Registerharmonisierung

Die Registerharmonisierung dient der Vereinheitlichung der kommunalen und kantonalen Register, um deren statistischen Nutzen zu erhöhen und den administrativen Aufwand zu verringern.

In der heutigen Zeit nimmt das Bedürfnis an aktueller Information stetig zu. Diese Entwicklung hat das Bundesamt für Statistik (BFS) dazu bewogen, eine Modernisierung der Datenerhebung in die Wege zu leiten. Ziel ist es, Personendaten aus Verwaltungsregistern zu nutzen und somit den Aufwand für die Gemeinden und die befragten Personen zu reduzieren. Ausserdem sollen demografische Basisauswertungen häufiger zur Verfügung gestellt werden können.

Die demografischen Basisdaten (Geschlecht, Geburtsdatum etc.), die dafür notwendig sind, sind in den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern (EWR) für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vorhanden. Sie wurden jedoch nach unterschiedlichen kantonalen Vorgaben geführt. Um die Register statistisch nutzbar zu machen, mussten die EWR harmonisiert, d.h. vereinheitlicht werden. Zu diesem Zweck wurde die Registerharmonisierung durchgeführt; ein Grossprojekt, bei dem Bund, Kantone, Gemeinden, Software-Lieferanten, die Post und weitere Partner zusammenarbeiteten. Mit der Realisierung der ersten Registererhebung mit Stichtag 31.12.2010 ist die Registerharmonisierung in die Betriebsphase übergegangen.

Nebst dem statistischen Nutzen bringt die Registerharmonisierung administrative Erleichterungen für die betroffenen Register. Sie ermöglicht den gesetzlich geregelten elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen amtlichen Registern. So erfolgen beispielsweise die Geburtsmeldungen von Infostar an die Einwohnerkontrollen elektronisch. Die Einwohnerkontrollen können diese Daten automatisch in ihr Register übernehmen, ohne sie manuell erfassen zu müssen. Das spart Zeit und gewährleistet eine bessere Datenqualität.
Die gesetzliche Grundlage der Registerharmonisierung liefert das am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Registerharmonisierungsgesetz (RHG).
 

Kantonale Amtsstellen

Nach RHG Art. 9 bestimmen die Kantone eine Amtsstelle, die für die Koordination, Durchführung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung zuständig ist. Die Liste der kantonalen Koordinationsstellen, die auch in der Betriebsphase Ansprechpartner bleiben, sowie deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind im nachfolgenden Dokument aufgeführt.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sedex und Registerentwicklung
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 800 866 700

Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00-16.00

harm@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/personenregister/registerharmonisierung.html