Haushaltsart

Das Merkmal "Haushaltsart" gibt an, ob die Person in einem Privathaushalt, einem Kollektivhaushalt oder einem Sammelhaushalt lebt. Jeder Person im Einwohnerregister muss eine Haushaltsart zugewiesen werden.

Das Dokument „Guideline zur Abgrenzung Kollektivhaushalte - Privathaushalte“ dient den Kantonen und Gemeinden in unklaren Fällen als Hilfsmittel für die Bestimmung der Haushaltsart.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sedex und Registerentwicklung
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
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+41 800 866 700

Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00-16.00

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