Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Die polizeiliche Kriminalstatistik wurde 2009 revidiert. Sie gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten sowie über beschuldigte und geschädigte Personen. Sie umfasst die von den Polizeibehörden registrierten strafbaren Handlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Die polizeiliche Kriminalstatistik gibt Auskunft über verschiedene thematische Bereiche (z.B. Gewalt, Diebstahl).
Häusliche Gewalt: Für einen Grossteil der Gewaltstraftaten erfassen die kantonalen Polizeibehörden im Rahmen der PKS die Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person. Straftaten, die sich zwischen Familienmitgliedern oder in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft ereignet haben, können mittels dieser Information als häusliche Gewalt identifiziert werden.
Häufigkeitszahlen: Im Jahr 2015 hat das BFS erstmals Häufigkeitszahlen, das heisst die Anzahl gewisser Straftaten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner, berechnet. Solche Werte wurden für ausgewählte Gewalt- und Vermögensstraftaten ermittelt, auf welche die meisten Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch entfallen. Die genannten Häufigkeitszahlen liegen retrospektiv seit 2009 für alle Kantone und Städte mit mehr als 30'000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor.
Strassenverkehrsdelinquenz: Dieses Querschnittsthema beinhaltet die Ergebnisse der Befragung der Motorfahrzeuglenkenden 2015 (BeMo), diejenigen der vorherigen Befragungen (BeMo 2001-2012) und das archivierte Indikatorensystem der Strassenverkehrsdelinquenz bezüglich der Periode 2000-2014.