Familienzulagen

Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre;
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.

In vielen Kantonen werden höhere Ansätze ausgerichtet. Anspruch haben alle Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden (seit dem 1.1.2013), sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

Finanzierung

Die Familienzulagen werden ausschliesslich durch die Arbeitgeber finanziert (ausser im Kanton Wallis), in der Regel in Form von Lohnprozenten.

Statistische Daten

Die wichtigsten Daten über die Finanzen der Familienzulagen finden sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Weitere Informationen zur Gesetzgebung, zu Projekten betreffend die Familienzulagen sowie aktuelle Nachrichten finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Weiterführende Informationen

Links

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 64 21

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialversicherungen/familienzulagen.html