Gebäude- und Wohnungsregister

Einführung

Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde anhand von Daten der Volkszählung 2000 zu statistischen Zwecken erstellt. Es hat sich nicht zuletzt dank der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Totalrevision der Verordnung über das GWR (VGWR) als massgebendes nationales Informationssystem für Gebäude etabliert.

Das GWR enthält Informationen zu Bauprojekten, Gebäuden, Wohnungen, Gebäudeeingängen und Strassen. Jedem Eintrag ist zur Vereinfachung des Datenaustauschs ein eindeutiger Identifikator zugeordnet.

Der Merkmalskatalog beschreibt die im GWR enthaltenen Daten und liefert einen Überblick über den Aufbau und den Inhalt des Re­gisters.

Laufende Nachführung

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das GWR in enger Zusam­menarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen.

Die Bauämter der Gemeinden oder der Kantone erfassen im GWR über die bereitgestellten Schnittstellen Bau-, Renovations- oder Ab­bruchprojekte, für die eine Baubewilligung erforderlich ist.

Die zuständigen Stellen führen das GWR laufend nach. Das bilaterale Statistikabkommen mit der EU verlangt eine vier­teljährliche Auswertung der Baustatistik. Zahlreiche andere Akteure benötigen ebenfalls viermal pro Jahr konsolidierte GWR-Daten. Aus diesem Grund müssen die zuständigen Ämter formell bestätigen, dass das GWR nachgeführt wurde und die Datenqualität gewähr­leistet ist.

Nutzen

Das GWR dient für Statistik-, Forschungs- und Planungszwecke und für die Ausführung von gesetzlichen Aufgaben auf Ebene des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden. Seit der Totalrevision der VGWR wurde die Verwendung der im GWR enthaltenen Informationen für administrative Zwecke erleichtert.

Mit diesen neuen Möglichkeiten sind die Qualitätsanforderungen gestiegen. Um diese zu gewährleisten, kann das GWR zusätzlich auf Informationen aus sekundären Datenquellen zurückgreifen.

Datennachführung

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das GWR in enger Zusam­menarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen.

Die Bauämter erfassen alle bewilligungspflichtigen Bauprojekte wie Neubauten, Umbauten oder Abbrüche.

Diese Fachstellen verfügen über verschiedene Schnittstellen wie die Web-Applikation des GWR, lokale Applikationen oder die anerkannten Register, um die Daten im GWR zu aktualisieren. Nach der VGWR Art. 10, werden die Daten von Bauprojekten, Gebäude- und Wohnungen im GWR oder in einem anerkannten Register von den zuständigen kommunalen oder kantonalen Erhebungsstellen laufend nachgeführt.  

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Gebäude und Wohnungen
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 800 866 600

Von Montag bis Freitag
08:30-11:30 und 14:00-16:00

housing-stat@bfs.admin.ch

Portal Gebäude und Wohnungen
www.housing-stat.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/gebaeude-wohnungsregister.html