Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung (ALBV) ist Teil der Alimentenhilfe, die auch Alimenteninkasso und Überbrückungszahlungen bei Vaterschaftsverfahren umfasst. Je nach kantonaler Gesetzgebung kann die Bevorschussung nur für Kinderalimente oder zusätzlich auch für Ehegattenalimente beansprucht werden.

Quote nach Kanton und in der Schweiz

Die Daten zu den Beziehenden der Alimentenbevorschussung werden in 26 Kantonen erhoben. Im Jahr 2022 bezogen auf nationaler Ebene 45 600 Personen oder 0,52% der Bevölkerung Alimentenbevorschussungen.

Altersklassen

Die beiden Altersklassen mit den höchsten Anteilen an Bezügerinnen und Bezügern von Alimentenbevorschussungen sind die der 13- bis 17-Jährigen und der 6- bis 12-Jährigen. Deren Sozialhilfequote beläuft sich auf 2,2% bzw. 1,8%. Die Bevorschussungen werden somit in erster Linie Kindern ausbezahlt. In einigen Kantonen erhalten auch die Ex-Ehegatten Unterhaltsbeiträge.

Haushaltsstruktur

Die meisten Beziehenden von Alimentenbevorschussungen leben in Einelternfamilien mit einem (50,9%), zwei (30,2%) oder drei und mehr Kindern (9,6%). Kinder und junge Erwachsene in Einpersonenfällen machen 5,8% aller Bezügerinnen und Bezüger aus. Die Kategorie «Andere» (3,5%) umfasst die Ex-Ehegatten, die Unterhaltsbeiträge erhalten, sowie die Einelternfamilien mit einem oder mehreren Kindern im Alter von 19 bis 25 Jahren.

Weiterführende Informationen

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Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sozialhilfe
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