Regionale Disparitäten: Einkommen, Verteilung und soziale Sicherheit

Die Einkommenshöhe der natürlichen Personen widerspiegelt die Attraktivität der Regionen als Wohn- und Arbeitsstandorte und bestimmt teilweise die finanzielle Kapazität dieser Regionen. Einkommensunterschiede zwischen den Regionen können räumliche Verlagerungsprozesse der Bevölkerung in Gang setzen und so zur Verstärkung von Disparitäten beitragen. Die Einkommensverteilung und die soziale Sicherheit sind wichtige Gradmesser für gesellschaftliches Wohlbefinden und Gleichheit.


Weiterführende Informationen

Tabellen

Definitionen

Sozialhilfe: Als letztes Auffangnetz im System der Sozialen Sicherheit erstreckt sich die Sozialhilfe auf alle bedarfsabhängigen Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen mit dem Zweck der Existenzsicherung, soweit diese Leistungen nicht bereits von einer Sozialversicherung erbracht werden. Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe sämtliche Massnahmen (insbesondere präventive) zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit und der sozialen Reintegration bedürftiger Personen. Das Sozialhilferecht liegt im Kompetenzbereich der  Kantone; Bundeskompetenzen bestehen im Asylbereich und bei der Hilfe an Auslandschweizer. Jeder Kanton hat ein eigenes Sozialhilferecht als Grundlage für die gesamte Sozialhilfetätigkeit von Kanton und Gemeinden. Ein Grossteil dieser Gesetze ist in den 1980er und 90er Jahren revidiert worden; weitere Revisionen sind in Vorbereitung.

Äquivalenzeinkommen: Das Äquivalenzeinkommen wird ausgehend vom Haushaltseinkommen berechnet. Um den Unterschieden in Bezug auf Haushaltsgrösse und -zusammensetzung Rechnung zu tragen, wird das Haushaltseinkommen auf einen Einpersonenhaushalt umgerechnet, das heisst durch die dem Haushalt entsprechende «Äquivalenzgrösse» dividiert. Diese wird ermittelt, indem die einzelnen Personen des Haushalts gewichtet werden: Die erste erwachsene Person z.B. mit 1,0, die zweite und jede weitere im Alter von 14 Jahren und mehr mit 0,5 sowie jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (entspricht der neueren oder «modifizierten» OECD-Äquivalenzskala). Die «Äquivalenzgrösse» ergibt sich aus der Summe dieser Gewichte.

Armut: Armut kann allgemein beschrieben werden als Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen (materiell, kulturell und sozial), die zur Folge hat, dass die betroffenen Personen nicht den minimalen Lebensstandard erreichen, der im Land, in dem sie leben, als annehmbar empfunden wird. In der Regel wird Armut finanziell definiert, wobei üblicherweise zwei Ansätze angewendet werden: der absolute und der relative Ansatz. Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Eine so definierte Armutsquote eignet sich als sozialpolitische Zielgrösse, da sich die finanzielle Unterstützung armer Personen oder Haushalte direkt in einer messbaren Reduktion der Armut niederschlägt. In der Schweiz leitet sich die Definition des sozialen Existenzminimums von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab, die als Referenz für die Beurteilung des Sozialhilfeanspruchs dienen. Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Schwelle: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit einem Einkommen (ohne Vermögen), das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau des betreffenden Landes liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Ob eine Person als armutsgefährdet gilt, hängt also nicht allein von ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab (resp. derjenigen ihres Haushalts), sondern auch vom landesspezifischen Wohlstandsniveau. Da dieser Indikator unabhängig von länderspezifischen Faktoren wie z.B. der Sozialgesetzgebung überall gleich berechnet werden kann, eignet er sich für internationale Vergleiche.

Armutsquote / Armutsgefährdungsquote: Die Armutsquote entspricht dem prozentualen Anteil der armen Personen an der gesamten Bevölkerung. Eine Person gilt als arm, wenn sie in einem Haushalt lebt, dessen verfügbares Haushaltseinkommen unter der Armutsgrenze liegt. Die Ermittlung der Armutsgefährdungsquote erfolgt analog durch den Vergleich des verfügbaren Äquivalenzeinkommens mit der Armutsgefährdungsgrenze.

Verfügbares Einkommen: Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abzieht. Dabei handelt es sich um Auslagen wie die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV-Beiträge, berufliche Vorsorge usw.), die Steuern, die Krankenkassenprämien (Grundversicherung) und die regelmässigen Transferzahlungen an andere Haushalte (z.B. Alimente).

Stadt/Land Typologie 2012 des BFS:

Die Stadt/Land-Typologie 2012 ist von der Gemeindetypologie 2012 mit 9 Kategorien abgeleitet (s. weiter oben), welche die Gemeinden der Schweiz nach Dichte-, Grösse- und Erreichbarkeitskriterien unterscheidet. Im Gegensatz zur vorhergehenden Stadt/Land-Typologie, die auf der Agglomerationsdefinition aus dem Jahr 2000 beruht, werden nicht zwei, sondern drei Typen unterschieden: Neben einer städtischen und einer ländlichen Kategorie gibt es auch einen Typ «intermediär», der sowohl städtische wie auch ländliche Merkmale aufweist. Dieser Ansatz erlaubt es, die heutigen Gegebenheiten auf angemessene Art und Weise abzubilden.

Die 3 Typen der Stadt/Land Typologie 2012:

1.    Städtisch (urbane Zentren und Agglomerationsgemeinden)

2.    Intermediär (dichter periurbaner Raum und ländliche Zentren)

3.    Ländlich (Periurbane Gemeinden geringer Dichte und ländliche Gemeinden)

Mehr über die räumlichen Typologien des BFS

Arbeitsmarktregionen (Definition des BFS, 2018): Arbeitsmarktregionen sind Gebiete, in denen die Mehrheit der Erwerbstätigen lebt und arbeitet. Die statistische Gliederungsmethode stützt sich auf die Matrix der Pendlerströme zwischen sämtlichen Schweizer Gemeinden. Auf diese Weise wurden insgesamt 101 Arbeitsmarktregionen festgelegt.

 

Methodologie

Armutsgefährdungsschwelle: Die Armutsgefährdungsschwelle ist eine relative Messgrösse, die bezogen auf das verfügbare mediane Äquivalenzeinkommen definiert wird. Die Armutsgefährdungsschwelle wird von der Europäischen Union vereinbarungsgemäss bei 60% des verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens angesetzt. Die Armutsgefährdungsquote entspricht dem Anteil der Bevölkerung mit einem tieferen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommen als die Armutsgefährdungsschwelle. Von materieller Entbehrung wird dann gesprochen, wenn der Nichtbesitz von Gebrauchsgütern,m die von der Mehrheit der Bevölkerung als wesentlich erachtet werden, bzw. das Fehlen elementarer Lebensbedingungen auf einen Mangel an finanziellen Ressourcen zurückzuführen sind. Die Quote der materiellen Entbehrung wird europaweit beschrieben als finanziell bedingter Mangel von mindestens drei von neun Kategorien.  

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 62 91

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