Ergänzungsleistungen AHV / IV

Ergänzungsleistungen (EL) werden in Abhängigkeit der finanziellen Bedürfnisse der betroffenen Person erbracht. Ausgerichtet werden sie an Bezüger/innen einer AHV- oder IV-Rente, die in der Schweiz wohnen und die mit ihrem gesamten Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Die EL folgen damit dem Prinzip der Finalität und unterscheiden sich strukturell von den Sozialversicherungen, deren Leistungen unabhängig vom Bedarf gemäss dem Kausalitätsprinzip ausbezahlt werden.

Sie sind entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip der wirtschaftlichen Sozialhilfe – also der Sozialhilfe im engeren Sinn – vorgelagert und werden funktional gemeinsam mit dieser zur Sozialhilfe im weiteren Sinn gezählt.

Finanzierung

Die EL werden durch Bund, Kantone und teilweise durch Gemeinden mit Steuermitteln finanziert, Lohnprozente dürfen nicht erhoben werden.

Statistische Daten

Die wichtigsten Daten über die Finanzen und Bezüger der Ergänzungsleistungen der AHV/IV werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht. Die Ergebnisse der EL-Statistik lassen sich unter weiterführende Informationen abrufen.

Die wichtigsten Indikatoren zu den Ergänzungsleistungen 2022

Total Bezüger/innen EL

344 300

Total Bezüger/innen EL zur AV

219 100

Total Bezüger/innen EL zur HV

3 600

Total Bezüger/innen EL zur IV

121 600

Total Ausgaben für EL

5 493 Mio. Fr. 

Quelle: BSV, Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Weiterführende Informationen

Tabellen

Daten

Publikationen

Links

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Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 64 21

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialhilfe/sozialhilfebeziehende/vorgelagerte-sozialleistungen/el-ahv-iv.html