Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen: Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.
Hinterlassenenrenten
Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Finanzierung
Die AHV wird über Sozialbeiträge und Beiträge der Öffentlichen Hand finanziert. Sie wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Sie gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt; das heisst innerhalb einer Zeitperiode werden die eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also "umgelegt".
Statistische Daten
Die wichtigsten Daten über die Finanzen und Bezüger der AHV finden sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Die Ergebnisse der AHV-Statistik lassen sich unter weiterführende Informationen abrufen.
Weiterführende Informationen
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Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und LebensbedingungenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
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