Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
- eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre;
- eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.
In vielen Kantonen werden höhere Ansätze ausgerichtet. Anspruch haben alle Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden (seit dem 1.1.2013), sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.