Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und ab 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.
Finanzierung
Die EO-Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/IV erhoben. Die Beiträge belaufen sich auf 0,5% des massgebenden Erwerbseinkommens. Sie werden von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte (je 0,25%) getragen.
Statistische Daten
Die wichtigsten Daten über die Finanzen und die Bezüger der Erwerbsersatzordnung finden sich beim Bundesamt für Sozialversicherung. Detaillierte Resultate lassen sich unter unter weiterführende Informationen abrufen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Gesetzgebung, zu den Auszahlungsformalitäten sowie aktuelle Nachrichten finden sie auf der Website ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und LebensbedingungenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
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