Angaben zu Strafen, Massnahmen und Untersuchungshaft stehen seit 1984 zur Verfügung.
Strafen für Erwachsene sind: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit und Busse. Als Massnahmen können verhängt werden: Verwahrung und stationäre oder ambulante Behandlung von psychischen Störungen oder Suchtverhalten. Für junge Erwachsene, die bei der Begehung der Straftat jünger als 25 Jahre alt waren, sieht das Strafrecht die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Einrichtung für junge Erwachsene vor.
Hauptanktion, Massnahmen und Untersuchungshaft 2020 - 2021
Erwachsene1
2020
2021
Total Verurteilungen mit Hauptsanktion2
98 167
97 386
Freiheitsstrafe
14 236
13 572
unbedingt
7 682
7 104
teilbedingt
738
700
bedingt
5 816
5 768
Geldstrafe
83 656
83 565
unbedingt
15 718
16 480
bedingt
67 938
67 085
Nur Busse
110
109
Nur Massnahme
80
74
Urteile mit angerechneter U-Haft
17 060
17 320
davon bis 2 Tage
12 555
13 083
Total Urteile mit Massnahme
522
471
Verwahrung
3
4
Stationäre Massnahme
219
200
Ambulante Massnahme
304
279
Total Landesverweisungen
2 012
1 895
¹ Bei den Erwachsenen werden nur Verbrechen und Vergehen berücksichtigt, weil Übertretungen nur in Ausnahmefällen in das Strafregister eingetragen werden. ² Pro Urteil wird eine Hauptsanktion festgelegt und nur diese wird in der Tabelle ausgewiesen. Dafür wurde eine Hierarchisierung der Sanktionen nach ihrem Schweregrad erstellt und immer nur die schwerste Sanktion berücksichtigt. Für Erwachsene wird die Freiheitsstrafe als schwerste Sanktion erachtet, gefolgt von der Geldstrafe, der Gemeinnützigen Arbeit, der Busse und der Massnahme.
Quelle: Strafurteilsstatistik (SUS), Stand des Strafregisters: 22.04.2022
Landesverweisung nach Artikel 66a StGB
Die Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird anhand der Einträge der rechtskräftigen Verurteilungen ins schweizerische zentrale Strafregister (VOSTRA) erstellt. Die Landesverweisung wird zusammen mit den anderen Sanktionen (Strafen und Massnahmen) in VOSTRA eingetragen und ist somit Bestandteil der Strafurteilsstatistik.
Aus diesen Daten wurde eine Tabelle mit den ausgesprochenen Landesverweisungen erstellt. Sie enthält sowohl Angaben zur Art und Dauer der Landesverweisung als auch zu den Merkmalen der verurteilten Person wie Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus.
Das BFS hat eine Berechnungsmethode für eine Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung ausgearbeitet. Für alle Verurteilungen mit einer Straftat gemäss Artikel 66a StGB, für die eine obligatorische Landesverweisung angeordnet werden muss, wird ausgewiesen, ob diese auch ausgesprochen wurde. Seit 2019 ist dies für alle Straftaten des Katalogs des Artikels 66a möglich. Die Anwendungsraten werden nach Merkmalen der Person und des Urteils aufgeschlüsselt dargestellt. Auch kantonale Daten stehen zur Verfügung:
Eine Publikation zur Berechnung der Anwendungsrate und eine Analyse, welche Faktoren das Risiko einer Landesverweisung erhöhen wurden anhand der Daten ab 2017 erstellt.
Seit 2021 stehen Zahlen zur Anwendung der Härtefallklausel zur Verfügung.
Seit 2017 stehen Zahlen zu den Nationalitäten der zu einer Landesverweisung verurteilten Personen zur Verfügung.
Die Datensammlung des Bundesamts für Statistik zu den Verurteilungen von Jugendlichen und Erwachsenen basiert auf den Urteilsauszügen aus dem zentral geführten Strafregister. Diese Statistik wird seit 1946, z.T. mit Daten seit 1936, erstellt. Für die Jahre vor 1984 liegen die statistischen Ergebnisse in Tabellenform vor, von denen unten Kopien der Originalversionen eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Die Fortsetzung der historischen Zeitreihe bei den Jugendlichen finden Sie für die Jahre 1984-1998 auf "Historische Daten Jugendliche 1984-1998".
Ab 1999 stehen im Statistikportal detaillierte Daten zu den Jugendstrafurteilen zur Verfügung. Bei den Erwachsenen werden bereits für die Jahre ab 1984 die detaillierten Verurteilungszahlen angeboten.
Die historischen Verurteilungsdaten können untereinander und mit denjenigen der aktuellen Datensammlung nicht direkt verglichen werden. Die Daten müssen vorher harmonisiert und zu den Bevölkerungsdaten in Bezug gesetzt werden.