9,3% der Bevölkerung wurde im Jahr 2021 mit armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Sozialhilfe im weiteren Sinn) unterstützt.
Von diesen Personen bezogen 48,6% Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
33,1% erhielten wirtschaftliche Sozialhilfe, auch Sozialhilfe im engeren Sinn genannt.
18,3% bezogen eine oder mehrere der folgenden Sozialleistungen: Alimentenbevorschussungen, Familienbeihilfen (z.B. Familienergänzungsleistungen, Mutterschaftsbeihilfen), Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Wohnbeihilfen, Arbeitslosenhilfen.
Die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen setzen sich zusammen aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe und den Sozialleistungen, die der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagert sind. Die wirtschaftliche Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn die übrigen Sozialleistungen nicht ausreichen.
Wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussungen und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden in allen Kantonen ausgerichtet. Die anderen Leistungen werden nur in einigen Kantonen ausgerichtet.
Armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen werden auch Sozialhilfe im weiteren Sinn genannt. Sie umfassen alle von den Kantonen im Kampf gegen Armut ausgerichteten finanziellen bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Diese werden für das
Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinne erfasst und beschrieben. Damit eine Leistung als Teil der Sozialhilfe im weiteren Sinn betrachtet wird, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie muss bedarfsabhängig sein.
- Sie muss personenbezogen sein, das heisst eine persönliche Unterstützung sein.
- Sie muss kantonalgesetzlich geregelt sein.
- Es muss sich um eine allgemeine Unterhaltszahlung handeln.
- Sie muss auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet sein.
Bei Erfüllung der personenbezogenen Anspruchskriterien muss der Zugang gewährleistet sein.
Die Quote der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Sozialhilfe im weiteren Sinn) ist von 8,9% im Jahr 2006 auf 9,3% im Jahr 2021 gestiegen.
In derselben Zeitspanne blieb die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe relativ unverändert. Die Zahl der Beziehenden nahm zwischen 2006 und 2021 zwar zu, aufgrund des gleichzeitigen Bevölkerungswachstums blieb die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe jedoch stabil.
Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden
Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Jahresaufenthalts- In den folgenden Auswertungen sind die Sozialhilfebeziehenden nur einmal nach ihrem aktuellsten Aufenthaltsstatus aufgeführt. So wird beispielsweise eine Person mit Aufenthaltsbewilligung C für 2021 lediglich einmal als Person mit Aufenthaltsbewilligung C gezählt, auch wenn sie bsw davor im selben Jahr eine Aufenthaltsbewilligung als Flüchtling mit Asyl besessen hat.
Dies führt zu einer Grundgesamtheit, aus der die Kennzahlen der einzelnen Teilstatistiken nicht reproduziert werden können.
Diese Grundgesamtheit lässt sich erst ab dem Jahr 2016 erstellen, da die Daten der Sozialhilfeempfängerstatistik im Asylbereich in diesem Jahr erstmals erhoben wurden. Vergleiche mit weiter zurückliegenden Jahren sind nicht möglich.
Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder Ausweis C) machen mit 71% den Grossteil der Sozialhilfebeziehenden aus. Die restlichen 29% gehen mehrheitlich auf Flüchtlinge (Ausweis B oder F), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) oder Asylsuchende (Ausweis N) zurück.
Die Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz ist zwischen 2020 (320 793 Personen) und 2021 (307 391 Personen) gesunken. In den letzten fünf Jahren war die grösste Abnahme bei den sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden festzustellen, deren Anzahl von 35 752 im Jahr 2016 auf 5 471 Personen im Jahr 2021 zurückging. Dies liegt unter anderem an den rückläufigen neuen Asylgesuchen.
Gestiegen ist hingegen die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden, die als Flüchtlinge mit Asyl oder vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz leben, von 21 895 bzw. 22 813 im Jahr 2016 auf 41 832 bzw. 30 300 im Jahr 2021. Einen Anstieg in dieser Personengruppen ist auch innerhalb der Wohnbevölkerung zu beobachten (siehe Statistiken des Staatssekretariats für Migration).