Ein Jahr nach dem Hochschulabschluss ist beinahe die Hälfte der UH-Masterabsolvent/innen befristet angestellt. Der beachtliche Anteil befristeter Anstellungen von UH-Masterabsolvent/innen hängt mit unter damit zusammen, dass sie häufig Praktikums- oder Doktorandenstellen einnehmen, die zu etwa 90% befristet sind. Von den FH-Bachelorabsolvent/innen nehmen lediglich 14% eine befristete Anstellung ein, während sich der Anteil bei den PH-Absolvent/innen auf 21% beläuft.
Masterabsolvent/innen der Medizin und Pharmazie (72%) und Rechtswissenschaften (67%) weisen den höchsten Anteil an befristeten Anstellungen auf, was im Zusammenhang mit deren berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen (Advokatur, Notariat, Facharzt etc.) nach dem Studienabschluss zu betrachten ist. Der ebenfalls ausgeprägte Befristungsanteil in den Exakten und Naturwissenschaften (56%) kann mitunter darauf zurückgeführt werden, dass 36% als Assistierende oder Doktorierende an einer Hochschule angestellt sind (siehe Berufliche Stellung).
Einen für FH-Bachelorabsolvent/innen überdurchschnittlichen Befristungsanteil zwischen 39 und 26% weisen Absolvent/innen der Fachbereiche Musik, Theater und andere Künste, Design, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, sowie Angewandte Linguistik auf. Die Absolvent/innen der Fachbereiche Soziale Arbeit (10%), Architektur, Bau- und Planungswesen (8%) und Gesundheit (7%) weisen hingegen nur selten befristete Anstellungsverhältnisse auf.
Fünf Jahre nach Studienabschluss befinden sich 28% der UH-Masterabsolvent/innen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Bei den FH-Bachelorabsolvent/innen (5%) sowie bei den PH-Absolvent/innen (10%) ist der Anteil geringer ausgeprägt. Der Anteil befristet angestellter Absolvent/innen nimmt jedoch unabhängig vom Hochschultyp zwischen dem ersten und fünften Jahr nach dem Abschluss deutlich ab. Mit einem Rückgang von 23 Prozentpunkten ist der Rückgang bei den UH-Masterabsolvent/innen am stärksten ausgeprägt. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen (Advokatur, Notariat etc.) und auch Doktorate, fünf Jahre nach dem Abschluss grossteils beendet sind.
Fünf Jahre nach Erwerb eines Masterabschlusses fällt der Befristungsanteil in den Fachbereichsgruppen Wirtschaftswissenschaften (9%) am niedrigsten und Medizin und Pharmazie am höchsten (61%) aus. Dieser besonders hohe Wert lässt sich dadurch erklären, dass rund die Hälfte der Masterabsolvent/innen der Medizin und Pharmazie fünf Jahre nach Studienabschluss noch eine Assistenzarztstelle innehaben. Bei den Masterabsolvent/innen der Rechtswissenschaften ist die Situation ein Jahr nach Studienabschluss ähnlich. Hier ist der hohe Anteil befristeter Anstellungen (68%) mit dem grossen Anteil an Personen, die nach dem Studium ein Praktikum/Anwaltspraktikum (56%) absolvieren, in Verbindung zu bringen. Anwaltspraktika dauern in der Regel ein bis zwei Jahre, was den starken Rückgang von befristeten Arbeitsverhältnissen (-49 Prozentpunkte) zwischen den beiden Befragungszeitpunkten erklärt.
Mit einem Anteil von 5% befindet sich eine Minderheit der FH-Bachelorabsolvent/innen fünf Jahre nach Studienabschluss in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Besonders niedrig fallen die Anteile in den Fachbereichen Architektur, Bau- und Planungswesen (3%), Gesundheit (3%), Technik und IT (4%), Wirtschaft und Dienstleistungen (4%) sowie Soziale Arbeit (6%) aus. FH-Bachelorabsolvent/innen des Fachbereichs Musik, Theater und andere Künste weisen mit 20% den höchsten Anteil befristeter Anstellungen auf.
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