Erwachsenensanktionen

Angaben zu Strafen, Massnahmen und Untersuchungshaft stehen seit 1984 zur Verfügung.

Strafen für Erwachsene sind: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit und Busse. Als Massnahmen können verhängt werden: Verwahrung und stationäre oder ambulante Behandlung von psychischen Störungen oder Suchtverhalten. Für junge Erwachsene, die bei der Begehung der Straftat jünger als 25 Jahre alt waren, sieht das Strafrecht die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Einrichtung für junge Erwachsene vor.

Hauptanktion, Massnahmen und Untersuchungshaft 2020 - 2021

 

Erwachsene1

 

2020

2021

Total Verurteilungen mit Hauptsanktion2

98 167

97 386

Freiheitsstrafe

14 236

13 572

unbedingt

7 682

7 104

teilbedingt

738

700

bedingt

5 816

5 768

Geldstrafe

83 656

83 565

unbedingt

15 718

16 480

bedingt

67 938

67 085

Nur Busse

110

109

Nur Massnahme

80

74

Urteile mit angerechneter U-Haft

17 060

17 320

davon bis 2 Tage

12 555

13 083

Total Urteile mit Massnahme

522

471

Verwahrung

3

4

Stationäre Massnahme

219

200

Ambulante Massnahme

304

279

Total Landesverweisungen

2 012

1 895

¹ Bei den Erwachsenen werden nur Verbrechen und Vergehen berücksichtigt, weil Übertretungen nur in Ausnahmefällen in das Strafregister eingetragen werden.
² Pro Urteil wird eine Hauptsanktion festgelegt und nur diese wird in der Tabelle ausgewiesen. Dafür wurde eine Hierarchisierung der Sanktionen nach ihrem Schweregrad erstellt und immer nur die schwerste Sanktion berücksichtigt. Für Erwachsene wird die Freiheitsstrafe als schwerste Sanktion erachtet, gefolgt von der Geldstrafe, der Gemeinnützigen Arbeit, der Busse und der Massnahme.
Quelle: Strafurteilsstatistik (SUS), Stand des Strafregisters: 22.04.2022

Landesverweisung nach Artikel 66a StGB

Die Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird anhand der Einträge der rechtskräftigen Verurteilungen ins schweizerische zentrale Strafregister (VOSTRA) erstellt. Die Landesverweisung wird zusammen mit den anderen Sanktionen (Strafen und Massnahmen) in VOSTRA eingetragen und ist somit Bestandteil der Strafurteilsstatistik.

Aus diesen Daten wurde eine Tabelle mit den ausgesprochenen Landesverweisungen erstellt. Sie enthält sowohl Angaben zur Art und Dauer der Landesverweisung als auch zu den Merkmalen der verurteilten Person wie Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus.

Das BFS hat eine Berechnungsmethode für eine Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung ausgearbeitet. Für alle Verurteilungen mit einer Straftat gemäss Artikel 66a StGB, für die eine obligatorische Landesverweisung angeordnet werden muss, wird ausgewiesen, ob diese auch ausgesprochen wurde. Seit 2019 ist dies für alle Straftaten des Katalogs des Artikels 66a möglich. Die Anwendungsraten werden nach Merkmalen der Person und des Urteils aufgeschlüsselt dargestellt. Auch kantonale Daten stehen zur Verfügung:

Eine Publikation zur Berechnung der Anwendungsrate und eine Analyse, welche Faktoren das Risiko einer Landesverweisung erhöhen wurden anhand der Daten ab 2017 erstellt.

Seit 2021 stehen Zahlen zur Anwendung der Härtefallklausel zur Verfügung.

Seit 2017 stehen Zahlen zu den Nationalitäten der zu einer Landesverweisung verurteilten Personen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Tabellen

Hauptstrafe: Dauer der Strafe

Hauptsanktion: Sanktionskombinationen

Hauptstrafe: soziodemographische Merkmale

Massnahmen

Untersuchungshaft

Andere Massnahmen

Publikationen

Medienmitteilungen

Historische Daten

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/erwachsenensanktionen.html