Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz garantieren für Erwerbsausfälle wegen:
1. Arbeitslosigkeit;
2. Kurzarbeit;
3. Schlechtem Wetter;
4. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Die Arbeitslosenversicherung hilft drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern und bestehende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Zudem fördert sie eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Versicherten in den Arbeitsmarkt unter anderem durch arbeitsmarktliche Massnahmen wie Kurse, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Praktika oder Ausbildungszuschüsse.
Die Arbeitslosenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgebenden sowie durch Beteiligungen von Bund und Kantonen finanziert. Auf Einkommensanteilen bis Fr. 148 200.- wird ein Beitrag von 2,2% und auf über diesem Betrag liegenden Lohnanteilen ein Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben. Die Beiträge werden auf dem AHV-pflichtigen Monats- resp. Jahreslohn berechnet und von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je hälftig getragen.
Die wichtigsten Daten über die Finanzen und über die Bezüger der Arbeitslosenversicherung finden sich beim Bundesamt für Sozialversicherung, BSV. Weitere Informationen zur Gesetzgebung, zu Projekten betreffend der Arbeitslosenversicherung sowie aktuelle Nachrichten finden sich auf der Internetseite des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO. Der Link dazu ist unter "Weiterführende Informationen" angegeben.