Ein Jahr nach dem Hochschulabschluss ist beinahe die Hälfte der UH-Masterabsolvent/innen befristet angestellt. Der beachtliche Anteil befristeter Anstellungen von UH-Masterabsolvent/innen hängt mit unter damit zusammen, dass sie häufig Praktikums- oder Doktorandenstellen einnehmen, die zu mehr als 90% befristet sind. Von den FH-Bachelorabsolvent/innen nehmen lediglich 14% eine befristete Anstellung ein, während sich der Anteil bei den PH-Absolvent/innen auf 17% beläuft.
Masterabsolvent/innen der Medizin und Pharmazie (74%) und Rechtswissenschaften (69%) weisen den höchsten Anteil an befristeten Anstellungen auf, was im Zusammenhang mit deren berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen (Advokatur, Notariat, Facharzt/Fachärztin etc.) nach dem Studienabschluss zu betrachten ist. Der ebenfalls ausgeprägte Befristungsanteil in den Exakten und Naturwissenschaften (54%) kann mitunter darauf zurückgeführt werden, dass 37% als Assistierende oder Doktorierende an einer Hochschule angestellt sind (siehe Berufliche Stellung).
Einen für FH-Bachelorabsolvent/innen stark überdurchschnittlichen Befristungsanteil zwischen 46% und 28% weisen Absolvent/innen der Fachbereiche Angewandte Linguistik, Design, Chemie und Life Sciences, Musik, Theater und andere Künste sowie Land- und Forstwirtschaft auf. Die Absolvent/innen der Fachbereiche Soziale Arbeit (9%), Architektur, Bau- und Planungswesen (9%) und Gesundheit (6%) weisen hingegen nur selten befristete Anstellungsverhältnisse auf.
Im Jahr 2021 wurde die Frage nach der Vertragsform überarbeitet, um einen direkten Vergleich mit den Ergebnissen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zu ermöglichen. Aufgrund der Veränderungen sind die Ergebnisse der Längsschnittbefragung der Abschlusskohorte 2016 (Bruch zwischen dem ersten und fünften Jahr nach Abschluss) nicht mehr direkt vergleichbar.
Fünf Jahre nach Studienabschluss befinden sich 27% der UH-Masterabsolvent/innen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Bei den FH-Bachelorabsolvent/innen (6%) sowie bei den PH-Absolvent/innen (8%) ist der Anteil geringer ausgeprägt. Wenngleich kein direkter Vergleich mit der Situation ein Jahr nach dem Studienabschluss vorgenommen werden kann, so zeichnet sich doch ein signifikanter Rückgang befristeter Arbeitsverhältnis ab. Mit einem Rückgang von 22 Prozentpunkten ist der Rückgang bei den UH-Masterabsolvent/innen am stärksten ausgeprägt.
Fünf Jahre nach Erwerb eines Masterabschlusses fällt der Befristungsanteil in den Fachbereichsgruppen Wirtschaftswissenschaften (7%) am niedrigsten und Medizin und Pharmazie am höchsten (65%) aus. Dieser besonders hohe Wert lässt sich dadurch erklären, dass die Mehrheit der Masterabsolvent/innen der Medizin und Pharmazie fünf Jahre nach Studienabschluss noch eine Assistenzarztstelle innehaben. Obschon ein direkter Vergleich nicht vorgenommen werden kann, so zeichnet sich doch für alle Hochschultypen ein Rückgang befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen dem ersten und fünften Jahr nach dem Studienabschluss ab. Besonders stark ist der Rückgang bei den Masterabsolvent/innen der Rechtswissenschaften ausgeprägt. Dieser starke Rückgang erklärt sich durch weiterführende Praktika zum Anwalts- oder Notarberuf, die befristet und fünf Jahre nach dem Abschluss grossteils beendet sind.
Mit einem Anteil von 6% befindet sich eine Minderheit der FH-Bachelorabsolvent/innen fünf Jahre nach Studienabschluss in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Besonders niedrig fallen die Anteile in den Fachbereichen Architektur, Bau- und Planungswesen (1%), Technik und IT (4%) sowie Wirtschaft und Dienstleistungen (4%) aus. FH-Bachelorabsolvent/innen der Fachbereiche Musik, Theater und andere Künste (31%) und Design (24%) weisen die höchsten Anteile befristeter Anstellungen auf.
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