Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist wie die AHV und die Krankenversicherung eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Ihr Ziel ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
Finanzierung
Die IV wird über Sozialbeiträge und Beiträge der Öffentlichen Hand finanziert. Der Anteil der Bundesbeiträge ist bei der IV deutlich höher als bei den übrigen Sozialversicherungen.
Statistische Daten
Die wichtigsten Daten über die Finanzen und über die Bezüger der IV finden sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die Gesamtergebnisse der Statistik der IV lassen sich unter unter weiterführende Informationen abrufen
Weiterführende Informationen
Alle Tabellen des Themenbereichs Invalidenversicherung
Globalbetrachtung der Invaliditätsleistungen der IV in der Schweiz
Eingliederungsmassnahmen und Abklärungsmassnahmen der IV
Taggelder der IV
IV-Renten in der Schweiz und im Ausland
Invalidenrentenbezüger/innen in der Schweiz
IV-Neurentenbezüger/innen in der Schweiz
Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag der IV
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und LebensbedingungenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
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