Personendaten

Das Bundesamt für Statistik pflegt kein eigenes Personenregister, sondern nutzt die Daten aus Bundespersonenregistern sowie den Personenregistern der Kantone und der Gemeinden.

Um eine Registererhebung durchführen zu können, mussten die nach unterschiedlichen kantonalen Vorgaben geführten Personenregister zunächst harmonisiert, d.h. vereinheitlicht werden. Dazu wurde das Projekt Registerharmonisierung ins Leben gerufen. Die Registerharmonisierung basiert auf Harmonisierungsvorschriften, wie dem Registerharmonierungsgesetz (RHG, SR 431.02) und der Registerharmonisierungsverordnung (RHV, SR 431.021). Seit 2010 ist das Projekt in die Betriebsphase übergangen, sodass die Volkszählung 2010 erstmals registerbasiert erfolgen konnte.

Seitdem werden dem BFS die Personendaten vierteljährlich für die statistische Nutzung zugesendet.

Im Zuge des Projekts Registerharmonisierung wurde auch die Plattform sedex aufgebaut, die es genannten Stellen ermöglicht, ihre Personendaten gesichert und nachvollziehbar ans BFS zu senden. Heute hat sich sedex auch Teilnehmern ausserhalb der Registerharmonisierung und Statistik geöffnet.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sedex und Registerentwicklung
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 800 866 700

Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00-16.00

harm@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/personenregister.html