Invalidenversicherung

Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist wie die AHV und die Krankenversicherung eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Ihr Ziel ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.

Finanzierung

Die IV wird über Sozialbeiträge und Beiträge der Öffentlichen Hand finanziert. Der Anteil der Bundesbeiträge ist bei der IV deutlich höher als bei den übrigen Sozialversicherungen.

Statistische Daten

Die wichtigsten Daten über die Finanzen und über die Bezüger der IV finden sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die Gesamtergebnisse der Statistik der IV lassen sich unter unter weiterführende Informationen abrufen

Weiterführende Informationen

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Daten

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Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 64 21

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialversicherungen/iv.html