Lieferung an die Statistik

Die kommunalen und kantonalen Einwohnerregister (EWR) liefern die vom Bundesamt für Statistik (BFS) festgelegten Daten basierend auf Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) vierteljährlich an die Statistik. Diese Datenlieferung bildet die Grundlage der Registererhebung im Rahmen der neuen Volkszählung seit 2010.

Die Datenlieferungen beziehen sich gemäss Art. 8 Registerharmonisierungsverordnung (RHV) auf folgende Stichtage: 

  • 31. März (L1)
  • 30. Juni (L2)
  • 30. September (L3)
  • 31. Dezember (L4).  

Die Daten müssen bis spätestens einen Monat nach dem Stichtag geliefert werden. Zu liefern sind jeweils die vollständigen Daten folgender Personen:

  • Personen, die am Stichtag in der Gemeinde angemeldet sind (alle Meldeverhältnisse);
  • Personen, die während den 12 Monaten vor dem Stichtag verstorben sind;
  • Personen, die während den 12 Monaten vor dem Stichtag weggezogen sind.

Die Daten werden von den Einwohnerkontrollen im definierten Format (XML eCH-0099) über die sichere Datenaustausch-Plattform sedex ans BFS übermittelt.

Das BFS prüft mit Hilfe des Validierungsservice die Plausibilität der gelieferten Daten und meldet dem Einwohnerregister ermittelte Unwahrscheinlichkeiten und Fehler zurück. Die Fehlermeldungen sind zu prüfen, die Fehler zu bereinigen und die korrigierten Daten erneut dem BFS zu liefern (bis 5 Arbeitstage nach Abschluss der Lieferfrist).

Ablauf der Lieferungen

Um die Datenlieferungen erfolgreich durchzuführen, müssen die Beteiligten in vier Etappen verschiedene Arbeitsschritte durchführen. Der Ablauf einer Lieferung ist im Folgenden grafisch dargestellt, und die Etappen sind kurz beschrieben.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sedex und Registerentwicklung
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 800 866 700

Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00-16.00

harm@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/personenregister/registerharmonisierung/lieferung-statistik.html