In der JUSAS werden alle Aufenthalte in einer Institution oder in einer Strafanstalt statistisch erfasst, wenn sie nach Jugendstrafrecht angeordnet wurden. Hierzu zählen Untersuchungshaft, vorsorglich angeordnete Schutzmassnahmen (stationäre Beobachtung, offene oder geschlossen Unterbringung), im Urteil ausgesprochenen Schutzmassnahmen (offene oder geschlossene Unterbringung) und Freiheitsentzug. Im Laufe der Strafuntersuchung und des Vollzugs kann eine fremdplatzierte Person die Platzierungsart wechseln. Die Auswertungen beziehen sich jeweils auf ein Jahr und weisen jede Person pro Art der Fremdplatzierung einmal aus.
|
Total betroffene Personen |
Mittlere jährliche Dauer |
---|---|---|
Total |
1 038 |
162 |
Untersuchungshaft |
295 |
48 |
Vorsorgliche Schutzmassnahmen |
402 |
190 |
davon: Stationäre Beobachtung |
109 |
108 |
davon: offene Unterbringung |
261 |
179 |
davon: geschlossene Unterbringung |
132 |
124 |
Im Urteil angeordnete Schutzmassnahmen |
271 |
223 |
davon: offene Unterbringung |
221 |
225 |
davon: geschlossene Unterbringung |
58 |
164 |
davon: Haft aus Disziplinargründen |
32 |
36 |
Freiheitsentzug |
248 |
71 |
Provisorisch angeordneten ambulante Schutzmassnahmen
Mit der neuen Statistik JUSAS erhält das BFS alle nach JStG vorsorglich ausgesprochenen Schutzmassnahmen. Bei den Auswertungen unterscheidet das BFS danach, ob die Schutzmassnahmen eine Fremdplatzierung beinhalten oder ob es sich um ambulante Massnahmen handelt und der Jugendliche bei seiner Familie bleiben kann. Die folgende Tabelle beschränkt sich auf die vorsorgliche Anordnung ambulanter Schutzmassnahmen.
Total |
285 |
---|---|
Ambulante Beobachtung |
2 |
Aufsicht |
21 |
Persönliche Betreuung |
139 |
Ambulante Behandlung |
104 |
Kontakt- und Rayonverbot ohne EM |
11 |
Kontakt- und Rayonverbot mit EM |
8 |
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen