Demografische Kennzahlen geben einen Überblick auf die Struktur und die Dynamik der Bevölkerung einer Region. Diese Struktur ist gleichzeitig Voraussetzung und Resultat regionaler Entwicklung. Die Entwicklung der Bevölkerungszahl, insbesondere die Zu- und Abwanderung, gibt Hinweise über die Attraktivität und die Standortqualität einer Region.
Zwischen 2000 und 2020 nahm die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um ein bisschen mehr als 20% zu (Ab 2010: Neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst). Die eigentlichen Wachstumszentren lagen hauptsächlich im Einzugsgebiet der grossen Agglomerationen, insbesondere von Zürich, Genf und Lausanne, sowie in einigen Arbeitsmartkregionen der Kantonen Freiburg und Wallis.
Der Jugendquotient ist in den 50 letzten Jahren – besonders aufgrund des Rückgangs der Anzahl Geburten – zurückgegangen: Während 1970 noch 53 Kinder und Jugendliche (19 Jahre oder weniger) auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20 – 64 Jahre) entfielen, sank dieser Wert bis ins Jahr 2020 auf leicht weniger als 33. Die höchsten Werte sind in verschiedenen Regionen der Ostschweiz, der Zentralschweiz und der Romandie (besonders um Genf) zu finden, die tiefsten Werte in einigen urbanen Arbeitsmarktregionen (besonders Zürich und Genf) sowie in einigen eher touristischen Regionen (wie St. Moritz, Vaz/Obervaz, Interlaken oder Zermatt).
Zwischen 1970 und 2020 ist der Altersquotient von 20 auf ein bisschen mehr als 30 Personen im Alter von 65 oder mehr Jahren pro 100 Personen im Alter von 20 – 64 gestiegen, wobei dieser regional beachtlich schwankt: Die tiefsten Werte werden in der Romandie im Genferseegebiet und in der Region von Freiburg, sowie in Regionen um Zürich und Luzern beobachtet. Die höchsten Werte finden sich zum Beispiel in Arbeitsmarktregionen von Berner Oberland, Tessin und Graubünden, sowie des Jurabogens.
Informations supplémentaires
Tabellen
Definitionen
Ständige Wohnbevölkerung: Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz und alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Anwesenheitsbewilligung für mindestens 12 Monate oder ab einem Aufenthalt von 12 Monaten in der Schweiz, das heisst, Niedergelassene, Aufenthalterinnen und Aufenthalter (inkl. anerkannte Flüchtlinge), Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit einer kumulierten Aufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten, Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten, sowie Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre und deren Familienangehörige.
Jugendquotient: Verhältnis der 0- bis 19-Jährigen zu den 20- bis 64-jährigen Personen, d.h. Verhältnis der Anzahl junger Menschen in einem Alter, in dem man im Allgemeinen wirtschaftlich noch nicht aktiv ist, zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter.
Altersquotient: Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen, d.h. Verhältnis der Anzahl Menschen in einem Alter, in dem man im Allgemeinen wirtschaftlich nicht mehr aktiv ist, zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter.
MS-Regionen (Definition des BFS, 2000): Die Schweiz ist flächendeckend in 106 Einheiten gegliedert. Einzelne MS-Regionen (MS = Mobilité spatiale) sind kantonsübergreifend. Die Regionalisierung in MS-Regionen stammt aus den Achtzigerjahren. Ziel bei der Bildung der MS-Regionen war, landesweit vergleichbare Mikroregionen zu gewinnen. Dabei wurden Gemeinden kleinen, funktionalen und wirtschaftlichen Gemeindegruppen zugeordnet, die auf einem Zentrum-Peripherie-Prinzip basieren.
Arbeitsmarktregionen (Definition des BFS, 2018): Arbeitsmarktregionen sind Gebiete, in denen die Mehrheit der Erwerbstätigen lebt und arbeitet. Die statistische Gliederungsmethode stützt sich auf die Matrix der Pendlerströme zwischen sämtlichen Schweizer Gemeinden. Auf diese Weise wurden insgesamt 101 Arbeitsmarktregionen festgelegt.
Methodologie
Ständige Wohnbevölkerung: Ab 2010 gibt es ein Wechsel des Produktionsverfahrens und eine neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst. Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz und alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Anwesenheitsbewilligung für mindestens 12 Monate oder ab einem Aufenthalt von 12 Monaten in der Schweiz, das heisst, Niedergelassene, Aufenthalterinnen und Aufenthalter(inkl. anerkannte Flüchtlinge), Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit einer kumulierten Aufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten, Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten, sowie Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre und deren Familienangehörige.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 463 62 91