitungshandlungen
Für die Registrierung der Beziehung stehen folgende Kategorien zur Verfügung:
- Partnerschaft
- Ehemalige Partnerschaft
- Eltern-Kind-Beziehung (Angriffe der Eltern auf die Kinder oder der Kinder auf die Eltern)
- Restliche Familienbeziehung
Im Jahr 2023 wurden von der Polizei 19 918 Straftaten im häuslichen Bereich registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von 0,3% (- 60 Straftaten). Die beiden folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Gesamtzahl an Straftaten sowie der häufigsten Straftaten von 2009 bis 2023.
Anteil häuslicher Gewalt an der polizeilich registrierten Gewalt
Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung der beschuldigten und geschädigten Person erfasst (siehe Definition häusliche Gewalt). Die Berechnungen berücksichtigen nur die Straftaten, in welchen eine beschuldigte Person registriert und zudem die Beziehung zur geschädigten Person erfasst wurde. Im Jahr 2021 lag der Anteil häuslicher Gewalt bei 38%.
Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person
Die folgende Grafik zeigt, dass sich im Jahr 2021, 51% der insgesamt 19 341 polizeilich registrierten Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich in einer bestehenden und 27% in einer ehemaligen Partnerschaft ereignet haben. Die Tabelle "Häusliche Gewalt: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten nach Beziehung" zeigt die prozentualen Anteile der einzelnen Straftatbestände nach Beziehung auf.
Verteilung der geschädigten und beschuldigten Personen
Die folgenden vier Grafiken zeigen die Verteilung der geschädigten und beschuldigten Personen nach Geschlecht und pro Beziehungsart. Die Kombination "beschuldigter Mann-geschädigte Frau" kommt am häufigsten vor. In der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft macht diese Kombination 74% bzw. 76% aus, in der Eltern-Kind-Beziehung und der Beziehung innerhalb der restlichen Familie sind es 38% bzw. 41%.
Tatzeitpunkt
Die Verteilung der Straftaten nach Wochentagen zeigt, dass häusliche Gewaltstraftaten am häufigsten am Wochenende begangen werden.
Tatörtlichkeit
Die Tatörtlichkeit wird in privaten und öffentlichen Raum unterteilt. Unter privatem Raum werden ausschliesslich die eigenen vier Wände, das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. In der Partnerschaft und in der Eltern-Kind-Beziehung ereignen sich Gewaltstraftaten meistens in den eigenen vier Wänden, während dieser Anteil in der ehemaligen Partnerschaft und in der restlichen Familie deutlich geringer ist.
Die Straftaten können nach Art und Schwere in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Zur schweren Gewalt zählen folgende Straftaten: vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Kindestötung, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Freiheitsberaubung/Entführung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord.
Opfer und beschuldigte Personen vollendeter Tötungsdelikte
In der PKS werden unter Tötungsdelikten folgende StGB-Artikel zusammengefasst: Art. 111 Vorsätzliche Tötung, Art. 112 Mord, Art. 113 Totschlag und Art. 116 Kindestötung.
Im Jahr 2023 wurden 25 Menschen durch häusliche Gewalt getötet, davon 20 weibliche Personen. Von den 25 vollendeten Tötungsdelikten ereigneten sich 64% in einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft. Die Tötungsdelikte wurden von 23 beschuldigten Personen verübt, davon 20 männliche Personen.
Eine Publikation zu den in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikten (inkl. Versuche) von 2009 bis 2016 sowie weitere Publikationen zur Thematik sind unter «Weiterführende Informationen» verfügbar.
Tatmittel
Folgende Grafik zeigt die Verteilung der Straftaten nach Tatmittel für vollendete und versuchte Tötungsdelikte sowie schwere Körperverletzung von 2019 bis 2021. In 26% der vollendeten Tötungsdelikte ist eine Schneid-/Stichwaffe das Tatmittel, in 24% eine Schusswaffe. Bei den versuchten Tötungsdelikten wird in den meisten Fällen mit einer Schneid-/Stichwaffe (49%) oder mit Körpergewalt (36%) gegen die geschädigte Person vorgegangen. Bei den schweren Körperverletzungen wird hauptsächlich Körpergewalt eingesetzt (67%).
Schwere Gewalt nach Beziehung und Art der Gewalt
Die folgende Grafik zeigt den Anteil der schweren physischen und schweren sexuellen Gewalt nach Art der Beziehung auf.
Für das Jahr 2023 wurden 11 479 geschädigte Personen polizeilich registriert. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr 0,8% höher (2022: 11 388 geschädigte Personen). Die untenstehende Grafik zeigt die Anzahl der geschädigten Frauen, Männer und minderjährigen Personen für die Jahre 2009 bis 2023. Im Jahr 2023 waren 61% aller geschädigten Personen Frauen, 24% Männer und 15% Minderjährige. Seit Beginn der Statistik im Jahr 2009 haben sich diese Werte verändert, damals waren 69% aller polizeilich registrierten geschädigten Personen Frauen, 20% Männer und 11% Minderjährige.
Geschädigte Personen nach Geschlecht und Beziehung
Im Bereich der häuslichen Gewalt sind geschädigte Frauen viel stärker vertreten als geschädigte Männer. Im Jahr 2021 machten Frauen 70% aller polizeilich registrierten geschädigten Personen (11 148) häuslicher Gewalt aus. Die ungleiche Verteilung der geschädigten Frauen und Männer ist besonders in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft ausgeprägt.
Registrierungshäufigkeit pro geschädigter Person
Eine geschädigte oder beschuldigte Person wird in der PKS pro Fall einmal registriert. Ein Fall stellt dabei die Gesamtheit der Straftaten innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens dar. Ein und dieselbe Person kann innerhalb eines Kalenderjahres oder über mehrere Jahre hinweg mehrmals polizeilich registriert werden. In der untenstehenden Grafik ist die prozentuale Verteilung der geschädigten Personen nach Registrierungshäufigkeit dargestellt.
Im Jahr 2021 wurden 92% der in diesem Jahr der Polizei bekannt gewordenen geschädigten Personen häuslicher Gewalt einmal wegen häuslicher Gewalt registriert. Innerhalb der letzten drei Jahre (2019-2021) verringert sich dieser Anteil auf 87% und wird noch kleiner (85%) wenn die letzten fünf Jahre (2017-2021) berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass zwischen 2017 und 2021, 15% der geschädigten Personen mehrfach aufgrund häuslicher Gewalt von der Polizei registriert wurden.
Geschädigte Personen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Straftat und Geschlecht
Die durchschnittliche Verteilung der geschädigten Personen häuslicher Gewalt nach Geschlecht für die Jahre 2019 bis 2021 ist, wie die nachfolgenden Grafiken für die bestehende und ehemalige Partnerschaft zeigen, je nach Straftatbestand unterschiedlich.
Belastungsraten
Die Belastungsraten können nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Da geschädigte Personen häuslicher Gewalt hauptsächlich (94%) der ständigen Wohnbevölkerung (Schweizer/innen, Ausländer/innen mit Aufenthaltsbewilligung B, C, oder Ci, Diplomaten/innen und internationale Funktionäre/innen) angehören, wird in den Darstellungen nach Altersklassen ausschliesslich diese Personengruppe berücksichtigt und jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Geschädigte Personen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Alter und Geschlecht
Werden die durchschnittlichen Belastungsraten von 2019 bis 2021 der polizeilich registrierten geschädigten Frauen häuslicher Gewalt mit denen der geschädigten Männer verglichen, zeigt sich, dass Frauen sowohl in der aktuellen als auch in der ehemaligen Partnerschaft in nahezu allen Altersgruppen stärker belastet sind.
Die Belastung der Frauen in der bestehenden und der ehemaligen Partnerschaft ist 2,9-mal bzw. 3,4-mal höher als die der Männer.
Geschädigte Personen von häuslicher Gewalt nach Beziehung und Alter
Die beiden folgenden Grafiken zeigen die durchschnittlichen Belastungsraten der von der Polizei registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt nach Alter und Beziehung von 2019 bis 2021. Zwischen dem 25. und 39. Lebensjahr ist die kumulierte Belastungsrate bei den Frauen am höchsten. Die hohe Belastungsrate in diesem Zeitraum ist grösstenteils auf häusliche Gewalt in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft zurückzuführen.
Bei den männlichen geschädigten Personen zeigt sich ein ähnliches Muster, jedoch mit tieferen durchschnittlichen Belastungsraten, und weniger starken Schwankungen über die Altersgruppen hinweg. Die Belastungsraten sind bei den Männern zwischen dem 30. und 39. Lebensjahr am höchsten.
Lesebeispiel: In der Alterskategorie der 20-24-Jährigen wurden zwischen 2019 und 2021 durchschnittlich 30 weibliche Geschädigte pro Jahr auf 10 000 Einwohnerinnen derselben Altersklasse polizeilich registriert.
Geschädigte Personen nach Staatszugehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Die von der Polizei registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt gehören hauptsächlich (94%) der ständigen Wohnbevölkerung an.
Geschädigte Personen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Staatszugehörigkeit, Geschlecht und Alter
Die folgenden Grafiken zeigen die Belastungsraten der geschädigten Frauen und Männer nach Staatszugehörigkeit in der (ehemaligen) Partnerschaft. Im Vergleich zu den Schweizerinnen, sind die Frauen der ausländischen Wohnbevölkerung in den Jahren 2019-2021 durchschnittlich stärker belastet. Dies sowohl in der bestehenden als auch in der ehemaligen Partnerschaft und über alle Altersgruppen hinweg.
Werden die Belastungsraten der geschädigten Männer betrachtet, sind tiefere durchschnittliche Belastungsraten zu erkennen. In fast allen Altersgruppen sind die durchschnittlichen Belastungsraten der Männer der ausländischen Wohnbevölkerung höher als die der Schweizer.
Bei der Interpretation dieser Auswertung muss berücksichtigt werden, dass es sich bei einigen Altersklassen um kleine Fallzahlen handelt.
Von den Eltern und der restlichen Familie geschädigte Personen
Die beiden folgenden Grafiken zeigen die durchschnittlichen Belastungsraten von 2019-2021 der polizeilich registrierten geschädigten Personen, die häusliche Gewalt durch die Eltern oder anderen Personen aus der Familie erlitten haben. Die Belastungsraten der weiblichen Personen sind in fast allen Altersklassen höher als die der männlichen Personen.
Für die beiden folgenden Grafiken wurden die in den Jahren 2019-2021 von der Polizei registrierten minderjährigen Personen berücksichtigt (Total: 4 865). In der ersten Grafik ist die Verteilung der durch die Eltern und/oder durch die restliche Familie geschädigten Personen nach Straftatbestand und Geschlecht dargestellt. Insgesamt sind 57% der geschädigten Personen in dieser Statistik Mädchen. Ihr Anteil ist bei der Mehrheit der hier aufgeführten Straftatbestände über 50%.
Die zweite Grafik zeigt die Verteilung der minderjährigen geschädigten Personen nach Straftatbestand und Beziehungsart. 82% der Mädchen und Jungen wurden durch die Eltern geschädigt, die restlichen 18% durch andere Personen aus der Familie. Der Anteil der durch die Eltern geschädigten Personen überwiegt bei fast allen Straftatbeständen.
Für das Jahr 2023 wurden 10 792 beschuldigte Personen polizeilich registriert. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr 0,5% höher (2022: 10 737 beschuldigte Personen). Die untenstehende Grafik zeigt Anzahl der beschuldigten Männer, Frauen und minderjährigen Personen für die Jahre 2009 bis 2023. Im Jahr 2023 waren 71% aller beschuldigten Personen Männer, 26% Frauen und 3% Minderjährige. Seit Beginn der Statistik im Jahr 2009 haben sich diese Werte verändert, damals waren 79% aller polizeilich registrierten beschuldigten Personen Männer, 19% Frauen und 2% Minderjährige.
Beschuldigte Personen nach Geschlecht und Beziehung
Im Bereich der häuslichen Gewalt sind beschuldigte Männer viel stärker vertreten als beschuldigte Frauen. Im Jahr 2021 machten Männer 74% aller polizeilich registrierten beschuldigten Personen (10 480) häuslicher Gewalt aus.
Registrierungshäufigkeit pro beschuldigter Person
Eine geschädigte oder beschuldigte Person wird in der PKS pro Fall einmal registriert. Ein Fall stellt dabei die Gesamtheit der Straftaten innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens dar. Ein und dieselbe Person kann innerhalb eines Kalenderjahres oder über mehrere Jahre hinweg mehrfach polizeilich registriert werden. In der untenstehenden Grafik ist die prozentuale Verteilung der beschuldigten Personen nach Registrierungshäufigkeit dargestellt.
Im Jahr 2021 wurden 91% der beschuldigten Personen häuslicher Gewalt einmal aufgrund häuslicher Gewalt von der Polizei registriert. Innerhalb der letzten drei Jahre (2019-2021) verringert sich dieser Anteil auf 85% und wird noch kleiner (82%) wenn die letzten fünf Jahre (2017-2021) berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass zwischen 2017 und 2021 18% der beschuldigten Personen mehrfach aufgrund häuslicher Gewalt polizeilich registriert wurden.
Belastungsraten
Die Belastungsraten können nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Da Beschuldigte häuslicher Gewalt hauptsächlich (92%) der ständigen Wohnbevölkerung angehören, wird in den Darstellungen nach Altersklassen ausschliesslich diese Personengruppe berücksichtigt und jeweils zur entsprechenden Referenzbevölkerung in Bezug gesetzt.
Beschuldigte Personen in der bestehenden und der ehemaligen Partnerschaft
Männer werden häufiger bei der Polizei als Beschuldigte von häuslicher Gewalt registriert als Frauen. Die durchschnittlichen Belastungsraten von 2019-2021 sind in der bestehenden (3,2-mal) sowie in der ehemaligen Partnerschaft (3,5-mal) höher als die der Frauen.
Beschuldigte Personen häuslicher Gewalt nach Beziehung und Alter
Die beiden folgenden Grafiken zeigen die durchschnittlichen Belastungsraten von 2019-2021 der von der Polizei wegen häuslicher Gewalt registrierten beschuldigten Personen nach Alter und Beziehung. Bei den Frauen und Männern ist die kumulierte Belastungsrate zwischen dem 30. und 39. Lebensjahr am höchsten.
Lesebeispiel: In der Alterskategorie der 20-24-Jährigen wurden zwischen 2019 und 2021 durchschnittlich 20 männliche Beschuldigte pro Jahr auf 10 000 Einwohner derselben Altersklasse polizeilich registriert.
Beschuldigte Personen nach Staatszugehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Der Grossteil (92%) der wegen häuslicher Gewalt polizeilich registrierten beschuldigten Personen gehört zur ständigen Wohnbevölkerung an.
Beschuldigte Personen in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft nach Staatszugehörigkeit, Geschlecht und Alter
Die nachfolgenden Grafiken zeigen, dass in den Jahren 2019-2021 Schweizer Männer eine tiefere durchschnittliche Belastungsrate aufweisen als Männer der ausländischen Wohnbevölkerung. Dies sowohl in der bestehenden als auch in der ehemaligen Partnerschaft und in fast allen Altersklassen.
Unter den weiblichen Beschuldigten sind Schweizerinnen weniger stark belastet als Frauen der ausländischen Wohnbevölkerung. Die höhere durchschnittliche Belastung der Frauen der ausländischen Wohnbevölkerung zeigt sich in fast allen Altersklassen.
Eltern und Kinder als beschuldigte Personen
In den Jahren 2019-2021 wurden im Durchschnitt 1 295 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung wegen Anwendung von Gewalt gegenüber ihren Kindern polizeilich registriert. Von diesen beschuldigten Personen waren durchschnittlich 68% Männer und 32% Frauen. Die höchste Belastungsrate ist bei den Männern in der Altersklasse 40-49 Jahre zu beobachten, bei den Frauen in der Altersklasse 35-39 Jahre. Die Männer sind in fast allen Altersklassen stärker belastet als die Frauen.
Die Polizei registrierte in den Jahren 2019-2021 im Durchschnitt 426 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung, die gegen ihre Eltern Gewalt angewendet haben, davon 76% männliche und 24% weibliche Personen. Die 15- bis 19-Jährigen weisen bei beiden Geschlechtern die höchste Belastung aus. In allen Altersklassen sind männliche Personen stärker belastet als weibliche.
Bei der Interpretation dieser Auswertung muss berücksichtigt werden, dass es sich um kleine Fallzahlen handelt.