Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist polizeilich registrierte Straftaten, beschuldigte und geschädigte Personen aus. Sie umfasst die von den Polizeibehörden registrierten strafbaren Handlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Des Weiteren gibt sie Auskunft über verschiedene thematische Bereiche wie zum Beispiel häusliche Gewalt und digitale Kriminalität. Die PKS besteht in ihrer heutigen Form seit 2009.
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StGB |
BetmG |
AIG |
|
---|---|---|---|
Straftaten |
458 549 |
55 304 |
35 551 |
Beschuldigte natürliche Personen | 86 693 |
25 347 | 22 338 |
Männlich |
75% | 87% | 79% |
Weiblich |
25% |
13% |
21% |
Minderjährige |
12% | 11% | 3% |
Erwachsene |
88% |
89% |
97% |
Geschädigte natürliche Personen |
209 994 | * |
* |
Männlich |
56% | * | * |
Weiblich |
44% |
* |
* |
Minderjährige |
6% | * |
* |
Erwachsene |
94% |
* |
* |
Quelle: BFS - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wurde im Jahr 2009 revidiert. Seitdem zeichnen alle kantonalen Polizeibehörden die gemeldeten Straftaten detailliert und nach einheitlichen Zählregeln, Kodierungsweisen, Erfassungs- und Auswertungsprinzipien auf.
Da die Statistik auf den Daten der Polizei beruht, die nur ihr bekannt gewordene Straftaten bearbeiten kann, muss auf einige wichtige Grundsätze für die korrekte Interpretation der Ergebnisse hingewiesen werden.
Dunkelfeld und Einflussfaktoren
Die PKS verzeichnet nur die bekannt gewordene Kriminalität – das sogenannte Hellfeld. Zur Dunkelziffer – die der Polizei nicht bekannte Kriminalität – enthält die PKS keine statistischen Daten. Somit spiegelt die PKS nicht das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen ab, sondern die von der Polizei aufgezeichnete Kriminalität. Eine Veränderung des Anzeigeverhaltens in der Bevölkerung kann die Grenze zwischen der polizeilich registrierten Kriminalität und der Dunkelziffer verändern, obwohl in Wirklichkeit das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen unverändert bleiben kann.
Die beiden folgenden Beispiele veranschaulichen den Einfluss des Anzeigeverhaltens auf die Ergebnisse der PKS. Erstes Beispiel: Die Anzeigequote bei Diebstählen ist sehr hoch, da die Versicherung nur Leistungen erbringt, wenn eine Anzeige vorliegt. Eine Anzeige bringt der geschädigten Person in einem solchen Fall einen Vorteil. Zweites Beispiel: Für Opfer sexualisierter Gewalt gibt es oftmals persönliche Gründe, von einer Anzeige abzusehen, folglich ist die Anzeigequote geringer.
Die Zahl der registrierten Fälle wird unabhängig vom tatsächlichen Kriminalitätsvorkommen von weiteren Faktoren beeinflusst. Dies sind insbesondere:
- die in bestimmten Bereichen der Kriminalität (sogenannte Kontrollkriminalität) unternommenen Anstrengungen und bereitgestellten Ressourcen (zum Beispiel: Bekämpfung des Drogenhandels und –konsums),
- die kantonspezifische Kriminalpolitik bzw. die von den Staatsanwaltschaften festgelegten Richtlinien,
- Gesetzesänderungen.
Grenzen der Interpretation
Polizeistatistiken sind generell nur einer von mehreren Indikatoren für die Kriminalität. Um ein Kriminalitätsphänomen erfassen zu können, müssen weitere Indikatoren berücksichtigt werden, zum Beispiel Strafurteilsstatistiken, Strafvollzugsstatistiken und Umfragen. Bei der Interpretation der Ergebnisse gilt es, immer zu berücksichtigen, dass in der PKS nur die polizeilich registrierten Straftaten dargestellt werden und die Anzeigen stark vom Bereich der Straftaten abhängen können. Trotz der vereinheitlichten Erfassungsmethoden lassen sich die Daten je nach Grösse und Typ der Gemeinden nur beschränkt miteinander vergleichen. Vor allem in Städten können die geografische Lage, die Grenze zu anderen Ländern sowie die Funktion als Kernstadt mit kulturellen Angeboten und beruflichen Aktivitäten die Ergebnisse beeinflussen. Die PKS eignet sich daher weniger für geografische Vergleiche als für die Auswertung zeitlicher Entwicklungen.
Die PKS ist eine Ausgangsstatistik, d.h. das in den Auswertungen berücksichtigte Datum der Straftat entspricht nicht dem effektiven Tatdatum, sondern dem Datum, an dem die Polizei den Fall an das BFS übermittelt hat. Dadurch sind die Zahlen des Vorjahrs zum Jahresbeginn sehr rasch verfügbar, sodass eine aktuelle Bestandsaufnahme möglich ist. Es kann von einem Jahr zum anderen zu einer Diskrepanz zwischen dem mutmasslichen Zeitpunkt der Straftatbegehung und dem Ausgangsdatum kommen, hauptsächlich aufgrund der Bearbeitungs- und Aktualisierungsdauer. Diese Problematik stellt sich jedoch nicht, wenn die Analyse mehrere Jahre und längerfristige Entwicklungen umfasst.
Schliesslich enthält die PKS keine Informationen über später eingeleitete Justizverfahren. Das heisst, dass Freisprüche und Verfahrenseinstellungen in der Statistik nicht berücksichtigt sind. Des Weiteren kann die Beurteilung der Deliktsart im weiteren Verfahrensverlauf von Staatsanwaltschaft und Gericht von der anfänglichen Beurteilung durch die Polizei abweichen.
Historische Daten (vor 2009)
Bis zur Revision der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2009 realisierte das Bundesamt für Polizei eine sogenannt minimale Statistik bestehend aus einer Vollerhebung einer Auswahl von Straftaten. Aufgrund neu berücksichtigter Merkmale in der revidierten PKS und einer vereinheitlichten Erfassungsweise, ist ein Vergleich dieser beiden Statistiken nicht oder nur beschränkt möglich.
Die für die Jahre 1982 bis 2008 verfügbaren Daten sind in der folgenden Tabelle zu finden:
Seit 1974 werden die Verzeigungen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zentral statistisch erfasst.
Das folgende Dokument bietet eine Analyse zu den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, den beschuldigten Personen und den konsumierten oder gehandelten Substanzen für die Jahre 1990-2008.
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
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