Erwachsenensanktionen

Angaben zu Strafen, Massnahmen und Untersuchungshaft stehen seit 1984 zur Verfügung.

Strafen für Erwachsene sind: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit und Busse. Als Massnahmen können verhängt werden: Verwahrung und stationäre oder ambulante Behandlung von psychischen Störungen oder Suchtverhalten. Für junge Erwachsene, die bei der Begehung der Straftat jünger als 25 Jahre alt waren, sieht das Strafrecht die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Einrichtung für junge Erwachsene vor.

Hauptanktion, Massnahmen und Untersuchungshaft 2021 - 2022

 

Erwachsene1

 

2021

2022

Total Verurteilungen mit Hauptsanktion2

99 840

103 156

Freiheitsstrafe

14 332

14 523

unbedingt

7 516

7 254

teilbedingt

788

671

bedingt

6 028

6 598

Geldstrafe

85 238

88 354

unbedingt

16 784

16 785

bedingt

68 454

71 569

Nur Busse

116

127

Nur Massnahme

81

74

Urteile mit angerechneter U-Haft

18 046

19 456

davon bis 2 Tage

13 382

15 045

Total Urteile mit Massnahme

493

485

Verwahrung

5

2

Stationäre Massnahme

209

239

Ambulante Massnahme

291

248

Total Landesverweisungen

2 123

1 945

¹ Bei den Erwachsenen werden nur Verbrechen und Vergehen berücksichtigt, weil Übertretungen nur in Ausnahmefällen in das Strafregister eingetragen werden.
² Pro Urteil wird eine Hauptsanktion festgelegt und nur diese wird in der Tabelle ausgewiesen. Dafür wurde eine Hierarchisierung der Sanktionen nach ihrem Schweregrad erstellt und immer nur die schwerste Sanktion berücksichtigt. Für Erwachsene wird die Freiheitsstrafe als schwerste Sanktion erachtet, gefolgt von der Geldstrafe, der Gemeinnützigen Arbeit, der Busse und der Massnahme.
Quelle: Strafurteilsstatistik (SUS), Stand des Strafregisters: 31.08.2023

Auswirkungen der Reformen des Sanktionsrechts auf die Praxis

Das Sanktionensystem hat in den letzten Jahrzehnten tiefgreifende Reformen erfahren. Bei der Reform von 2007 ging es um die Zurückdrängung der Freiheitsstrafen unter 6 Monaten (bedingt und unbedingt). An ihre Stelle sollten die Geldstrafe und die gemeinnützige Arbeit treten. Die erneute Reform der Sanktionen von 2018 führte die kurzen Freiheitsstrafen hingegen wieder vollumfänglich ein. Das BFS hat in einer Publikation die Auswirkungen der Reformen auf die Rechtsprechung und auf den Strafvollzug untersucht, um zu evaluieren, ob die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele erreicht wurden.

Landesverweisung nach Artikel 66a StGB

Die Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird anhand der Einträge der rechtskräftigen Verurteilungen ins schweizerische zentrale Strafregister (VOSTRA) erstellt. Die Landesverweisung wird zusammen mit den anderen Sanktionen (Strafen und Massnahmen) in VOSTRA eingetragen und ist somit Bestandteil der Strafurteilsstatistik.

Aus diesen Daten wurde eine Tabelle mit den ausgesprochenen Landesverweisungen erstellt. Sie enthält sowohl Angaben zur Art und Dauer der Landesverweisung als auch zu den Merkmalen der verurteilten Person wie Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus.

Das BFS hat eine Berechnungsmethode für eine Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung ausgearbeitet. Für alle Verurteilungen mit einer Straftat gemäss Artikel 66a StGB, für die eine obligatorische Landesverweisung angeordnet werden muss, wird ausgewiesen, ob diese auch ausgesprochen wurde. Seit 2019 ist dies für alle Straftaten des Katalogs des Artikels 66a möglich. Die Anwendungsraten werden nach Merkmalen der Person und des Urteils aufgeschlüsselt dargestellt. Auch kantonale Daten stehen zur Verfügung:

Eine Publikation zur Berechnung der Anwendungsrate und eine Analyse, welche Faktoren das Risiko einer Landesverweisung erhöhen wurden anhand der Daten ab 2017 erstellt.

Seit 2021 stehen Zahlen zur Anwendung der Härtefallklausel zur Verfügung.

Seit 2017 stehen Zahlen zu den Nationalitäten der zu einer Landesverweisung verurteilten Personen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Tabellen

Hauptstrafe: Dauer der Strafe

Hauptsanktion: Sanktionskombinationen

Hauptstrafe: soziodemographische Merkmale

Massnahmen

Untersuchungshaft

Andere Massnahmen

Publikationen

Medienmitteilungen

Historische Daten

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/erwachsenensanktionen.html