Platzierte Jugendliche am Stichtag

Seit 2010 werden jeweils am Stichtag die fremdplatzierten Jugendlichen in der Schweiz gezählt. Diese Daten wurden in aggregierter Form von den Jugendanwaltschaften an das BFS übermittelt, um während er Aufbauphase der JUSAS den Mangel an Daten in diesem Bereich zu beheben. Es handelt sich jeweils um eine Momentaufnahme.  Diese Zeitreihe wird mit den Daten der JUSAS weitergeführt.

Kennzahlen
  2021 2022
Total der platzierten Jugendlichen am Stichtag 437 440
Anteil männlich (in %) 90,0 88,0
Anteil weiblich (in %) 10,0 12,0
Anteil bis 15 Jahre (in %)
12,1 11,0
Anteil 16 Jahre und mehr (in %) 87,9 89,0
Stand der Datenbank: 31.05.2022 Quelle: BFS - Stichtagserhebung Jugendsanktionen (SJS)
Strafrechtlich platzierte Jugendliche am Stichtag
  2021 2022
Total am Stichtag platzierte Jugendliche 437 440
Vor einer Verurteilung 238 242
Vorsorgliche Schutzmassnahme 210 196

davon offene Unterbringung

123 123

davon geschlossene Unterbringung

53 40

davon stationäre Beobachtung

29 32

Haft aus Disziplinargründen

5 1
Untersuchungshaft / Sicherheitshaft 28 46
Nach einer Verurteilung 203 198
Schutzmassnahme 179 147

davon offene Unterbringung

145 125

davon geschlossene Unterbringung

30 19

Haft aus Disziplinargründen

4 3
Freiheitsentzug 24 51
Stand der Datenbank: 31.05.2022 Quelle: BFS - Stichtagserhebung Jugendsanktionen (SJS)

Informationen zu platzierten Jugendlichen

Erfasst werden alle Personen ab 10 Jahren, die als Minderjährige eine Straftat begangen haben und als Folge davon nach Jugendstrafrecht ausserhalb ihrer Familie untergebracht sind. Diese Fremdplatzierungen können bereits während der Untersuchungsphase (vorsorglich) oder im Rahmen eines Urteils angeordnet werden. Die Erhebung erfolgt bei den kantonalen Jugendanwaltschaften.

(Fremd-)Platzierung als (vorsorgliche) Schutzmassnahme

Kann die notwendige Erziehung und Behandlung des Jugendlichen nicht anders sichergestellt werden, so ordnet die urteilende Behörde die Unterbringung an. Diese erfolgt namentlich bei Privatpersonen oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen, die in der Lage sind, die erforderliche erzieherische oder therapeutische Hilfe zu leisten (Art. 15 JStG).

Weiterführende Informationen

Tabellen

Grafiken

Medienmitteilungen

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/platzierte-jugendliche-stichtag.html