Sozialhilfebeziehende

9,2% der Bevölkerung wurde im Jahr 2022 mit armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt.

  • Von diesen Personen bezogen 48,9% Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
  • 32,3% erhielten wirtschaftliche Sozialhilfe, auch Sozialhilfe im engeren Sinn genannt.
  • 18,8% bezogen eine oder mehrere der folgenden Sozialleistungen: Alimentenbevorschussungen, Familienbeihilfen (z.B. Familienergänzungsleistungen, Mutterschaftsbeihilfen), Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Wohnbeihilfen, Arbeitslosenhilfen.

Die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen setzen sich zusammen aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe und den Sozialleistungen, die der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagert sind. Die wirtschaftliche Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn die übrigen Sozialleistungen nicht ausreichen.

Wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussungen und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden in allen Kantonen ausgerichtet. Die anderen Leistungen werden nur in einigen Kantonen ausgerichtet.

Die Quote der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen ist von 8,9% im Jahr 2006 auf 9,2% im Jahr 2022 gestiegen.

In derselben Zeitspanne blieb die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe relativ unverändert. Die Zahl der Beziehenden nahm zwischen 2006 und 2022 zwar zu, aufgrund des gleichzeitigen Bevölkerungswachstums blieb die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe jedoch stabil.

Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden

Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Jahresaufenthalts-  In den folgenden Auswertungen sind die Sozialhilfebeziehenden nur einmal nach ihrem aktuellsten Aufenthaltsstatus aufgeführt. So wird beispielsweise eine Person mit Aufenthaltsbewilligung C für 2022 lediglich einmal als Person mit Aufenthaltsbewilligung C gezählt, auch wenn sie bsw davor im selben Jahr eine Aufenthaltsbewilligung als Flüchtling mit Asyl besessen hat.

Dies führt zu einer Grundgesamtheit, aus der die Kennzahlen der einzelnen Teilstatistiken nicht reproduziert werden können.

Diese Grundgesamtheit lässt sich erst ab dem Jahr 2016 erstellen, da die Daten der Sozialhilfeempfängerstatistik im Asylbereich in diesem Jahr erstmals erhoben wurden. Vergleiche mit weiter zurückliegenden Jahren sind nicht möglich.

Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder Ausweis C) machen mit 57% den Grossteil der Sozialhilfebeziehenden aus. Die restlichen 43% gehen mehrheitlich auf Personen mit Schutzstatus S, Flüchtlinge (Ausweis B oder F), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) oder Asylsuchende (Ausweis N) zurück.

Die Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz ist zwischen 2021 (307 391 Personen) und 2022 (364 487 Personen) gestiegen. Diese Zunahme ist vor allem darauf zu führen, dass die Sozialhilfebeziehenden mit Status S neu dazu kommen.

Neben Beziehenden mit Schweizer Staatsangehörigkeit, deren Zahl zwischen 2021 und 2022 zurückging, gab es auch zwischen 2021 und 2022 weniger Beziehende mit Aufenthaltsbewilligungen B, C und F, die Sozialhilfe in Anspruch nahmen.

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Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sozialhilfe
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

info.social@bfs.admin.ch

Tel.
+41 58 461 44 44

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialhilfe/sozialhilfebeziehende.html