Jeder im Einwohnerregister geführten Person muss ein Gebäudeidentifikator (EGID) sowie ein Wohnungsidentifikator (EWID) zugeordnet werden.
Im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes muss jeder im Einwohnerregister (EWR) geführten Person der eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) des von ihr bewohnten Gebäudes und der eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) der von ihr bewohnten Wohnung zugewiesen werden. EGID und EWID werden vom eidg. Gebäude- und Wohnungsregister bereitgestellt und identifizieren jedes Gebäude und jede Wohnung in der Schweiz auf eindeutige Art und Weise. Dank der Zuweisung dieser Identifikatoren ist die registerbasierte Haushaltsbildung möglich.
Alle Personen mit derselben EGID-EWID-Kombination wohnen in derselben Wohnung und bilden zusammen einen Haushalt. Damit können Personen- und Haushaltsdaten aus dem EWR mit Gebäude- und Wohnungsdaten aus dem GWR für planungsrelevante Basisaussagen, beispielsweise über Haushaltstypologie und Wohndichte, verknüpft werden.
Da die Gebäude im eidg. GWR geokodiert, d.h. auf den Meter genau lokalisiert sind, können diese Analysen sehr kleinräumig durchgeführt werden. Über das Geoportal des Bundes können die Gebäude mittels Adresse oder EGID lokalisiert und visualisiert werden.
Der eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) ist die Identifikationsnummer des Gebäudes, in dem die Person wohnt und das durch die Wohnadresse bestimmt ist. Der EGID wird durch das GWR generiert und erlaubt schweizweit eine eindeutige Identifikation des Gebäudes.
Als Gebäude gilt gemäss Definition aus der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (SR 431.841): «Jedes auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauwerk, das Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sports dient. Jeder Gebäudeteil zählt als selbstständiges Gebäude, wenn ein eigener Zugang von aussen und eine Brandmauer zwischen den Gebäudeteilen bestehen.»
Die Registerführer der Einwohnerregister entnehmen den EGID dem GWR auf Basis eines Adressvergleichs, der zwischen den beiden Registern identisch sein muss. Anschliessend weisen sie diesen den entsprechenden Personeneinträgen im Einwohnerregister zu. Diese Zuordnung ist für alle Personen durchzuführen, welche in einem Gebäude gemäss Gebäudedefinition der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister wohnen.
Wert EGID | Bedeutung |
---|---|
> 0, EGID aus dem GWR | EGID des Gebäudes, in welchem die Person wohnt (Normalfall). |
999’999'999 | Die Person wohnt nicht in einem Gebäude. Es handelt sich um:
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leer | Infolge unzureichender Angaben zum Wohnort, noch nicht erfolgter Nachführung des GWRs oder anderer Gründe, konnte der Person im Einwohnerregister bisher kein EGID zugeteilt werden. |
Der eidgenössische Wohnungsidentifikator (EWID) ist die Identifikationsnummer der Wohnung, in der die Person wohnt. Der EWID wird durch das GWR generiert und erlaubt zusammen mit dem Gebäudeidentifikator (EGID) schweizweit eine eindeutige Identifikation der Wohnung.
Eine Wohnung verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische).
Separate Wohnräume
Wohnt eine Person in einem separaten Wohnraum (z.B. Mansarde), muss abgeklärt werden, ob der Raum vom Eigentümer (oder der Verwaltung) direkt an die Bewohnerin/den Bewohner vermietet wird oder ob er als integrierter Bestandteil einer Wohnung behandelt und über deren Miete abgerechnet wird. Im Falle einer getrennten Vermietung erhält die betroffene Person den Wohnungsidentifikator, sofern er im GWR als Wohnung verzeichnet ist. Wird der Raum als „separater Wohnraum“ im GWR geführt, erhält die Person den EWID = 999.
Wird ein separater aber trotzdem zu einer Wohnung gehörender Raum vermietet, erhält die Bewohnerin/der Bewohner denselben EWID wie die Mitglieder dieser Wohnung.
In Ausnahmefällen erhalten alle Mitglieder eines Haushalts, der auf zwei (oder mehr) Wohnungen verteilt ist, denselben Wohnungsidentifikator (EWID) und zwar jenen, der grössten Wohnung. Bei solchen Haushalten kann es sich z.B. um eine Familie handeln, deren minderjährige Kinder in einer Wohnung auf derselben Etage wie jene der Eltern untergebracht sind.
Wert EWID | Bedeutung |
---|---|
> 0, EWID aus dem GWR | EWID der Wohnung, in welcher die Person wohnt (Normalfall). |
999 | Die Person wohnt nicht in einer Wohnung. Es handelt sich um:
|
leer | Infolge unzureichender Angaben zur Wohnung, noch nicht erfolgter Nachführung des GWR oder anderer Gründe, konnte der Person im Einwohnerregister bisher kein EWID zugeteilt werden. |
Für die Immobilienverwalter
Informationen zur Lieferung der GWR-Daten zur Erfüllung der Drittmeldepflicht finden Sie im Portal des eigenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Sedex und RegisterentwicklungEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 800 866 700
Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00-16.00